Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Vorsicht Anlegerschutz Die prozessuale Klatsche für Rechtsanwalt Christian Nissen im Namen für AK Anlage und Kapital AG
Anlegerschutz

Die prozessuale Klatsche für Rechtsanwalt Christian Nissen im Namen für AK Anlage und Kapital AG

MR1313 (CC0), Pixabay
Teilen

Nun, das hatte sich der genannte Rechtsanwalt aus Berlin dann sicherlich auch völlig anders vorgestellt, denn jener Rechtsanwalt Christian Nissen hatte versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen eine Rechtsanwältin aus Dresden zu bekommen.

Auch wir haben den Antrag gelesen, den Rechtsanwalt Nissen bei Gericht dazu eingereicht hatte und ganz ehrlich, „grottenschlecht“ ist aus unserer Sicht dann noch untertrieben.

Die Quittung dafür hat er nun vom Landgericht Berlin bekommen. Seinem Antrag wurde nur in 2 Punkten Recht gegeben. Entsprechend dann auch die vom Berliner Landgericht vorgenommene Kostenverteilung. 62,5% der Kosten muss das Unternehmen jetzt übernehmen. Die Antragsgegnerin 37,5%. Das hatte sich Rechtsanwalt Nissen sicherlich völlig anders vorgestellt.

Auch die Abmahnung des genannten Rechtsanwaltes an die Dresdner Rechtsanwältin hatten wir gelesen. Da sollte man dem Anwalt möglicherweise einmal auf den Weg geben, „Niveau ist keine Hautcreme“.

Nun hat der genannte Rechtsanwalt natürlich noch die Möglichkeit, dazu zum zuständigen Oberlandesgericht zu gehen, ob er sich diese Blöße dann aber antun will, können wir uns nicht vorstellen. In Berlin gibt es gute Rechtsanwälte für Medienrecht und Presserecht, vielleicht hätte das Unternehmen einmal einen von denen fragen sollen. Was nicht ist, kann ja noch werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...