Nun, das hatte sich der genannte Rechtsanwalt aus Berlin dann sicherlich auch völlig anders vorgestellt, denn jener Rechtsanwalt Christian Nissen hatte versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen eine Rechtsanwältin aus Dresden zu bekommen.
Auch wir haben den Antrag gelesen, den Rechtsanwalt Nissen bei Gericht dazu eingereicht hatte und ganz ehrlich, „grottenschlecht“ ist aus unserer Sicht dann noch untertrieben.
Die Quittung dafür hat er nun vom Landgericht Berlin bekommen. Seinem Antrag wurde nur in 2 Punkten Recht gegeben. Entsprechend dann auch die vom Berliner Landgericht vorgenommene Kostenverteilung. 62,5% der Kosten muss das Unternehmen jetzt übernehmen. Die Antragsgegnerin 37,5%. Das hatte sich Rechtsanwalt Nissen sicherlich völlig anders vorgestellt.
Auch die Abmahnung des genannten Rechtsanwaltes an die Dresdner Rechtsanwältin hatten wir gelesen. Da sollte man dem Anwalt möglicherweise einmal auf den Weg geben, „Niveau ist keine Hautcreme“.
Nun hat der genannte Rechtsanwalt natürlich noch die Möglichkeit, dazu zum zuständigen Oberlandesgericht zu gehen, ob er sich diese Blöße dann aber antun will, können wir uns nicht vorstellen. In Berlin gibt es gute Rechtsanwälte für Medienrecht und Presserecht, vielleicht hätte das Unternehmen einmal einen von denen fragen sollen. Was nicht ist, kann ja noch werden.
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