1. Stabilisierung des Rentenniveaus
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Das Rentenniveau von 48 % soll gesetzlich bis 2031 garantiert werden.
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Die daraus entstehenden Mehrkosten sollen durch Steuermittel gedeckt werden.
2. Frühstart-Rente
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Ab 01.01.2026 wird eine Frühstart-Rente eingeführt.
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Für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, zahlt der Staat 10 Euro pro Monat in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein.
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Das Depot ist privatwirtschaftlich organisiert, steuerfrei während der Ansparphase, vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
3. Betriebliche Altersvorsorge
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Stärkung und Ausweitung, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Geringverdienern.
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Digitalisierung, Vereinfachung, Portabilität und Entbürokratisierung sind geplant.
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Geringverdienerförderung wird verbessert.
4. Flexible Übergänge in den Ruhestand
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Abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleibt erhalten.
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Finanzielle Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten.
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Wer nach dem gesetzlichen Rentenalter weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen können.
5. Selbstständige und Grundsicherung
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Neue Selbstständige, die nicht anderweitig abgesichert sind, werden in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
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Private Vorsorgeformen bleiben möglich.
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Prüfung zur Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Grundsicherung für Rentner.
6. Mütterrente
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Ausweitung auf drei Rentenpunkte für alle Mütter, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.
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Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung handelt.
Diese Maßnahmen zielen auf Langfristigkeit, soziale Gerechtigkeit und Generationengerechtigkeit ab und versuchen, auf dem bestehenden System aufzubauen, statt es grundlegend zu verändern.
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