Alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamten können „riestern“. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sparer einen Riester-Vertrag abschließen.
Sie haben die Wahl zwischen Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparplänen. Je nach Sparform können Anleger den Vertrag bei ihrer Hausbank, bei Sparkassen, Genossenschaftsbanken aber auch bei Fondsgesellschaften oder freien Fondsvermittlern abschließen.
Wichtig ist auch hier immer die Fachberatung durch einen ausgebildeten und qualifizierten Vermittler.
Staatliche Zulagen, steuerfreie Beiträge
Sparer erhalten für den Riester-Vertrag staatliche Zulagen. Ab 2008 sind das 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Zulage je Kind, für das es Kindergeld gibt. Die volle Grundzulage gibts für Sparer, die insgesamt 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (abzüglich der Zulage) selbst zahlen. Wer weniger anspart, erhält weniger Zulage vom Staat. Weiteres Plus für Riester-Sparer: Sie können die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen. Wer arbeitslos ist, erhält die Förderung, wenn er Arbeitslosengeld bezieht. Auch in der Elternzeit erhalten Riester-Sparer die Zulagen. Sie müssen aber mindestens 60 Euro in den Vertrag einzahlen. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können eine Zulage für sich und ihre Kinder kassieren. Bedingung: Ihr Ehegatte hat selbst Anspruch auf Riester-Förderung und beide schließen einen Riester-Vertrag ab. Vorteil für die Ehepartner von Förderberechtigten: Ihr Sparbeitrag kann einzig aus den staatlichen Zulagen bestehen. Das gilt für Hausfrauen und -männer sowie Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Keine Verluste
Selbst wenn die Geldanlage im schlimmsten Fall keine Wertentwicklung verzeichnet, machen Sparer noch Gewinne. Sie erhalten dann zumindest die eingezahlten Beiträge plus staatlicher Zulagen zum Rentenbeginn. Die Auszahlung im Alter ist zwar steuerpflichtig. Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung fallen aber nicht an. Das Angesparte ist auch „Hartz“-sicher. Es muss nicht aufgebraucht werden, bis Arbeitslosengeld II fließt. Wer mit seiner Anlage unzufrieden ist, kann jederzeit den Anbieter wechseln. Das kostet je nach Gesellschaft zwischen 50 und 100 Euro. Sparer können den Riester-Vertrag auch ruhen lassen, wenn sie nicht mehr förderberechtigt sind oder den Beitrag nicht mehr aufbringen können. Und stirbt der Anleger, kann der Ehepartner das Ersparte auf seinen Vertrag übertragen. Einzig wenn der Kunde selbst oder die Erben nach seinem Tod den Vertrag kündigen, müssen sie die erhaltenen Zulagen zurückzahlen.
Geringverdiener
Zu beachten: Alleinstehende ohne Kinder, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden, profitieren nach derzeitigem Stand von einer Riesterrente nicht oder nur eingeschränkt. Das ist eigentlich seit langem klar, sorgte aber nach dem Bericht des Fernseh-Magazins Monitor für viel Aufregung. Die Riester-Rente wird – wie alle anderen Einkünfte und Vermögenswerte jenseits der Freibeträge – auf die Grundsicherung angerechnet. Nur vor Eintritt ins Rentenalter ist Riester-Vermögen vor der Anrechnung bei Hartz IV sicher. Aktuell gilt nach Finanztest-Berechnungen: Wer durchschnittlich 1 450 Euro pro Monat brutto und das über 45 Jahre verdient hat, erhält eine gesetzliche Rente in Höhe der Grundsicherung (710 Euro inklusive durchschnittlichem Zuschuss zu den Wohnungskosten) und profitiert voll von einem Riestervertrag. Wer weniger Versicherungsjahre hat, muss mehr verdient haben, um eine gesetzliche Rente zumindest in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Allerdings: Diese Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass sich bis zum Rentenbeginn an den Einkünften des Sparers nichts ändert. Das ist selbst, wenn nur noch wenige Jahre bleiben, höchst unwahrscheinlich.
Steuern sparen
Die eigenen Einzahlungen und auch die Zulagen vom Staat können die Sparer dann in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr als Sonderausgaben angeben. Zulagen für Riester-Sparer, die kein eigenes Geld einzahlen müssen, kann der Ehepartner ebenfalls mit eintragen. Sparer müssen der Steuererklärung eine Bestätigung Ihres Anbieters über den selbstgezahlten Beitrag beilegen. Für 2007 können sie jeweils einen Beitrag bis zu 1 575 Euro geltend machen, ab 2008 dauerhaft 2 100 Euro, immer einschließlich Zulagen. Je nach Umfang der Zulagen (Kinderzahl) variiert der maximal geförderte Eigenanteil.
Antrag stellen
Um für den Vorsorgevertrag Geld vom Staat zu bekommen, müssen Anleger einen Antrag auf Altersvorsorgezulage stellen. Dieses Formular erhalten Riester-Sparer von ihrem Anbieter. Die ausgefüllten Anträge müssen Sparer dann ihrem Arbeitgeber, oder dem Anbieter, mit dem sie einen Riester-Vertrag geschlossen haben, zuschicken.
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