Benjamin Kühn – einiges einstecken muss der Geschäftsführer der adcada GmbH Heydeweg 5 18182 Bentwisch. Zum einen untersagt die BaFin als Aufsichtsbehörde eine Finanzanlage als unerlaubtes Einlagengeschäft, zum anderen geraten seine sonstigen Vertriebspraktiken in den Focus.
Heftige Gegenwehr sind die Folge, wie rechtliche Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Eine teuere Anzeige im Tagesspiegel soll beruhigen: es handelt sich nur um einen formalen Mangel und kein substanzielles Problem, so der Tenor.
CEO Benjamin Kühn hat also viel zu tun an allen Fronten in diesen Tagen.
Wo bleibt die Bilanz eigentlich?
Wir haben uns gewundert bei einem Blick in der Unternehmensregister, dass die aktuelle Bilanz fehlt. Laut Bundesjustizamt gilt, dass das Geschäftsjahr eines Unternehmens in den meisten Fällen dem Kalenderjahr entspricht. Unternehmen können jedoch auch einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum als Geschäftsjahr wählen, dessen Länge höchstens ein Jahr betragen darf (§ 242 des Handelsgesetzbuches (HGB), § 240 Absatz 2 Satz 2 HGB). So ist das wohl bei dem Unternehmen Adcada. Die Einreichungsfrist beträgt ein Jahr. Ansonsten drohen Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Einreichungsfrist beträgt höchstens ein Jahr. Sie wird vom Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs an berechnet.
Beispiel des Bundesjustizamtes
Ein Unternehmen hat als Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewählt. Der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2015 ist damit spätestens am 31. Dezember 2016 beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
Warnhinweis der Behörde: Die Einreichungsfrist ist nicht verlängerbar.
Quelle der allgemeinen Hinweise: Bundesjustizamt
Wir haben mal nachgerechnet und vermissen da was
Das Geschäftsjahr 2018/2019 endete Ende Februar 2019. Dann ist die Frist zur Einreichung und Veröffentlichung Ende Februar 2020. Es kann natürlich sein, dass wir uns im Datum geirrt haben oder ein Fehler einer Behörde vorliegt.
Das ist die letzte Bilanz:
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
Bilanz
Aktiva |
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28.2.2018 EUR |
28.2.2017 EUR |
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A. Anlagevermögen | 1.006.498,00 | 369.467,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 754.725,00 | 324.856,00 |
II. Sachanlagen | 161.773,00 | 22.111,00 |
III. Finanzanlagen | 90.000,00 | 22.500,00 |
B. Umlaufvermögen | 1.381.091,14 | 686.510,69 |
I. Vorräte | 1.775,00 | 349.223,04 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.130.095,79 | 319.327,57 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 249.220,35 | 17.960,08 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 10.035,18 | 4.311,34 |
Summe Aktiva | 2.397.624,32 | 1.060.289,03 |
Passiva |
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28.2.2018 EUR |
28.2.2017 EUR |
|
A. Eigenkapital | 709.288,78 | 199.679,50 |
I. gezeichnetes Kapital | 500.000,00 | 250.000,00 |
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | 112.500,00 | |
2. eingefordertes Kapital | 500.000,00 | 137.500,00 |
II. Gewinnvortrag | 62.179,50 | 14.709,03 |
III. Jahresüberschuss | 147.109,28 | 47.470,47 |
B. Rückstellungen | 64.834,29 | 21.046,56 |
C. Verbindlichkeiten | 1.623.501,25 | 839.562,97 |
Summe Passiva | 2.397.624,32 | 1.060.289,03 |
Anhang
Registergericht Rostock HRB 13161
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es liegen die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 ff. HGB i. V. m. §§ 264 HGB zugrunde.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH – Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zu Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 216.001,25 (Vj. EUR 268.562,97) vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00). Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 1.407.500,00 (Vj. EUR 571.000,00).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.
Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 5 Arbeitnehmer (Vj. 1).
Die Feststellung des Jahresabschluss erfolgte am 17.05.2018.
adcada GmbH
vertreten durch Ihre Geschäftsführer:
gez. Benjamin Kühn und D. F. 17.05.2018
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