Da muss sich wohl ein Anbieter mal entscheiden, was er da seinen Mandanten als Kapitalanlage so anbietet. Entweder einen Fonds der dem Vermögensanlagengesetz unterliegt oder ob es ein Nachrangdarlehen ohne jegliche Regulierung ist, und das dann auch noch mit Totalverlustrisiko. Irgendwie verstehen wir das nicht so richtig, was da angeboten wird. Mag aber auch an uns liegen. Nahezu dreist ist es aber, ein Nachrangdarlehen mit einer Lebensversicherung in Beziehung zu bringen. Wir sind nun wirklich kein Freund von Lebensversicherungen, aber bei diesem Artikel sträuben sich bei uns auch die Nackenhaare.
Kommentar hinterlassen