Fonds Professionel lebt vom Anzeigengeschäft. Da sind kritische Berichte nicht sonderlich geschäftsfördernd, denn ein Unternehmen, welches man kritisiert, wird wenig Lust verspüren, eine Anzeige zu schalten.
Nun also gibt man dem Unternehmen asuco eine Bühne, um sich gegen eine BaFin-Verfügung zu rechtfertigen.
Ganz ehrlich, meine Damen und Herren des Unternehmens asuco, es mag ja für Ihren Vertrieb toll aussehen, wenn man solch einen Artikel, vorzeigen kann, aber der richtige Weg, um zu einer Lösung mit der BaFin zu kommen, ist das nicht. Sie haben mit dem Artikel der BaFin die Rute ins Fenster gestellt, wie man so schön sagt.
Die BaFin wird sich zu wehren wissen, denn ich gehe davon aus, dass die BaFin nicht willkürlich irgendwelche Verfügungen bzw. Meldungen in die Welt hinausposaunt, ohne konkrete Anhaltspunkte zu haben.
Ganz ehrlich, Sie hätten doch vor einem Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung beantragen können, dann hätten Sie doch eine rechtssichere Entscheidung gehabt und dem Vertrieb an die Hand geben können, um das dem Kunden zu erklären. Warum lässt man als kluges Unternehmen solch einen Artikel zu? Das erschließt sich mir nicht. Natürlich ist es Ihre Sache, wie Sie hier vorgehen, aber kluges Vorgehen sieht aus meiner Sicht anders aus.
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