Die Deutsche Umwelthilfe hat Bedenken gegen die Einführung einer 2,5 Kilometer langen Tempo-30-Zone im Zentrum Münchens geäußert. Die Organisation argumentiert, dass diese Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität nicht ausreiche und sogar ein Verstoß gegen bestehende Gerichtsentscheidungen darstelle.
Konkret wird ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zitiert, das strengere Einschränkungen, wie Fahrverbote, fordert. Die DUH vertritt die Position, dass ein spezifisches Dieselfahrverbot für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5 notwendig sei, um die Luftqualität effektiv zu verbessern. Die Organisation hat angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Verschärfung der Maßnahmen zu erreichen. Die Entscheidung für die Tempo-30-Zone wurde vom Stadtrat Münchens mit einer knappen Mehrheit getroffen, wobei bereits ein Fahrverbot für Dieselautos der Abgasnorm Euro 4 besteht.
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