Eigentlich sollten Schornsteinfeger ja Glück bringen. Das Unternehmen hatte sich auf die Beratung von Schornsteigfegern spezialisiert, und nun das:
Amtsgericht Neumünster, 92 IN 137/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hartmann und Partner Versicherungsdienste GmbH (Registergericht: AG Kiel HRB 810 RD), Kaiserstraße 26, 24768 Rendsburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Hartmann,
wurde am 01.11.2013, 10:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Grimm 8, 20457 Hamburg.
Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind anberaumt auf
Mittwoch, 5. Februar 2014, 10:40 Uhr, Raum B 020,
im Gerichtsgebäude Boostedter Straße 26;
TO: Verwalterbericht, Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens einschließlich Wahlen, Verschiedenes, Forderungsprüfungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 Abs. I InsO als erteilt gilt.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 27.12.2013 bei dem Verwalter in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an den Verwalter möglich.
Neumünster, den 7. November 2013
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