Nun, bei Dr. Lucas Brost verwundert uns dann gar nichts mehr, aber darf ein Rechtsanwalt, mit nachweislich unwahren Berichten dann auf Mandantenfang gehen? Dr. Lucas Brost darf das dann nach seiner Meinung.
Worum geht es?
Im November des Jahres 2021 hatten wir diverse Berichte über Unternehmen von Dr. Heiner Pollert aus München veröffentlicht. Da man unsere Presseanfrage nicht beantwortet hatte, natürlich ein subjektiver Bericht. Aus dem Umfeld von jenem Dr. Heiner Pollert hatte sich dann eine Person gemeldet und uns gefragt, „ob man die Berichte nicht löschen könne?“
Unsere Antwort war wie immer, wir stellen dem Unternehmen eine Presseanfrage mit den für uns wichtigen Fragen. Beantwortet man uns diese Fragen ehrlich, dann veröffentlichen wir einen neuen Artikel und die anderen Artikel kommen dann aus dem Internet heraus. Von einem Artikel mehr oder weniger leben wir dann nicht.
https://www.diebewertung.de/dr-heiner-pollert-patentpool-muenchen-beantwortet-unsere-fragen-2/
Gesagt getan.
Dann bekamen wir mit, dass Dr. Lucas Brost einen Antrag bei Google gestellt hatte, unsere Artikel zu löschen. Natürlich hat Google dann unsere Artikel nicht gelöscht, aber Dr. Lucas Brost, führt „das Verschwinden der Artikel aus dem Google-Suchergebnis auf seine Intervention zurück“. Klar, kann ja einen Mandanten bringen, den braucht er möglicherweise dann sehr dringend.
Dr. Heiner Pollert hatte dann zugesagt, seinen Rechtsanwalt anzuweisen, die Löschanträge zurück zu nehmen. Dr. Lucas Brost hat dann Dr. Heiner Pollert bestätigt, dass er genau diese Anträge zurückgenommen habe.
Nun lesen Sie einmal den Beitrag, den Dr. Lucas Brost daraus gemacht hat.
Finden Sie das EHRLICHKEIT von einem Rechtsanwalt? Die Beurteilung überlassen wir Ihnen.
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