Es ist ein Urteil, das der genannten Volksbank sicherlich nicht gefallen wird und das die Reputation dieser Volksbank sicherlich nachhaltig schädigen wird. Worum geht es?
Das Landgericht Düsseldorf hat Strafzinsen der Volksbank Rhein-Lippe für rechtswidrig erklärt. Das Geldhaus hatte von Neukunden bislang 0,5 Prozent „Verwahrentgelt“ auf Ersparnisse von mehr als 10 000 Euro verlangt. Nicht zulässig, so die Richter Gericht (AZ: 12 O 34/21).
Die Richter am Landgericht Düsseldorf bemängelten vor allem, dass die betroffene Bank doppelt kassiert! Es sei nicht zulässig, neben der Kontogebühr noch „Verwahrentgelt“ zu verlangen.
Ob die Volksbank gegen das Urteil in die nächste Instanz vorgeht, ist der Redaktion nicht bekannt.
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