Startseite Allgemeines Die Sperrung des Stromanschlusses steht bevor? Soweit muss es nicht kommen! Hier sind Tipps der Verbraucherzentrale
Allgemeines

Die Sperrung des Stromanschlusses steht bevor? Soweit muss es nicht kommen! Hier sind Tipps der Verbraucherzentrale

Teilen
Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht bei seinem Energieversorger mit durchschnittlich 1.300 Euro in der Kreide. Diese alarmierende Zahl veröffentlichte jetzt das Statistische Bundesamt. Hinter den Energieschulden verbergen sich jedoch nicht nur Außenstände bei Abschlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung, die die Versorger obendrein in Rechnung stellen. Bei den 114 Grundversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben wir rund 13 zusätzliche Kostenpositionen entdeckt, die säumigen Energiekunden drohen können. Die Betroffenen verlieren häufig den Überblick, weil die Versorger ihre Nebenforderungen nicht einheitlich darstellen. Darüber hinaus sind sie vielfach missverständlich oder lückenhaft. So passiert es schnell, dass die geforderten Kosten in keinem Verhältnis mehr zu den eigentlich ausstehenden Zahlungen stehen.

Damit das Forderungskarussell gar nicht erst in Gang kommt, geben wir als Verbraucherzentrale NRW zur bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung (23. bis 28. Juni 2014) ein paar Tipps:

  • Energie zuerst bezahlen: Wie die Miete sollten die Abschläge für Strom und Gas regelmäßig und pünktlich bezahlt werden. Denn gerät der Kunde dabei in Verzug, kann der Energieversorger die Belieferung einstellen. Wer Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bezieht, kann die Abschläge von dort auch direkt an den Energieversorger überweisen lassen. Ein formloser Antrag direkt bei der entsprechenden Behörde reicht dafür aus.
  • Möglichkeit unterjähriger Abrechnung prüfen: Damit keine hohen Nachzahlungsbeträge auflaufen, bieten viele Energieversorger statt einer jährlichen Abrechnung auch einen kürzeren Turnus an. Doch die halbjährliche, vierteljährliche oder gar monatliche Abrechnung lassen sich die meisten Versorger auch teuer bezahlen! Vorher unbedingt die Kosten für eine unterjährige Abrechnung prüfen! Schon ein regelmäßiges Ablesen der Zählerstände trägt dazu bei, Stromverbrauch und -kosten im Blick zu behalten.
  • Sperre unbedingt vermeiden: Eine Stromsperre zu vermeiden ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen dabei weitere Kosten an – denn sowohl die Sperrung (Preisspanne zwischen 12,50 und 95,20 Euro) als auch die Entsperrung (Preisspanne zwischen 14,88 und 120,20 Euro; Erhebungszeitpunkt 31. Dezember 2013) kosten Geld. Dadurch werden die geforderten Summen nochmal höher. Bei Jahresrechnungen lohnt es sich, mit dem Versorger über Möglichkeiten zur Ratenzahlung zu verhandeln. Die Raten sollten so bemessen sein, dass sie aus dem verfügbaren Einkommen und über einen längeren Zeitraum neben den laufenden Abschlägen bezahlt werden können. Achtung: Bei Zahlungen muss unmissverständlich klargestellt werden, welcher Anteil der Summe auf laufende Abschlagszahlungen entfällt und welcher auf die Altforderung. Hierdurch werden erneute Zahlungsrückstände vermieden.
  • Nebenforderungen kontrollieren: Es gibt eine große Kostenspanne, wie viel Versorger säumigen Zahlern zum Beispiel für eine Mahnung in Rechnung stellen. Bei einer Erhebung unter den NRW-Grundversorgern haben wir hierfür Beträge zwischen 1,50 und 7 Euro pro Mahnung ermittelt (Stand: 31. Dezember 2013). Deshalb empfiehlt es sich, die Abrechnungen des Energieversorgers genau zu prüfen. Wer Zweifel hat, ob die in Rechnung gestellten Nebenforderungen in dieser Höhe gerechtfertigt sind, sollte dieser Teilforderung widersprechen und nur den unbestrittenen Rechnungsbetrag überweisen. Strittige Rechnungsposten sollten durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt überprüft werden. In jedem Fall lohnt es sich, mit dem Versorger darüber zu verhandeln.

Quelle:VZ NRW

2 Kommentare

  • Wichtig ist der § 36 Grundversorgungspflicht. Zeigen Sie wirklich die Bereitwilligkeit an, dass sie abzahlen wollen und haben dazu noch einen guten Rechtsanwalt, muss der Energieversorger sie weiterhin mit Energie beliefern (unbedingt jeden Monat etwas zahlen und wenn es nur 10 oder 20 Euro sind). Wechseln sie einfach den Anbieter und vereinbaren mit dem alten Anbieter eine Abzahlunsgvereinbarung. Wer langfristig überhaupt nicht kann und nur von Sozialleistungen lebt, sollte sich überlegen, keine Handys mehr aufzuladen, keine 3 Fernseher am Tag plus zwei PC`s laufen zu lassen etc.. Jedem sollte im reichen Deutschland geholfen werden, aber wenn man wenig Geld zur Verfügung hat, müssen Einschränkungen her. Im Fernsehen sehe ich oftmals anderes: kein Geld, aber Bierflaschen/Schnaps und der Otto-Katalog auf dem Tisch, rauchende Zigaretten im Aschenbecher, Fernseher und PC laufen den ganzen Tag, man sitzt auf einer teuren Ledercouch und vor der Tür steht ein BMW!!

  • Es ist doch wirklich nicht hilfreich, zu erfahren, dass ich am besten pünktlich zu zahlen habe. Das Problem liegt eher darin, dass das Sozialzentrum unrealistisch niedrige Mietnebenkosten zahlt. Und dadurch läßt sich eine Sperre dauerhaft nicht verhindern. Ungeschickt, wenn man auf die kalte Jahreszeit zu läuft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bilanzanalyse der AP Management GmbH für das Geschäftsjahr 2022

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der AP Management GmbH ermöglichen eine...

Allgemeines

Hessen fordert Ende der Übererfüllung von EU-Recht: Initiative im Bundesrat vorgestellt

Das Land Hessen hat im Bundesrat eine Entschließung eingebracht, die darauf abzielt,...

Allgemeines

Pflegebeitrag steigt ab Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 der Verordnung zur Anpassung des...