Zunächst einmal finden wir es gut, dass die von der BaFin Verfügung betroffene Genossenschaft einmal ihre Sicht der Dinge darstellt. So hat der Leser die Möglichkeit, sich ein Bild zu dem Vorgang zu machen.
Trotzdem in der aktuellen Sitiation ist diese Mitteilung der Co.net Verbraucher-genossenschaft eG möglicherweise kontraproduktiv, denn eigentlich gibt man damit zu, dass die BaFin eigentlich recht hat. Da fragt man sich natürlich auch, „warum streitet man sich dann noch mit der BaFin?“
Nun, das ist aber nur ein kleiner Punkt unserer Kritik, denn die Stellungnahme an sich kann nicht zur Beruhigung des Vertriebs und der Anleger dienen. Jetzt wo man erwischt wurde, dann schnell einen Prospekt zu erstellen, bringt doch gar nichts.
Man kann doch auch nicht 20 Jahre ohne Führerschein fahren und wenn man erwischt wird von der Polizei sagen „ich mache jetzt ganz schnell den Führerschein“. Auch damit „heilt“ man doch nicht Verstöße aus der Vergangenheit.
Zudem muss man doch auch wissen, dass das mit einer Kapitalmarkt-Prospektgenehmigung nicht so einfach ist. Hier muss man ja erstmal eine Bafin Gestattung bekommen, und dann hier ganz klar gesagt, dieser Prospekt kann nicht rückwirkend gelten, immer nur ab dem Zeitpunkt, wo die BaFin den gestattet hat.
Leider muss es andere Möglichkeiten geben, um diese Kriese zu bewältigen, wenn die Bewältigung jetzt noch möglich ist. Hier ist aber auch schnelles Handeln angesagt, denn die BaFin Verfügung könnte zukünftig auch eine Handlungsgrundlage für Anlegerschutzanwälte sein, sich Mandanten zu suchen, die aus der Genossenschaft heraus wollen, und theoretisch kann die BaFin natürlich auch noch die Abwicklung der Genossenschaft anordnen.
Natürlich gibt es hier Lösungsansätze, um eine möglicherweise gute Idee nicht vor die Wand laufen zu lassen, aber ganz klar die Stellungnahme ist es sicherlich nicht.
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