In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reederei Peter Deilmann GmbH, Am Holm 25, 23730 Neustadt i. H., (Amtsgericht Lübeck – HRB 9259 HL), vertreten durch die Geschäftsführer Frank Thüringer und Wolfram Günther wird nach Rücknahme des Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gem. § 21 InsO heute um 15.15 Uhr angeordnet: Es wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
Drittschuldner haben ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Schuldnerin bei Fälligkeit unter Angabe des vorstehenden Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für den Schuldner die sofortige Beschwerde statthaft, die binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich bei dem Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin einzulegen ist.
Amtsgericht Eutin, 30.10.2014
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