Nun hat man uns ein Schreiben von einem Herrn Clasen zugespielt. Mit Verlaub ein Schreiben was wir eine Frechheit finden, denn Herr Clasen weiß selbst, dass er damit möglicherweise das Vermögen der Anleger gefährden kann.
Solche Schreiben macht man nur in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter, dass dieser darüber „amused“ sein wird können wir uns nicht vorstellen.
Herr Clasen bringt da eine Unruhe herein, wo man eigentlich Geschlossenheit nach Außen zeigen müsste. Ich sage es mal mit meinen Worten Herr Clasen, halten Sie einfach nur ihr „Maul“, damit erweisen sie den Anlegern den besten Dienst.
Anlegern können wir nur die Empfehlung geben den Brief in den Papierkorb zu werfen und abzuwarten, bis sich der Insolvenzverwalter meldet.
Nur der ist der Ansprechpartner-Basta!
Hier das Schreiben von Herrn Clasen:
wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund und glücklich in das neue Jahr gekommen sind.
Leider müssen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen bei der Deutsche Lichtmiete AG, Oldenburg, informieren. Durch die Staatsanwaltschaft in Oldenburg wird wegen Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung gegen mehrere Beschuldigte der Deutsche Lichtmiete AG ermittelt.
Am 05.01.2022 wurde durch das Amtsgericht Oldenburg die vorläufige Vermögensverwaltung über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH sowie weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird nun prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Mieteinnahmenpoolvertrag in Kraft.
Sie hatten anlässlich Ihrer Direkt-Investition in LED-Industrieleuchten der Deutschen Lichtmiete einen Mieteinnahmenpoolvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben Sie uns mit der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag beauftragt und bevollmächtigt. Insbesondere haben Sie uns auch bevollmächtigt für Sie Aussonderungs- und/oder Absonderungsrechte geltend zu machen.
Entsprechend dieser Vereinbarung werden wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen und haben bereits mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen.
Durch den Mieteinnahmenpoolvertrag sind die Mietzahlungen der Industriekunden zur Besicherung Ihrer Ansprüche an Sie abgetreten.
Die Realisierung dieser Sicherungsrechte wird erfahrungsgemäß etwas Zeit benötigen, da alle Parteien sich einen detaillierten Überblick verschaffen müssen und juristische, wie auch praktische Umsetzungen mit dem Insolvenzverwalter geklärt werden müssen. Beispielweise entstehen Aufgaben, die nicht nur die Datenerfassung zu allen laufenden Verträgen mit Industriekunden betreffen sondern auch die Zuordnung der Leuchten aller Anleger im Mieteinnahmenpool zum jeweiligen Vermietungsstandort.
Wir bitten Sie daher, von individuellen Fragen zum Sachstand abzusehen, damit wir uns uneingeschränkt dieser Aufgabe widmen können.
Darüber hinaus freuen wir uns mitteilen zu können, dass uns Herr Martin Retsch in dieser besonderen Situation mit Engagement unterstützen wird. Als konzeptionellen Urheber der Sicherung über einen Mieteinnahmenpool und mit langjähriger Erfahrung im Kapitalanlagesektor wird Herr Retsch die gesamte Kommunikation mit Ihnen in unserem Auftrag durchführen. Sie erreichen ihn am einfachsten über die E-Mail-Adresse:
welche auch auf der beiliegenden Datenanforderung zu finden ist. Bitte senden Sie diese notwendigen Informationen umgehend per E-Mail zurück.
Wir werden unaufgefordert mit neuen Erkenntnissen auf Sie zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Clasen (Geschäftsführer)
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