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Die Verantwortung des Vertriebs für seine Kunden

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Gute Berater gibt es auch im Finanz- und Investmentbereich, keine Frage, aber es gibt eben auch den Typ „Berater-Nimmersatt“, der nur provisionsgeil ist, dem aber seine Kunden letztlich „schnurz piep egal“ sind.

Nach Außen bemüht sich auch dieser Vertrieb dann natürlich, der guten Optik wegen, ein Bild abzugeben, das er natürlich dem Kunden hilft, wenn sein Investment „abzusaufen“ droht. Zu oft haben wir dann festgestellt, dass es hier letztlich nur um Eigenschutz des Vertrieblers ging.

Getreu dem Motto, „wem ich helfe, der verklagt mich nicht“. Oft geht sowas dann leider auch auf, wie zum Beispiel in den Vorgängen Lombardium oder aktuell im Vorgang Popppy Popcorn Automaten.

Mit Verlaub, solche Berater haben keinen Kunden verdient, schon gar nicht dessen „sauerverdientes Geld“. Im Gegenteil, diese Berater gehören so lange verklagt, bis sie kein Geld mehr haben und damit in die gleiche Situation geraten wie ihre Kunden. Sowas gehört sich nicht.

Nehmen wir den aktuellen Vorgang Popppy. Hier wollten Berater ein kriminelles Modell retten. Interessanterweise mit einem Rechtsanwalt, der vom Initiator eingeschaltet wurde und die Berater „beschwafelt hat“, dass das doch alles nicht so schlimm sei und man das doch alles noch „heilen“ könne.

Mit Verlaub alle diese Beteiligten wussten, dass es über 1.000 Automaten, die von Kunden bezahlt wurden, gar nicht gab, heißt, die wussten ganz klar von kriminellen Handlungen des Initiators. Da dann noch an einem Rettungskonzept mitzuarbeiten, das ist schon dreist und natürlich nicht im Interesse der Kunden.

Was hat man den Kunden alles für „Storys“ erzählt, um sich eine Unterschrift zu ergaunern, unglaublich. Alle diese Vermittler gehören strafrechtlich verfolgt, denn die haben wissentlich und mit Vorsatz gegenüber den Kunden in Schädigungsabsicht gehandelt. Die Kunden, die Automaten wirklich besitzen, sollten dann Geld von ihren Einnahmen abgeben, damit die Kunden, die keinen Automaten hatten, dann einen solchen bekommen könnten.

Wir werden dazu in den nächsten Tagen gegen alle uns bekannten Vertriebler, die an diesem Modell mitgearbeitet haben, eine Strafanzeige erstatten. Hier möge die Staatsanwaltschaft dann bitte einmal prüfen, ob es da nicht den Tatbestand der Beihilfe zum Betrug vorliegt.

Natürlich ist es nicht zu spät, jetzt noch „reinen Tisch“ zu machen und sich an der Aufklärung des gesamten Vorganges zu beteiligen, und zwar aktiv.

Auch Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, der mittlerweile Popppy- und Ballooony-Anleger rechtlich vertritt, rät den Beratern jetzt schnellstmöglich zu einer Kehrtwende, um den Kunden zu helfen. Einige, so Rechtsanwalt Jens Reime, haben das bereits verstanden. Andere wiederum, da hat man das Gefühl, “ Augen zu und durch“ ist deren Devise. Trotzdem ist Rechtsanwalt Reime nicht unserer Meinung, „das nur der Berater schuld ist“. Reime ist davon überzeugt, dass viele der Berater in ehrlicher Absicht gehandelt haben.

Natürlich gibt es immer Möglichkeiten, solche eigentlich gut gedachten Investmentmodelle auf einer anderen Basis fortzusetzen, einer ehrlichen und seriösen Basis. Das geht aber in solch einem Fall nur mit einer möglichen Unterstützung des Insolvenzverwalters.

 

 

 

 

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