Wir hatten schon darüber berichtet in den letzten Tagen, und es haben sich mittlerweile viele User bei uns in der Redaktion gemeldet die solch ein Schreiben bekommen haben. Es geht aber noch Dreister. Derzeit haben viele deutsche Lebensversicherungen haben derzeit mit dem „ewigen Kündigungsrecht“ zu kämpfen. Dieses sogenannte ewige Kündigungsrecht resultiert aus einem Urteil des BGH. Dieser hatt festgestellt, das viele Versicherungen in der Vergangenheit eine falsche Widerrufsbelehrung beim Abschluss der Lebensversicherung verwendet hatten- Dies bedingt nun, das Kunden auch noch nach Jahren ihre Lebensversicherung so kündigen können, als hätten sie diese Gestern abgeschlossen. Dadurch erhalten Kunden dann in nahezu allen Fällen große eingezahlte Beiträge zurück. Das bedeutet für die betroffenen Lebensversicherungsgesellschaften dann oft große Probleme bei der Liquidität.
Nun versucht man dies nachträglich zu heilen, in dem man dem Kunden ein Schreiben übermittelt und ihn auf sein bestehendes Widerrufsrecht von Damals hinweist und ihn nun auffordert dieses auszuüben, tut er dies bis zu einem bestimmten Termin nicht, so gilt dann sein Widerrufsrecht als verwirkt an, so zumindest meinen die Versicherungsgesellschaften. Rechtsanwälte wie Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen sehen dies anders, raten dazu gegen die Versicherungen vorzugehen, denn es ist ja das Geld der Kunden was sich die Gesellschaften hier zum 2.ten Mal aneignen wollen, dies auch hier erneut zu Unrecht.
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