In der Tat in Deutschland ist die Verwendung des Begriffes „Bank“ in einer Domain und im Firmennamen ehr schwierig bzw. als kritisch anzusehen. Auf unsere Anfrage hin, erhielten wir nachfolgende Auskunft eines Rechtsanwaltes. Damit dürfte dann alles gesagt sein.
In Deutschland unterstehen Bankiers dem Kreditwesengesetz und benötigen nach § 32 KWG eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Inhaber des Bankgeschäfts haben nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 KWG eine erforderliche fachliche Eignung nachzuweisen. Nach § 39 KWG dürfen die Bezeichnung „Bank“, „Bankier“ oder eine Bezeichnung, in der das Wort „Bank“ oder „Bankier“ enthalten ist, im Firmennamen, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur Kreditinstitute führen. Damit sind diese Begriffe gesetzlich geschützt und dürfen nur vom Inhaber eines Bankgeschäfts genutzt werden. Hierdurch soll eine Irreführung der Öffentlichkeit durch Missbrauch verhindert werden.
Kommentar hinterlassen