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Energiekrise

Die weitere Verarmung des Volkes soll heute beschlossen werden

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HarmvdB (CC0), Pixabay
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Unter 20 % – so niedrig ist die Zustimmung zum Gebäudeenergiegesetz, das heute im Bundestag beschlossen werden soll. Kaum ein Gesetz hat in den letzten 50 Jahren so viel Kopfschütteln bei den Bürgern hervorgerufen. Klar ist, dass 41 % der Gebäudeeigentümer sich eine Umrüstung auf die neuen Vorschriften wirtschaftlich gar nicht leisten können. Es handelt sich um ein rein ideologisches Projekt der Grünen von Robert Habeck und Konsorten.

Ein Projekt, das den Grünen weitere Zustimmung für ihre Politik kosten wird. Über 80 % der Bürger sind allerdings dafür, dass die neuen Maßnahmen bei der Errichtung von neuen Gebäuden durchaus Sinn machen und angebracht sind. Allein die von der Bundesregierung vorgesehenen staatlichen Förderungen werden nicht ausreichen, um eine weitere Verarmung der deutschen Bevölkerung zu vermeiden. Energiewende ja, aber nicht mit der Holzhammer-Methode.

Man darf nun gespannt sein, ob das Gesetz heute im Bundestag wirklich beschlossen werden wird. In der FDP zumindest rumort es kräftig. Möglich, dass es hier noch eine Überraschung bei der Abstimmung geben kann.

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Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden. Diese Fördermöglichkeiten werden von der Bundesregierung und den Bundesländern angeboten.

Fördermöglichkeiten der Bundesregierung

Die Bundesregierung bietet folgende Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden an:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für die energetische Sanierung von Gebäuden. Sie bietet Zuschüsse und Darlehen für verschiedene Maßnahmen, wie z. B. die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch der Heizung und die Installation von Erneuerbaren Energien.

Die BEG gliedert sich in drei Fördervarianten:

BEG-Zuschuss: Der BEG-Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung, die bis zu 75 % der förderfähigen Kosten betragen kann.

BEG-Kredit: Der BEG-Kredit ist ein zinsvergünstigtes Darlehen, das bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen kann.

BEG-Zuschuss mit Tilgungszuschuss: Der BEG-Zuschuss mit Tilgungszuschuss ist eine Kombination aus BEG-Zuschuss und BEG-Kredit. Der BEG-Zuschuss wird nach Ablauf einer bestimmten Frist in Form eines Tilgungszuschusses ausgezahlt.

KfW-Programm 153: Das KfW-Programm 153 bietet Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

KfW-Programm 455: Das KfW-Programm 455 bietet Zuschüsse für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.

Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS): Das EBS-Programm bietet Beratung und Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden.

Fördermöglichkeiten der Bundesländer

Die Bundesländer bieten ebenfalls Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden an. Diese Fördermöglichkeiten können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Fördervoraussetzungen

Die Fördervoraussetzungen für die energetische Sanierung von Gebäuden sind in der Regel von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängig. In der Regel müssen die Maßnahmen von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden und die entsprechenden Nachweise erbracht werden.

Förderhöhe

Die Förderhöhe der energetischen Sanierung von Gebäuden ist in der Regel abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme sowie vom Förderprogramm. In der Regel werden Zuschüsse und Darlehen angeboten.

Antragstellung

Die Anträge für die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden können bei der KfW oder den jeweiligen Bundesländern gestellt werden.

Beispiele für geförderte Maßnahmen

Folgende Maßnahmen können im Rahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden gefördert werden:

Dämmung der Gebäudehülle
Austausch der Heizung
Installation von Erneuerbaren Energien
Modernisierung der Fenster und Türen
Optimierung der Lüftung
Verbesserung der Beleuchtung

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz bietet eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden. Diese Fördermöglichkeiten können dazu beitragen, die Kosten für die energetische Sanierung zu senken und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Im Jahr 2023 gibt es eine Reihe von aktuellen Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden. Dazu gehören:

BEG-Zuschuss: Der BEG-Zuschuss wurde zum 01. Juli 2023 um 20 % erhöht.
KfW-Programm 153: Das KfW-Programm 153 wurde zum 01. Juli 2023 um 10 % erhöht.
KfW-Programm 455: Das KfW-Programm 455 wurde zum 01. Juli 2023 um 5 % erhöht.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Fördermöglichkeiten, die von den Bundesländern angeboten werden.

 

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