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Die Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Sachsen informiert über Falschmeldungen und Kettenbriefe

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Derzeit kursiert in Sachsen ein Info-Blatt, in dem die Polizei angeblich vor einer neuen kriminellen Masche warnt. Darin heißt es, dass in Damenhandschuhen, die z.B. als Werbegeschenk auf den Weihnachtsmärkten verteilt werden, Nadeln eingearbeitet seien. Diese sollen durch minimale und kaum spürbare Einstiche beim Anziehen eine Droge freisetzen, welche das Opfer betäubte. Dieses sei im Anschluss der Gefahr ausgesetzt, Opfer von strafbaren Handlungen wie Raub oder Gewaltstraftaten zu werden, da die Täter das Opfer beobachten und die Ohnmacht entsprechend ausnutzen würden.

Dieses Infoblatt wird nicht von der Polizei herausgegeben! Der Polizei liegen auch keine Erkenntnisse zu solchen Sachverhalten vor. Es ist daher von einer Falschmeldung auszugehen, einem sogenannten Hoax.

Unsinnige Kettenbriefaktion via Messenger-Dienst
Bereits seit einiger Zeit werden über Messenger- Dienste Kettenbriefe verteilt, welche den Empfänger auffordern, den Inhalt unbedingt weiterzuverbreiten, da sonst schlimmste Konsequenzen drohen. Es ist von Verfolgung, Folter, Misshandlung und Mord die Rede, welcher sich nicht nur auf den Adressaten beschränkt, sondern auch auf dessen Familie, weitere Angehörige und Freunde.

Eine Auswertung des Landeskriminalamtes ergab, dass es in Sachsen im Jahr 2014 mehr als ein Dutzend solcher angezeigte Fälle gab. Von einer hohen Dunkelziffer muss hier ausgegangen werden. Gerade Kinder sind empfänglich für derartige Manipulationen und sollten von Eltern, Lehrern und Erziehern über den Unsinn und die mögliche psychische Belastung für  Empfänger solcher Nachrichten aufgeklärt werden.

Empfehlungen der sächsischen Polizei:
• Wenn man einen derartigen Kettenbrief erhält, sollte man den enthaltenen Unfug grundsätzlich nicht weiterverbreiten.
• Unter Umständen enthält die Message oder Mail auch Schadsoftware, welche Schaden am eigenen System anrichten kann
• Der Inhalt ist dazu geeignet beim Empfänger das subjektive Sicherheitsgefühl entscheidend zu stören, was auch als Bedrohung aufgefasst werden kann! Sollte ein Empfänger den Inhalt wirklich ernst nehmen, so erfüllt dies unter Umständen den Tatbestand der Bedrohung gemäß § 241 StGB! Die Frage ist – möchte der Versender so von Freunden und Bekannten wahrgenommen werden?

Also liebe Kinder, Jugendliche und Eltern – cool ist so ein Kettenbrief aus Sicht des Landeskriminalamtes Sachsen und der gesamten sächsischen Polizei ganz sicher nicht.

Dr. Michaelis, Präsident des LKA Sachsen:
„Unsere Kinder müssen lernen, welche Verbreitung und Wirkungsmöglichkeiten digitale Nachrichteninhalte haben können und sie müssen aufgeklärt werden über Sinn und Unsinn sowie die möglichen Folgen solcher Nachrichten, gerade für kleinere Kinder.“

Infobox:
Als Hoax (engl. für Jux, Scherz, Schabernack; auch Schwindel) wird heute meist eine Falschmeldung bezeichnet, die per E-Mail, Instant-Messenger oder auf anderen Wegen (z. B. SMS, MMS oder soziale Netzwerke) verbreitet, von vielen für wahr gehalten und dann an Freunde, Kollegen, Verwandte und andere Personen weitergeleitet wird. Auch Kettenbriefe können zu den Hoaxes gezählt werden (wikipedia.org). Die Zahl der Hoaxes wächst ständig weiter. Eine im Internet veröffentlichte Liste der TU Berlin führt erwiesene Hoaxes und/oder Kettenbriefe auf, die im deutschsprachigen Raum kursieren

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