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Diebewertung.de erhält Einstweilige Verfügung für einen Artikel der noch nicht erschienen ist

geralt / Pixabay
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Nun, jeder der uns kennt, weiß, dass wir immer sehr fair sind, vor allem dann, wenn es um Informationen geht, die wir als „brisant“ ansehen. Unser Interesse ist schließlich nicht, ein Unternehmen „an die Wand zu fahren“, sondern wir wollen nur das Geschäftsmodell verstehen und erfahren, was mit dem Unternehmen wirtschaftlich los ist.

Natürlich halten wir alle Bedingungen der sogenannten Verdachtsberichterstattung ein. Das haben wir unserer vollsten Überzeugung nach hier auch getan. Ja, wir waren sogar so fair und haben dem Unternehmen unseren Artikel vorab übermittelt. Hier muss dann vermutlich die „blanke Panik“ ausgebrochen sein, denn es gab hektische Aktivitäten, die wir so in diesem Umfang und dieser Hektik noch nicht erlebt haben. Und es sind Aktivitäten, die nun möglicherweise auch erhebliche Konsequenzen für die betroffene Rechtsanwaltskanzlei haben werden.

Hier geht es um nichts anderes als um einen möglichen Verfassungsbruch, um einen Vorgang, der dann auch das zuständige Landgericht in seinen Grundfesten erschüttern könnte.

Wir vermuten hier eine möglicherweise gezielte Täuschung des zuständigen Landgerichtes, bzw. möglicherweise sogar eine Gefälligkeitsentscheidung des Gerichtes, das sich hier hat an der Nase herumführen lassen.

Nun, wer uns kennt, weiß, dass wir uns nun erst recht herausgefordert fühlen, dem Sachverhalt noch intensiver nachzugehen, um hier die Wahrheit herauszubekommen. Mehr wollen wir nicht.

Wenn alles in Ordnung ist, freut sich keiner mehr als wir, auch das wollen wir hier einmal sagen.

Nun dürfen wir den Artikel nicht veröffentlichen und sind so außerstande, weitere Anleger davon abzuhalten, auf dieses Geschäftsmodell hereinzufallen. Wir dürfen nicht den Vertrieb warnen, dass er hier möglicherweise in die Beraterhaftung kommen kann und wird.

Auch das ist die deutsche Justiz, die mitunter Täter scheinbar mehr schützt als Opfer oder eben auch Journalisten davon abhält, weitere mögliche Opfer zu warnen.

Gerade was die Inanspruchnahme des Vertriebes angeht, erleben wir ja gerade wieder ein Paradebeispiel, was da dann passieren kann. Gemeint ist hier der derzeit laufende PIM Gold-Skandal, bei dem derzeit Rechtsanwälte sich wie die Piranhas auf den Vertrieb stürzen. Ich bin mir absolut sicher, dass das hier auch so sein wird.

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