Gläubigerversammlung (Gerichtstermin) FuBus, Messehalle Dresden, Beginn ca. 10.30 Uhr. Anwesend ca. 200 Personen, etwa 15 gemeinsame Gläubigervertreter, Mitglieder des Gläubigerausschusses, Anwälte, augenscheinlich etwa auch 50 Gläubiger.
Bericht des Insolvenzverwalters Dr. Kübler, Hauptpunkte:
Berichtstermin musste zweimal verschoben werden, er werde sich Mühe geben, den zeitlichen Verlust aufzuholen. In 2015 soll es eine erste Ausschüttung an die Gläubiger geben, davon gehe Herr Dr. Kübler fest aus. Kurze historische Ablaufschilderung seit den Insolvenzanträgen, Prüfungsstichtag im Januar 2015, spätere Anmeldungen auch noch möglich, kurze Erläuterung der FuBus-Konzernstruktur. Verweis auf den ersten Bericht des Verwalters, veröffentlicht im Internet hinsichtlich der Geschäftstätigkeit (erst LV-Zweitmarkt, dann Eigengeschäft mit gewisser Provisionsschöpfung, OSV, GR, NRD). Rentabilität: Erhebliche Zweifel, ob FuBus überhaupt erhebliche und nachhaltige Erträge hat erwirtschaften können. StA habe ein Gutachen zu Rentabilität in Auftrag gegeben, dem man nicht vorgreifen könne; aber dass die Inhaftieren noch in Untersuchungshaft sitzen, mag für sich sprechen. Es spreche laut Herrn Dr. Kübler vieles dafür, dass in den Jahresabschlüssen fälschlicherweise in den letzten Jahren Gewinne ausgewiesen wurden. Entsprechender Rechtsstreit wird geführt, der wohl noch länger dauert. Dieser könnte positive Auswirkungen auf die Masse haben, da dann zuviel Steuern gezahlt worden wären, die man eventuell zurück fordern könne.
Zum Verfahrensverlauf: Der Verwalter arbeitet aktuell mit sechs engagierten Mitarbeitern bei der Fubus weiter. Kurze Erläuterung des Interims-Gläubigerausschusses, dessen Vorsitzender Herr RA Glöckner bestellt wurde, und der einen Sachverständigen beauftragt mit der Kassenprüfung, keine Beanstandungen. Die Gläubiger sind regelmäßig informier worden; Hinweise auf die FAQ im Internet. Kooperation mit StA und LKA: Enge Kooperation, regelmäßiger Informationsaustausch, aktive Suche nach weiteren Informationen. Der Verwalter hatte auch mehrfach Kontakt zu Herrn Biehl, zuletzt im Mai 2014; er wirkte zunächst kooperativ, später nicht mehr. Herr Biehl ließ ausrichten, dass er vorerst den Verwalter nicht mehr empfange.
Zu den Vermögensgegenständen: Schwierig zu eruieren, aber erheblicher Bestand an Lebensversicherungen, etwa 227 Mio. Euro, der allerdings belastet war mit Policendarlehen, was den Wert für die Gläubiger reduziert auf wohl etwa 108 Mio. Euro (teilweise wohl schon realisiert). Edelmetalle: ?.
Es wird jetzt mit der Mittelverwendungsprüfung begonnen. Es sei wohl überwiegend im Konzern verwendet worden, zum Teil als Darlehen.
Zu den OSV-Gläubigerversammlungen: Unvorhergesehener Ablauf am 13. Mai 2014 durch Kritik der Anlegeranwälte. Trotz anderweitiger rechtlicher Vorprüfung entschloss sich das Gericht später zu einzelnen serienbezogenen Versammlungsterminen. Der ursprünglich vorgesehene Berichtstermin musste deshalb vorschoben werden. Rechtlich sei dies trotz anderer gesetzlicher Regelungen in Ordnung, da der Gesetzgeber bei der entsprechenden Regelung komplizierte Massenverfahren nicht im Auge hatte. So kam es dann zu 47 Sitzungstagen (576 Sitzungen) bis zum 20.11.2014. Ergebnis: 17 gemeinsame OSV-Gläubiger-Vertreter, ferner 5 bei den Genussrechten.
Exkurs GR: Die Nachrangklausel bei den GR ist laut einem Gutachten von Prof. Bork unwirksam wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot im AGB-Recht. Deshalb erkennt der Verwalter den ersten Rang der Forderung an.
Bisherige Realisierungen zugunsten zur Masse: Ca. 69 Mio. Euro aus Versicherungen, ca. 5 Mio. in Deutschland aus Edelmetallen. Insgesamt sollen etwa 86 Mio. Euro an Cash realisiert worden sein vom Verwalter. Hier wird es aber nicht sofort zu Ausschüttungen kommen, da erst noch Rechtsfragen und Rückstellungen zu beachten seien im Hinblick auf weitere oder andere Ansprüche. Es wird also bei der in 2015 beabsichtigten ersten Quoten-Ausschüttung noch zu reduzieren sein.
Aktuell seien über 1 Milliarde Forderungen angemeldet worden, wobei dabei einer erhebliche Quote von doppelten (unberechtigten) Forderungen enthalten sind.
Im Ergebnis hält Dr. Kübler die vorsichtige Prognose von ca. 20 Prozent vorerst aufrecht.
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