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Diebewertung.de legt Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des LG Leipzig ein

WilliamCho (CC0), Pixabay
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Nach einer intensiven Diskussion mit den uns beratenden Rechtsanwälten haben wir am heutigen Tage eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, gehen davon aus, dass es hier auch schnellstmöglich eine Entscheidung geben wird.

Diese Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen alle Entscheidungen der entscheidenden Kammer des Landgerichtes Leipzig in Sachen Energiekonzepte Deutschland GmbH u.a.

Diese Kammer hat sich ganz klar über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hinweggesetzt, was wir in diesem Fall nicht hinnehmen werden. Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen.

Auch wenn das Reichsgericht nicht weit weg ist vom Landegericht Leipzig, heute leben wir in einem Deutschland, wo Recht auch Recht bleiben muss. Hier sich so einfach über Urteile des Bundesverfassungsgerichtes eigenmächtig hinwegzusetzen, wie das Landgericht Leipzig, das wollen und werden wir eben nicht hinnehmen.

Viel schlimmer ist aber aus unserer Sicht noch, dass sich entscheidende Kammer des Landgerichtes Leipzig offensichtlich nicht einmal die Mühe gemacht hat, Veröffentlichungen von uns genauer anzuschauen. Hätte man das getan, hätte die entscheidende Kammer dieses Urteil, zumindest in einem Fall, gar nicht fällen dürfen.

Natürlich haben wir unseren Unmut auch der Kammer des Landgerichtes schriftlich mitgeteilt, aber auch den Nachweis, wo der Fehler des urteilenden Gerichts liegt. Auf eine mögliche Rückantwort sind wir dann einmal sehr gespannt.

Mittlerweile haben wir auch die Befürchtung, dass die Kammer möglicherweise nicht ganz unabhängig sein könnte. Auch das werden wir in einem anderen Beschwerdeverfahren darlegen.

Ganz klar aber auch, haben wir einen Fehler gemacht, dann stehen wir dazu, aber „spielen zum Nutzen von Dritten“ lassen wir uns nicht, dann müssen andere Stellen eine Entscheidung treffen. In diesem Fall das Bundesverfassungsgericht.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/auch-im-eilverfahren-anspruch-auf-rechtliches-gehoer_206_563798.html

Ausnahme:

In einstweiligen Rechtsschutzverfahren dürfe ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung und ohne Einbeziehung der Gegenseite eine Entscheidung dann ergehen, wenn die Entscheidung aus zeitlichen Gründen keinerlei Aufschub dulde und die Durchsetzung eines Rechtes sonst unmöglich oder erheblich erschwert würde.

Zitat Ende

Das liegt hier eindeutig nicht vor!

Rechtliches Gehör wurde uns nicht gegeben.

Richter und Richterinnen genießen eine besondere Position in diesem Land und Willkürurteile sollten der Vergangenheit angehören. Richter und Richterinnen sind unabhängig, aber auch sie müssen sich an geltendes Recht halten.

Das hat die Leipziger Kammer des Landgerichtes eben aus unserer Sicht nicht getan. Ob wir mit unserer Meinung Recht haben und Recht bekommen, wird dann beim Bundesverfassungsgericht entschieden, weit weg vom Reichsgericht und Landgericht in Leipzig.

Ganz klar auch, wir haben Respekt vor dem Job eines unabhängigen Richters, aber keine Angst und keine Ehrfurcht!

 

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