Das hatten wir schon vor einigen Tagen vermutet, dass dies geschehen wird. Nun gibt es wohl erste Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. Der Antrag wurde unseren Informationen nach beim Amtsgericht in Charlottenburg eingereicht. Über den Antrag wurde bis jetzt von Seiten des AG Charlottenburg noch nicht entschieden. Sollte sich das AG Charlottenburg für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden, dürfte es dahingehend spannend werden, wer dann der Insolvenzverwalter sein wird.Wir halten den Schritt übrigens für gut, denn so hat man ein“Gegengewicht“ gegenüber dem von der BaFin bestellten Abwickler Dr. Bernsau. Natürlich haben wir dazu beim Amtsgericht in Berlin Charlottenburg nachgefragt, hier will man aber keine konkrete Aussage dazu machen, so lange über den Vorgang nicht vom Gericht entschieden wurde, so die zuständige Pressesprecherin des AG Berlin Charlottenburg auf unsere Anfrage hin. Nachgefragt hatten wir auch beim zuständigen Insolvenzgericht in Köln, denn von der Logik her blieben für uns nur das AG Charlottenburg bzw. das für den rechtlichen Sitz zuständige AG in Köln.
Der Insolvenzantrag ist Schall und Rauch – ich glaube nicht, dass dem Antrag statt gegeben wird. Die Abwicklung obliegt der Kanzlei Dr. Bernsau, die sich nun hoffentlich mal bewegt.
….ein übereifriger Anwalt kann den Antrag stellen – Honorar verdient – ob dem stattgegeben …….???? Die BWF oder DTB hat den Antrag ja nicht gestellt …. Aber vielleicht erzeugt das ja Druck !
Eines ist mir unklar: Nach eigener Angabe erklärt sich Dr. Bernsau als Rückabwickler allein für die Geschäfte der BWF-Stiftung zuständig (siehe 2. Mitteilung). Hier geht es aber doch wohl um Anträge auf Eröffnung des Insovenzverfahrens gegen den BDT. Ist dies denn deckungsgleich?