Das Landesgericht (LG) St. Pölten/Österreich hat in einer der 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im VW-Abgasskandal eine Entscheidung getroffen. Das Gericht bestätigt die Haftung von VW, spricht jedoch nur etwa vier Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Der VKI plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
In anderen Ländern wie den USA, Deutschland und Großbritannien hat VW bereits mit den meisten Betroffenen Einigungen erzielt und Zahlungen geleistet. In Österreich warten jedoch noch tausende Geschädigte auf Entschädigung, da der Konzern zunächst weder die Zuständigkeit der Gerichte noch den Schaden anerkannte.
Das Urteil des LG St. Pölten bestätigt die unzulässige Abschalteinrichtung und das Thermofenster als Schaden. Allerdings wird aufgrund eines Sachverständigengutachtens im Durchschnitt nur vier Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zugesprochen. Einige Skoda- und Seat-Besitzer erhalten keinen oder nur einen sehr geringen Schadenersatz. Der VKI-Jurist Thomas Hirmke kritisiert die niedrige Schadenersatzhöhe und plant eine Berufung gegen das Urteil.
Das Verfahren in St. Pölten ist Teil einer Sammelklage, die vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer eingereicht wurde. Der Streitwert der Klage beträgt insgesamt 60 Millionen Euro, und rund 10.000 Geschädigte werden vom VKI vor Gericht vertreten.
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