Am 1. Januar diesen Jahres ist das sogenannte Diesel-Verkehrsverbot in Stuttgart in Kraft getreten, um die Stickoxidbelastung im sogenannten „Stuttgarter Talkessel“ zu reduzieren. Es ist Teil des neuen Luftreinhalteplans des Landes Baden Württemberg. Ab sofort dürfen Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter aus der Region, aber auch von weither die Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt nicht mehr passieren.
Für Stuttgarter Dieselfahrer gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. März, ab ersten April sind auch sie nicht mehr vom Fahrverbot ausgenommen. Im Rathaus setzt man zunächst auf die Rechtstreue der Bürger: Die Polizei wird die Fahrverbote zumindest in den ersten vier Wochen des neuen Jahres nicht speziell kontrollieren. Dieselfahrer kommen zudem im Fall des Falles noch mit einer Ermahnung davon. Ab Februar werden Verstöße gegen das Fahrverbot dann mit einem Bußgeld von 80 Euro belangt.
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