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Dieselverfahren vor dem OLG Saarbrücken

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Saarländisches Oberlandesgericht verhandelt in acht Rechtsstreitigkeiten vom sog. VW -Dieselskandalbetroffener Kunden.
Der für den Landgerichtsbezirk Saarbrücken für sogenannte Dieselverfahrenzuständige 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichtshat ininsgesamt siebenRechtsstreitigkeiten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung bestimmt.
Die sieben Verfahren(Az. 2 U 31/18, 2 U 32/18,2 U 36/18,2 U 45/18,2 U 65/18, 2 U 80/18 und 2 U 92/18), die in der Vorinstanzvon der 12. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken entschieden wurden,betreffen allesamt eine der Fallgruppender sogenannten Dieselverfahren: Die klagenden Fahrzeugeigentümerbegehren von der Volkswagen AG als Herstellerin des in den Fahrzeugen verbauten VW -DieselmotorsTyp EA 189 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Form der Erstattung des Kaufpreisesunter Anrechnung von gezogenen Nutzungsvorteilenfür gefahrene Kilometer Zug um Zug gegen Übereignung des jeweiligen Fahrzeugs.
Das Landgericht hat denKlagenüberwiegend stattgegeben und die Volkswagen AG unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines deliktischen Schadensersatzanspruchs aus §§ 826, 31 BGB unter Anrechnung von gezogenen Nutzungsvorteilen zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückübereignung des jeweiligen Fahrzeugsverurteilt.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Volkswagen AG, die mit ihrenRechtsmittelndie Klageabweisung erstrebt.In drei der sieben Verfahren (Az. 2 U 36/18,2 U 65/18und 2 U 80/18) haben auch die Kläger Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.
Mit ihren Rechtsmitteln wenden sie sich gegen den vom Landgericht in Abzug gebrachten Nutzungswertersatzund möchten die Ausurteilung eines höheren Rückzahlungsanspruchs erreichen.
Der zuständige 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts hat Termin zur mündlichen Verhandlung in allen acht Verfahreneinheitlich bestimmt auf Mittwoch, den 29. Mai 2019, 10.00 Uhr, Saal 144HG.
Bei Interesse an einer Teilnahme an diesen Terminen ist eine kurze Mitteilung an die Pressestelle empfehlenswert, da es kurzfristig zu Terminsaufhebungen kommen kann.

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