Startseite Allgemeines Diesen Standard sollten die Atemschutzmasken schon haben, Herr Kühn vom Unternehmen ADCADA, wenn man die
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Diesen Standard sollten die Atemschutzmasken schon haben, Herr Kühn vom Unternehmen ADCADA, wenn man die

Atemschutzmaske | © nir_design (CC0), Pixabay
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auch möglicherweise an Krankenhäuser verkaufen will wie Sie.

FireShot Capture 152 – ADCADA.healthcare die Initiative für Schutzbekleidung in der Coronakr_ – adcada.healthcare

Warum berichten wir nun erneut? Ganz einfach, der Rechtsanwalt von Herrn Kühn teilt uns nachfolgendes schriftlich mit:

Zitat

Mit den angegriffenen Behauptungen erwecken Sie für einen durchschnittlich verständigen und aufmerksamen Leser ausdrücklich und/oder sinngemäß den wahrheitswidrigen Eindruck (auch wenn Sie nicht müde werden, Ihre Tatsachenbehauptungen – untauglich – in Relativierungen einzukleiden), einzig und allein FFP2 oder FFP3-Masken seien sinnvolle (konkret: wirksame) Schutzausrüstung im Kampf gegen eine Vireninfektion (wie z.B. Corona bzw. Covid19), einfache Schutz- bzw. OP-Masken hingegen für den Träger selbst und Dritte indes nicht, was wissenschaftlich belegbar vollkommener Unsinn und zugleich wahrheitswidrig ist.

Zitat Ende

Wir hoffen natürlich, dass die vom Unternehmen ADCADA hergestellten Masken den geforderten Standard haben, damit diese die dann auch beschaffen dürfen.

Nun, wenn Sie die Masken wie hier von Ihnen aufgeführt, dann an Krankenhäuser usw. möglicherweise verkaufen wollen, dann ist der nachfolgende Artikel sicherlich lesenswert.

Atemschutzmaske, OP-Maske oder genähter Mundschutz – die Unterschiede bei Masken und dem Schutz, den sie bieten, sind groß. Manche könnten sogar ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln, meinen Experten.

Viel wird in diesen Tagen über Gesichtsmasken zum Schutz vor dem Coronavirus diskutiert. Doch Maske ist nicht gleich Maske – die Unterschiede sind groß: Atemschutzmasken sind aus gehärtetem Papier oder Stoffen und mehrlagig, sie haben Filter und sitzen mit etwas Abstand über Mund und Nase, liegen dabei an den Wangen eng an.

Nur diese Masken sind für biologische Bedrohungen wie das SARS-CoV-2-Virus zertifziert, nur sie schützen sowohl vor Ansteckung als auch vor einer Verbreitung der Viren. Man nennt sie „Filtering Facepiece“, abgekürzt FFP und teilt sie in Schutzklassen ein. Nur Atemschutzmasken mit Schutzklasse FFP2 oder FFP3 sind für medizinisches Personal im Umgang mit dem Coronavirus zertifiziert.

https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/atemschutzmasken-103.html

2 Kommentare

  • Sehr geehrter Herr Bremer,

    gerne lädt die ADCADA Group Sie und einen Begleiter Ihrer Wahl (gerne also auch Herrn RA Rasch) nach Aufhebung der aktuellen Corona-Beschränkungen zu einem Besuch in den Firmenräumlichkeiten am Standort Bentwisch zu „Kaffee und Kuchen“ und einem informativen Rundgang ein, dies in Verbindung mit einem anschließenden gemeinsamen Abendessen mit der Geschäftsführung in einem der firmeneigenen Restaurants.

    Für die Anreise und Unterkunft würde die ADCADA Group direkt in Rostock-Warnemünde in einem gehobenen Hotel Ihrer Wahl sorgen.

    Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam dann einen sicherlich spannenden und informativen Tag mit Blick auf den Alten Strom in Warnemünde bei einem guten Glas Wein und fruchtbaren Gesprächen ausklingen lassen zu können.

    Kommen Sie hierzu gerne auf uns zu, damit wir einen gemeinsamen Termin finden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Thomas Arndt

  • Sehr geehrter Herr Bremer,

    zuvörderst stell ich fest, dass sich eine mögliche Lese-Rechtschreib-Schwäche mit dem Berufsbild eines „Journalisten“ wenig bis nicht verträgt. Auf Ihre erheblichen Unsicherheiten in diesem Bereich hatte ich Sie gerade gestern hingewiesen.Ich stelle berufsbegleitenden Besuch eines entsprechenden Kurses bei der Volkshochschule anheim.

    Darüber hinaus stelle ich fest, dass Sie hinsichtlich der konkreten Art der seitens ADCADA.healthcare produzierten Masken ebenso im „Trüben fischen“ wie bei Ihren sonstigen Anwürfen gegenüber der ADCADA Group.

    Ich stelle ferner fest, dass Sie es auf meinen gestrigen Hinweis hin inzwischen vermocht haben, sich einen Vertrag herunterzuladen. Zu diesem Beweis Ihrer Fähigkeiten als investigativer „Online-Journalist“ möchte ich Sie im Namen der Emittentin ausdrücklich beglückwünschen.

    Ich gehe davon aus, dass Sie die Anleihe zeichnen werden.

    Ich gehe ferner davon aus, dass Sie von dem Produkt ebenso überzeugt sind wie die Emittentin selbst und auch Sie den gebotenen Kampf gegen Corona mit uns gemeinsam aufnehmen wollen.

    Abschließend soll auch nicht versäumt werden, unseren Dank für Ihre kostenfreie Bewerbung der ADCADA.healthcare-Anleihe zum Ausdruck zu bringen.

    Für Rückfragen der Leserschaft stehe ich, Rechtsanwalt Thomas Arndt (www.adcada.law), Friedhofsweg 47, 18057 Rostock, gerne jederzeit zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Arndt
    Rechtsanwalt

    Anmerkung der Redaktion:

    Sehr geehrter Herr RA Arndt,

    natürlich steht es Ihnen frei sich zu äußern, denn das gehört zu einer umfassenden, kritischen Berichterstattung dazu. Damit habe ich weder heute, noch in der Vergangenheit ein Problem.

    Und zu Ihren Unterstellungen: leider NEIN. Ich werde Sie bzw. die Emittentin nicht unterstützen und auf irreführenden Werbeaussagen basierende Effekthascherei betreiben. Wenn Sie es als Werbung begreifen, sachliche und kritische Presseartikel zu kommentieren, freue ich mich über einen ersten Erkenntnisgewinn.
    Leider muss ich Ihnen mitteilen, das ich gestern sicherlich keine Unterlagen heruntergeladen habe. Hoffen wir im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung für die Anleger und die coronabedingt Leidtragenden das Beste.

    Das aber nur am Rande. Wie Ihnen bereits in den letzten Jahren verschiedentlich mitgeteilt, stehe ich Herrn Kühn immer gerne für ein Gespräch in Leipzig zur Verfügung. Herr Kühn war ja schon mal bei uns vor der Tür. Er kann auch gerne mal hereinkommen, ich beiße nicht. Ich kämpfe nur.

    Mit freundlichen Grüßen aus Leipzig
    Bleiben Sie Gesund
    Thomas Bremer

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