Name des Empfangers: Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
IBAN (fur Uberweisungen aus EU-Landern): PL29124062181111001117947125
Zitat Ende
ja ganz klar, er sitzt in Polen und ist ein Betrüger, denn er fälscht amtliche Dokumente des Deutschen Patent und Markenamtes. Schickt eine Rechnung in Höhe von 990 Euro und mehr in der Hoffnung, dass es dann einige Dumme gibt, die auf seine Rechnung hereinfallen.
Weiterer gravierender Betrugsfall: Deutsches Patent- und Markenamt warnt erneut vor irreführenden Zahlungsaufforderungen
Betrüger fordern Markeninhaberinnen und Markeninhaber vorgeblich im Namen einer hochrangigen DPMA-Mitarbeiterin massenhaft zu Überweisungen auf – DPMA hat strafrechtliche Ermittlungen veranlasst
Pressemitteilung vom 20. September 2022
München. Anlässlich eines weiteren gravierenden Falls warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zum wiederholten Mal vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen. Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Rechnungen an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die unerlaubterweise das Logo des DPMA und die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums des DPMA in Berlin enthalten. Sie sind angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde verfasst und fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf.
Die gefälschten Rechnungen, die dem DPMA bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen. Die Schreiben sind nach bisherigen Erkenntnissen an Markeninhaberinnen und Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben. Seit Dienstag gingen deswegen beim Zentralen Kundenservice des Amtes in München zahlreiche Anfragen alarmierter Bürgerinnen und Bürger ein. Bis Dienstagnachmittag erhielt das DPMA dazu mehr als 200 E-Mails und Anrufe. „Es handelt sich offensichtlich abermals um einen besonders dreisten Betrugsfall“, sagte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. „Wir haben wieder umgehend Anzeige erstattet, damit die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird.“
Einen ähnlichen Betrugsfall hatte das DPMA im Juli registriert. Damals richteten sich die Aufforderungen an Personen und Unternehmen, deren angemeldete Marken noch nicht eingetragen waren. Die Rechnungen wurden seinerzeit vorgeblich im Namen eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters gestellt.
DPMA stellt keine Rechnungen!
Das DPMA ruft dazu auf, keineswegs auf derartige Zahlungsaufforderungen einzugehen. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden. In Empfangsbestätigungen, die das Amt im Nachgang zu einer Markenanmeldung verschickt, werden lediglich Gebühreninformationen gegeben. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.
Allen Betroffenen, die auf solche Zahlungsaufforderungen hin bereits Geld überwiesen haben, rät das DPMA, unbedingt selbst Anzeige zu erstatten. Wer solche Schreiben erhalten hat, kann sie dem Amt schicken, damit sie dessen Anzeige beigefügt werden können.
Woran man zweifelhafte Schreiben erkennt
Über den aktuellen Fall hinaus, werden Bürger immer wieder in illegaler oder irreführender Weise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren aufgefordert oder mit zweifelhaften Angeboten konfrontiert. Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte erhält, sollte diese daher immer genau prüfen. Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, sind zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.
Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des DPMA.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine knapp 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter.
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