Startseite Vorsicht Bilanzen Dietrich & Richter Private Asset Management AG – miese Bilanz
Bilanzen

Dietrich & Richter Private Asset Management AG – miese Bilanz

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Ein 6-stelliger Jahresfehlbetrag in einer Bilanz macht sich dann sicherlich nicht sonderlich gut. Bedenkt man, in welchem Marktsegment man sich bewegt, dann ist das eine Katastrophenbilanz.

Dietrich & Richter Private Asset Management AG

Goslar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ zum 31. Dezember 2020

Dietrich & Richter Private Asset Management AG

Goslar

AKTIVA

EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 54.422,09
2. Forderungen an Kunden 29.602,49
3. Sachanlagen 6.097,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 137,83
5. Rechnungsabgrenzungsposten 6.320,33
96.579,74

PASSIVA

EUR
1. Sonstige Verbindlichkeiten 7.946,17
2. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 26.182,00
3. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 180.000,00
b) Jahresfehlbetrag 117.548,43-
62.451,57
96.579,74

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 16.01.2020 bis 31.12.2020

Dietrich & Richter Private Asset Management AG

Goslar

EUR
1. Provisionserträge 80.828,69
2. Sonstige betriebliche Erträge 6.469,47
3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 117.967,00
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Un-terstützung 7.208,37
125.175,37
b) andere Verwaltungsaufwendungen 75.603,07
200.778,44-
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen 4.068,15
5. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 117.548,43-
6. Jahresfehlbetrag 117.548,43

ANHANG zum 31. Dezember 2020

I. Angaben zur Form der Darstellung und zur Gliederung des Jahresabschlusses

Die Dietrich & Richter Private Asset Management AG mit dem Sitz in Goslar, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 208321, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S. d. § 1 Abs. 1a KWG und hat gem. § 340 Abs. 4 HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung von Kreditinstituten anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Abweichungenin der Form der Darstellung oder in der Gliederung sind nicht vorgekommen.

In der Bilanz und GuV sind bei den einzelnen Posten keine Vorjahresbeträge angegeben, da die Gesellschaft in 2020 gegründet wurde.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierung und Bewertung erfolgen gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht vorgekommen. Auf fremde Währung lautende Posten sind nicht enthalten.

Die Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden sind mit dem Nennwert angesetzt. Forderungsverluste sind im Geschäftsjahr nicht eingetreten. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen, da zum Bilanzstichtag keine erkennbaren Ausfallrisiken bestanden.

Pauschalwertberichtigungen wurden ebenfalls nicht vorgenommen, da auch ein allgemeines Ausfallrisiko nicht besteht.

Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen, da außergewöhnliche Wertminderungen nicht eingetreten sind. Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150 wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt worden.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben, die erst nach dem Stichtag als Aufwand zu erfassen sind.

Sonstige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Es existieren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem satzungsmäßigen Grundkapital und dem Bilanzverlust zusammen. Sonderposten mit Rücklagenanteil, Genussrechtskapital oder Kapital aus Einlagen stiller Gesellschafter sind nicht vorhanden.

III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses

1. Fristengliederung gem. § 9 RechKredV

Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit von
täglich fällig bis 3 Monate über 3 Monate bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Forderungen an Kreditinstitute 54.422 54.422 0 0 0 0
Forderungen an Kunden 29.602 29.602 0 0 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 138 0 138 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 7.946 0 7.946 0 0 0
Rückstellungen 26.182 0 0 26.182 0 0
Summe 118.290 84.024 8.084 26.182 0 0

2. Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden enthalten keine Forderungen gegenüber Finanzdienstleistungsinstitute.

3. Rückstellungen

Die in der Bilanz ausgewiesenen anderen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

31.12.2020
EUR
Rückstellungen für Personalkosten (Urlaub) 12.582
Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten 13.600
26.182

5. Anlageverzeichnis

Anschaffungskosten
Stand 16.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
Sonstige Betriebs-u.Gesch.ausstattung 0,00 8.376,16 0,00 8.376,16
0,00 8.376,16 0,00 8.376,16
0,00 8.376,16 0,00 8.376,16
Abschreibungen
Stand 16.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
Sonstige Betriebs-u.Gesch.ausstattung 0,00 2.279,16 0,00 2.279,16
0,00 2.279,16 0,00 2.279,16
0,00 2.279,16 0,00 2.279,16
Restbuchwert
Stand 31.12.2020 Stand 16.01.2020
EUR EUR
Sachanlagen
Sonstige Betriebs-u.Gesch.ausstattung 6.097,00 0,00
6.097,00 0,00
6.097,00 0,00

4. Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr sind keine periodenfremden oder außerordentlichen Erträge oder Aufwendungen angefallen.

IV. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzverlusts

Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 117.548,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nur im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Mietverträge für Büroräume, Versicherungsverträge), und sind für die Beurteilung der Finanzlage unbedeutend.

2. Grundkapital und Aktien

Das Grundkapital beträgt EUR 180.000,00 nennbetragslose Stückaktien. Alle Aktien sind als Stammaktien mit den gleichen Gewinnbezugs- und Stimmrechten ausgestattet. Alle Aktien wurden als Inhaberaktien ausgegeben. Andere Aktiengattungen existieren nicht. Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt worden.

Nicht eingefordertes Kapital oder ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital bestehen nicht.

Das genehmigte Kapital gem. § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG beträgt EUR 90.000.

3. Vorstand

Vorstand waren im Geschäftsjahr:

Dr. Leif Richter, Liebenburg, Finanzportfolioverwalter, Vorstand

Kai Dietrich, Göttingen, Finanzportfolioverwalter, Vorstand

Auf die Angabe der Bezüge des Vorstands wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an den Vorstand wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten des Vorstands wurden nicht eingegangen. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben.

4. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören nachfolgende Personen an:

Herr Thomas Ullmann, Bielefeld (Vorsitzender), selbständiger Unternehmensberater

Herr Dr. Andreas Wahl, Bergisch Gladbach (Stellvertreter), Geschäftsführer, KAMAT GmbH & Co. KG

Herr Marcus Graffius, Wunstorf, Risikocontroller, Nord/​LB

Im Geschäftsjahr wurden keine Bezüge an den Aufsichtsrat gezahlt. Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden nicht eingegangen. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben.

5. Personal

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich 2 Mitarbeiter (ohne Vorstand).

6. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft hält zum 31.12.2020 keine Anteile an verbundenen Unternehmen und keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5 % der Stimmrechte überschreiten. Vorstand und Mitglieder nehmen keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften wahr und halten keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5 % der Stimmrechte überschreiten.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 11,1 und entfällt i.H.v. TEUR 7,9 auf die Prüfung des Jahresabschlusses und i.H.v. TEUR 3,2 auf die Prüfung nach § 89 WpHG.

8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken.

 

Goslar, 03. Februar 2021

Kai Dietrich, Vorstand

Dr. Leif Richter, Vorstand

Lagebericht 2020

1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

1.1 GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS

1.2 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE BRANCHEN BEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

2.2 GESCHÄFTSVERLAUF

2.3 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE: DARSTELLUNG, ANALYSE, BEURTEILUNG

2.3.1 ERTRAGSLAGE

2.3.2 FINANZLAGE

2.3.3 VERMÖGENSLAGE

2.3.4 GESAMTAUSSAGE ZUR ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

3 NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

3.1 MITARBEITER

3.2 NACHHALTIGKEIT

4 PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT

4.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHER UND BRANCHENSPEZIFISCHER AUSBLICK

4.2 PROGNOSE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

5 RISIKOBERICHT

5.1 GRUNDSÄTZLICHER UMGANG MIT RISIKEN

5.2 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

5.3 RISIKOARTEN

5.3.1 MARKTPREISRISIKEN

5.3.2 OPERATIONELLE RISIKEN

5.3.3 ADRESSENAUSFALLRISIKEN

5.3.4 LIQUIDITÄTSRISIKEN

5.3.5 ZUSAMMENFASSUNG

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens

Leitungsorgan der Dietrich & Richter Private Asset Management AG ist der Vorstand. Gemäß seiner Geschäftsordnung ist er für die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie verantwortlich. Er legt zudem die aufbau- und ablauforganisatorischen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Risikopolitik fest und schafft die Rahmenbedingungen für funktionierende Kontrollverfahren. Der Vorstand umfasst zwei Mitglieder.

Die Vermögensverwaltung ist der operative Kernbereich der Dietrich & Richter Private Asset Management AG und richtet ihre Anlagestrategie auf individuelle Wünsche, Bedürfnisse und Risikoneigungen ihrer Kunden aus. Die Leistungen gliedern sich in die Bereiche der Modellportfolio- und individuellen Vermögensverwaltung auf.

Eigene Produkte – wie z.B. Fonds – widersprechen der Unternehmenspolitik im Hinblick auf Interessenskonflikte in der unabhängigen Beratung.

Versicherungs- und Finanzierungsvermittlung stellen ein weiteres Geschäftsfeld dar, um eine ganzheitliche Betreuung der Kunden zu gewährleisten.

Der Vertrieb und die Entwicklung der eigenen plattformbasierenden Softwaremodule für Family-Offices und andere Vermögensverwaltungen ist ein weiterer Bestandteil der operativen Unternehmensausrichtung.

1.2 Forschung und Entwicklung

Die intern entwickelte Plattform ermöglicht die Vernetzung von CRM, Portfoliomanagement System und allen weiteren unternehmensrelevanten Datenbanken (DATEV, gesetzliches Meldewesen mit Bundesbank und BaFin, wirtschaftsprüfungsrelevante Daten, Vertrags- und Personalwesen usw.).

Damit bildet sie technische Herzstück des Unternehmens beim Research, im Portfoliomanagement und der Unternehmenssteuerung. Alle relevanten Daten laufen in einem System in Echtzeit zusammen – sowohl unternehmensinterne als auch Kundendaten.

Durch die intelligente Vernetzung dieser Bausteine ist eine effiziente Steuerung des Unternehmens mit minimalem organisatorischem Aufwand möglich. Die Notwendigkeit von Backoffice/​Vertriebsunterstützungen wird auf ein Minimum reduziert.

Das System wird permanent angepasst und weiterentwickelt und kann umgehend auf Änderungsanforderungen durch Kunden, Markt- oder Gesetzesänderungen reagieren.

Gleichzeitig ist das System einfach skalierbar und anpassbar, wodurch es sich hervorragend sowohl für kleine und auch größere Organisationseinheiten aus der gleichen Branche bzw. Family-Offices eignet.

Die Skalierbarkeit, Effizienz und Effektivität dieses Systems hat die Förderfähigkeit des Unternehmens für Investoren durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ ermöglicht.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Berichtsjahr wurde in erster Linie durch die Corona-Pandemie beeinflusst und war von starken Schwankungen am Finanzmarkt geprägt. Sämtliche Wirtschaftsprognosen wurden aufgrund der zahlreichen Einschränkungen (Lockdown, Einreiseverbote, Grenzschließungen) und den damit verbundenen gestörten Handelsströmen und reduzierten Investitionstätigkeiten massiv gesenkt.

Die fundamentalen Daten vieler europäischer Unternehmen, speziell in den Branchen Touristik/​Luftfahrt, Dienstleistungen und im Finanzsektor haben sich drastisch verschlechtert. In den genannten Branchen ist teilweise der Umsatz in kurzer Zeit massiv eingebrochen und einige Unternehmen mussten mit gezielten staatlichen Eingriffen unterstützt werden. Die Belastung der Krise wurde durch die expansiven geldpolitischen Maßnahmen seitens der Notenbanken und der staatlichen Konjunkturprogramme deutlich abgemildert.

Die globale Wirtschaftsleistung reduzierte sich – nach Berechnung des Internationalen Währungsfonds – im Jahr 2020 deutlich um 3,5%. Dies war die schwerste globale Rezession seit 2008/​2009. Während in Europa und den USA die Wirtschaftsaktivität hohe Einbrüche zu verzeichnen hatten, konnte lediglich China die Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr um 2,3% steigern. Unsere Kernregion Europa konnte sich nach einem massiven Abschwung im Laufe des Jahres aufgrund von Nachholeffekten wieder erholen, die führenden deutschen Wirtschaftsinstitute prognostizieren für die kommenden zwei Jahre überdurchschnittliche Wachstumsraten.

Die Voraussetzung für eine weitere Erholung bilden die bereits entwickelten Impfstoffe und die damit verbundenen Aussichten auf weitere Lockerungen für die Wirtschaft.

Der größte Unsicherheitsfaktor, die Corona-Pandemie, blieb ganzjährig präsent und die massiven Einschränkungen des Wirtschaftslebens begleiten uns auch in das Jahr 2021. Ein weiterer Belastungsfaktor war zusätzlich die anhaltende Unsicherheit rund um den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs.

Die Aktienindizes entwickelten sich sehr unterschiedlich, dies spiegelt auch die Gewinner und Verlierer der Pandemie wider. Der DJ Euro Stoxx 50 und der Dow Jones (in EUR gerechnet) fielen um 5,1% bzw. 1,5%. Währenddessen konnte der Dax – trotz der Belastungsfaktoren – mit 3,5% zulegen und der Nasdaq Composite profitierte von den Technologiewerten und stieg sogar um 31,9%.

2.2 Geschäftsverlauf

Der Geschäftserfolg der Dietrich & Richter Private Asset Management AG hängt wesentlich von der Höhe des Verwaltungs- und Beratungsvolumens des Unternehmens ab. Somit sind das Volumen und die darauf vereinbarten Honorarsätze die Basis jeglicher bestands- und erfolgsabhängigen Vergütungen des Unternehmens.

Im Rahmen der Unternehmensgründung im Berichtsjahr 2020 startete das operative Geschäft zum 01.07.2020.

Bis zum 31.12.2020 wurden 238 Kundenmandate abgeschlossen. Das verwaltete Vermögen beläuft sich auf 30 Mio. EUR. Die Entwicklung liegt damit im Rahmen des Businessplans.

Das Potential für die Gewinnung neuer Kundenmandate ist weiterhin vorhanden bzw. wurde durch strategische Partnerschaften weiter ausgebaut.

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Darstellung, Analyse, Beurteilung

2.3.1 Ertragslage

Das erste Geschäftsjahr der Dietrich & Richter Private Asset Management AG wird mit einem Jahresfehlbetrag von 123.448,43 EUR abgeschlossen.

Das Ergebnis liegt erwartungsgemäß im Rahmen der Planungen des Businessplans.

2.3.2 Finanzlage

Durch die Gründungsaufwendungen und die Einrichtung des gesamten Geschäftsbetriebes und der Beantragung der Erlaubnis nach § 32 KWG im Gründungsjahr beträgt die Liquidität zum Bilanzstichtag rund 54 TEUR und liegt auch damit im Rahmen der Planung.

Im Januar 2021 wurde die nächste geplante Kapitalerhöhung durchgeführt.

2.3.3 Vermögenslage

Die Vermögenslage entspricht den Planungen aus dem Businessplan.

2.3.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Wesentlichen der Planung entspricht. Dies zeigt, dass die Planung fundiert und nachhaltig durchgeführt wurde. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung der Anzahl der Kunden und des verwalteten Vermögens für einen Zeitraum von gerade einmal 6 Monaten eine äußerst positive Tendenz. Die Potentiale im Hinblick auf die Gewinnung neuer Kunden und Mitarbeiter sind ebenfalls sehr positiv.

3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1 Mitarbeiter

Die Auswahl und Zusammensetzung der Mitarbeiter und des Leitungsteams ist von einer hohen Konsensfähigkeit geprägt. Dadurch werden Entwicklungen schnell und effizient vorangetrieben. In einem erfolgreichen Teammanagement – insbesondere in der derzeitigen Größe der Organisation – sehen wir eine wesentliche Voraussetzung, um die hohen Herausforderungen der Branche im Sinne unserer Kunden zu bewältigen. Die personellen Ressourcen der Dietrich & Richter Private Asset Management AG werden dabei nicht an kurzfristigen Entwicklungen des Marktes ausgerichtet.

3.2 Nachhaltigkeit

Die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) haben bei unseren unternehmerischen Aktivitäten hohe Bedeutung. Dabei zeichnet sich ab, dass Nachhaltigkeit und nachhaltige Investitionen in den nächsten Jahren nicht nur von Seiten der Politik und Regulatorik stärker gefordert werden. Vielmehr werden ESG-konforme Leistungen von Kunden und Interessenten in der Vermögensverwaltung verstärkt nachgefragt. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns mit diesem Thema bereits intensiv auseinander.

Dabei ist allerdings auch festzustellen, dass die politische und regulatorische Seite noch sehr viele Fragen offenlässt, wodurch zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine abschließenden konkreten Lösungsansätze entworfen werden können.

4 Prognose- und Chancenbericht

4.1 Gesamtwirtschaftlicher und branchenspezifischer Ausblick

Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den aktuell verfügbaren Informationen sowie unseren Erwartungen und Planungen. Risiken, die sich aus unserem Geschäft ergeben, sind im Risikobericht dieses Lageberichts dargestellt.

Das Jahr 2020 hat gezeigt, dass alle bisher denkbaren Chancen und Risiken der Weltwirtschaft durch die Verbreitung des Corona-Virus in den Hintergrund rückten. Wirtschaftliche Prognosen sind dabei äußerst schwierig. Eine vergleichbare Situation wie im Jahr 2020 hat es in der Praxis noch nicht gegeben, noch wurde bisher Vergleichbares in der volkswirtschaftlichen Theorie behandelt.

Die Dietrich & Richter Private Asset Management AG versteht sich als unabhängiger Finanzdienstleister mit dem Schwerpunkt auf aktiv gemanagten Vermögensverwaltungsmandaten. Für die kommenden Jahre gehen wir von weiterhin von einer hohen Nachfrage nach dieser Dienstleistung aus.

Ein weiterer Trend der Branche wird in einer verstärkten Nachfrage nach Vermögensverwaltungsleistungen bestehen, die ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance) gerecht werden.

4.2 Prognose zum Geschäftsverlauf

Die Dietrich & Richter Private Asset Management AG hat bereits im Gründungsjahr 2020 bewiesen, dass die Ziele eingehalten und strategisch verfolgt werden.

Unsere agile Herangehensweise im Gegensatz zu den teilweise schwerfälligen und unflexiblen Strukturen im Segment Vermögensverwaltung zeigt, dass auch kleine organisatorische Einheiten am Markt Erfolg haben können und die reine Unternehmensgröße kein Garant für Erfolg ist. Auch eine transparente und nachvollziehbare Unabhängigkeit von Banken und Fondsgesellschaften bzw. eigenen Produkten trifft den Puls der Zeit. Dieses Erfolgsrezept soll weiter ausgebaut und gelebt werden. Für 2021 wurden im Businessplan Bruttoerlöse von ca. 300 TEUR geplant, die nach heutigem Stand bereits mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erreicht werden.

5 Risikobericht

5.1 Grundsätzlicher Umgang mit Risiken

Oberste Unternehmensziele der Dietrich & Richter Private Asset Management AG sind die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und die Gewährleistung der Unabhängigkeit des Unternehmens.

Um die mit der Unternehmensstrategie verbundenen Risiken zu prüfen und gegebenenfalls risikomindernde Maßnahmen zu ergreifen, hat der Vorstand dazu eine konsistente Risikostrategie festgelegt.

5.2 Risikomanagementsystem

Die Dietrich & Richter Private Asset Management AG verfügt zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation ihrer Risiken über ein der Art, Komplexität, Umfang und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft angemessenes und wirksames Risikomanagement.

Das Risikomanagement umfasst die Einrichtung angemessener interner Kontrolleinheiten. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat im Rahmen des Risikoberichts vierteljährlich über die Risikosituation im Unternehmen. Für den Fall, dass gravierende Mängel, bedeutende Schadensfälle oder ein konkreter Verdacht auf Unregelmäßigkeiten auftreten, hat der Vorstand die Pflicht, den Aufsichtsrat umgehend in Form von Ad-hoc-Meldungen zu informieren.

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung in Verbindung mit aufsichts- und datenschutzrechtlichen Anforderungen ist der Vorstand für die Themen Informationssicherheit, IT-Sicherheit, Auslagerungen und Datenschutz zuständig.

Finanz- und Risikocontrolling sind zentrale Bausteine des Risikomanagementsystems der Dietrich & Richter Private Asset Management AG. Für die Ertragslage werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, denen unterschiedliche Kapitalmarktentwicklungen zugrunde gelegt werden. Neue Geschäftsaktivitäten oder Projekte werden der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat grundsätzlich auf Basis fundierter Planungen zur Entscheidung vorgelegt.

5.3 Risikoarten

5.3.1 Marktpreisrisiken

Investitionen an den Kapitalmärkten beinhalten immer auch Risiken. Die Dietrich & Richter Private Asset Management AG versteht es als eine ihrer vorrangigen Aufgaben, bei Anlageentscheidungen für ein ausgewogenes Verhältnis von Risiken und Ertragschancen zu sorgen. Marktpreisrisiken bestehen mittelbar in den betreuten Vermögensverwaltungsdepots und könnten zu einer Verminderung der bestandsabhängigen Vergütungen sowie einer Minderung oder einem Ausfall der erfolgsabhängigen Vergütungen führen. Durch unterschiedliche und voneinander unabhängige Kontrollsysteme ist eine zeitnahe und regelmäßige Überwachung der Entwicklung der Anlagen sowie eine laufende Überprüfung der Anlageentscheidungen gewährleistet.

Wir ermitteln täglich für jedes Portfolio einen Value at Risk, der eine Aussage darüber trifft, wie hoch der maximale Performanceverlust in Prozent bei einer Haltedauer von 20 Tagen ab dem jeweiligen Stichtag und eines Konfidenzniveaus von 95% ist. Anhand dieser Kennzahlen werden Portfolios konfiguriert und kategorisiert.

5.3.2 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken können im Wesentlichen in Form von rechtlichen Risiken, personellen Risiken und als technischen Betriebsrisiken auftreten.

Zur Vermeidung rechtlicher Risiken orientiert sich die Dietrich & Richter Private Asset Management AG in der Geschäftsbeziehung mit Kunden und Geschäftspartnern eng an die Mustervorgaben des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter.

Die EDV hat für den Geschäftsbetrieb der Dietrich & Richter Private Asset Management AG einen essentiellen Charakter. Entsprechend erfolgt unter Einbindung externer professioneller Dienstleister eine kontinuierliche Überprüfung der bestehenden IT-Systemlandschaft. Die Systemarchitektur ist mehrfach redundant und standortunabhängig. Selbst im Fall der COVID-19 Pandemie haben sich keinerlei Einschränkungen im Tagesgeschäft ergeben. Sämtliche Leistungen des Unternehmens können aus dem Homeoffice-Betrieb oder von anderen Orten erbracht werden. Das Notfallhandbuch der Gesellschaft fasst die benötigten Prozeduren, Informationen sowie die erforderlichen Reaktionsmaßnahmen, die nach Eintritt eines Notfalls bis zur Wiederaufnahme des Normalbetriebes erforderlich sind, zusammen.

Personelle Betriebsrisiken können insbesondere durch einen ungeplanten Personalausfall resultieren. Für den kurzfristigen ungeplanten Personalausfall und für Urlaubssituationen bestehen Vertretungsregelungen. Ein überschaubarer Ausbau des Stammpersonals ist geplant. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sehen wir als wesentlichen Bestandteil unserer Personalarbeit.

5.3.3 Adressenausfallrisiken

Unter Adressausfallrisiko wird das Risiko definiert, dass bestehende Forderungen teilweise oder komplett ausfallen. Adressenausfallrisiken können zum einen daraus resultieren, dass gegenüber Kunden bestehende Provisionsforderungen von diesen nicht bezahlt werden. Über ein effizientes Forderungsmanagement werden Adressenausfallrisiken minimiert.

Die Ergebnisse werden im Risikoreporting festgehalten, das Grundlage etwaiger Einzelwertberichtigungen ist. Weitere Adressenausfallrisiken bestehen aus den von der Gesellschaft bei Kreditinstituten unterhaltenen Guthaben.

Zusammenfassend wird das Adressausfallrisiko (Debitorenrisiko) als für die Gesellschaft nicht wesentlich klassifiziert.

5.3.4 Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiken werden Risiken definiert, dass die zum Begleichen fälliger Zahlungen benötigten Zahlungsmittel nicht, nicht fristgerecht oder nur zu erhöhten Kosten zur Verfügung stehen. Die Dietrich & Richter Private Asset Management AG hat sicherzustellen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Zu diesem Zweck überwacht die Kernsoftware des Hauses in Echtzeit die Bankkontostände und gleicht diese mit den Planungen ab. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Liquiditätssituation informiert. Die Gesellschaft gewährleistet, dass jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Zusammenfassend wird das Liquiditätsrisiko aufgrund der laufenden Überwachung als nicht wesentlich klassifiziert.

5.3.5 Zusammenfassung

Das Risikomanagement unseres Unternehmens erfordert vor allen Dingen eine systematische und sorgfältige Prüfung aller Risiken. Daher haben wir das frühzeitige Erkennen und das effektive Management von Risiken als eine unserer Kernaufgaben definiert und unsere Systeme von Beginn an daraufhin optimiert. Im Hinblick auf sämtliche Risiken hat sich die Dietrich & Richter Private Asset Management AG im Jahr 2020 im Rahmen des Businessplans bewegt. Auch künftig wird die Gesellschaft über ein Rahmenwerk von Risikogrundsätzen, Organisationsstrukturen sowie geeigneten Prozessen gesteuert, um damit nicht nur unsere, sondern auch die Risiken unserer Kunden zu minimieren.

 

Goslar, 25.02.2021

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Dietrich & Richter Private Asset Management AG,

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Dietrich & Richter Private Asset Management AG, (im Folgenden „Gesellschaft“) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.

Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Gensingen, den 31. März 2021

App Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen App, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat der Dietrich & Richter Private Asset Management AG erstattet nach § 171 Absatz 2 AktG den nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Der Aufsichtsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Verpflichtungen im Berichtsjahr wahr. Der Vorstand wurde bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und überwacht.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat bildeten

Aufbau und Grundstrukturierung der neuen Firma,

Integration der Compliance Bedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in das operative Geschäft,

Erschließung der Geschäftsfelder in einer modernen und digitalen Umgebung.

In regelmäßigen Sitzungen haben Aufsichtsrat und Vorstand die wirtschaftliche Entwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Perspektiven, die weiteren Strategien des Unternehmens und die wichtigsten Geschäftsvorfälle ausführlich besprochen. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat kontinuierlich und umfassend durch Vorlage von Berichten über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, die Risikolage, das Risikomanagement und Compliance informiert. Dabei hat sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt.

Im Berichtsjahr fanden 9 ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt.

Der Jahresabschluss der Dietrich & Richter Private Asset Management AG zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht für das Jahr 2020 wurden vom Vorstand gemäß den Vorschriften des HGB und der RechKredV aufgestellt.

Die App Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften des HGB sowie des KWG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Prüfungsstandards vorgenommen. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. Der Prüfungsbericht lag allen Aufsichtsratsmitgliedern vor und wurde in einer separaten Abschlussbesprechung zum Prüfungsbericht mit dem Abschlussprüfer und allen Aufsichtsräten umfassend behandelt.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen und auf Grundlage seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 9. April 2021 genehmigt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Beteiligten seine Anerkennung für die erfolgreiche Arbeit aus.

 

Bielefeld, im April 2020

Thomas Ullmann, Aufsichtsrat-Vorsitzender

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bilanzen

Bilanziell Überschuldet: Jimbo Holding GmbH

Ja, diese Aussage ist korrekt, wenn man sich die letzte im Unternehmensregister...

Bilanzen

pecuro Immobilienverwaltungs GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

Ja, das kann man der dann unten anbeigefügten Bilanz entnehmen. Ganz klar...

Bilanzen

Die Bilanz der MH Group GmbH kritisch analysiert

mhgroupbilanzkritischanalysiert Die Bilanz der MH Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022...

Bilanzen

FE Group GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

Ja das ist so, aber eine bilanzielle Überschuldung ist nicht gleichzusetzen mit...