So einfach macht sich das dann eine möglicherweise von den falschen Personen geführte Fondsgesellschaft. Katastrophenergebnis.
Digital Growth Fund I GmbH & Co. KG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019
Aktiva
31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |
EUR | EUR | |
A. Anlagevermögen | ||
Finanzanlagen | ||
1. Beteiligungen | 140.660.371 | 61.405.559 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Sonstige Vermögensgegenstände | 235,644 | 73,922 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.808.309 | 1.868.975 |
142.704.324 | 63.348.456 | |
Passiva |
||
A. Eigenkapital | ||
I. Kapitalanteile der geschäftsführenden Kommanditistin | 1,000 | 1,000 |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | ||
1. Kapitalkonto I | ||
Gezeichnete Pflichteinlagen | 349.015.000 | 349.015.000 |
Ausstehende, noch nicht eingeforderte Pflichteinlagen | (182.340.991) | (269.083.049) |
Eingeforderte Pflichteinlagen | 166.674.009 | 79.931.951 |
2. Kapitalkonto II (Laufendes Konto) | – | – |
3. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) | (24.179.918) | (16.651.931) |
B. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 209,233 | 67,436 |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 209.233 (Vorjahr: EUR 67.436) | ||
142.704.324 | 63.348.456 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft Digital Growth Fund I GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in München und wird unter der Registernummer HRA 104670 beim Amtsgericht München geführt. Die Gesellschaft erfüllt gemäß § 264a HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB die Kriterien für eine kleine Personengesellschaft.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für kleine Personengesellschaften gemäß § 264 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Postenbezeichnungen gemäß § 266 HGB und § 275 HGB wurden teilweise angepasst.
Aus Vereinfachungsgründen wird von § 266 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und eine verkürzte Bilanz für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 und 5 HGB angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle dem Grunde nach bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz / Sonstige finanzielle Verpflichtungen
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr: EUR 14.935) enthalten.
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr.
Die Gesellschaft hat keine weiteren Kapitalmittel (Vorjahr: EUR 12.216.530) für neue Beteiligungsunternehmen zugesagt.
Die Gesellschaft hat Beteiligungsunternehmen im Geschäftsjahr keine weiteren Kapitalmittel (Vorjahr: EUR 20.531.179) zugesagt.
01. Januar – 31. Dezember 2019 | 01. Januar 31. Dezember 2018 | |
EUR | EUR | |
Verwaltungsgebühren | 7.040.040 | 10.156.445 |
Verwaltungskosten | 209,390 | 249,599 |
Kosten für abgebrochene Transaktionen | 100,855 | 2,142 |
Anwalts- und sonstige Honorare | 94,036 | 99,260 |
Prüfungskosten | 32,397 | 32,863 |
Transaktionskosten | 27,416 | 15,053 |
Sonstige Aufwendungen | 21,440 | 59,086 |
Netto – Währungsverlust | 2,413 | 559 |
Organisationskosten | – | 562,760 |
7.527.987 | 11.177.767 |
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält als Gegenleistung für die Verwaltung der Angelegenheiten der Gesellschaft die jährlichen Verwaltungsgebühren und die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine jährliche Haftungsgebühr als Gegenleistung für die unbeschränkte Haftung.
V. Ergänzende Angaben
Mitarbeiter
Im Sinne von § 285 Nr. 7 HGB waren während des Geschäftsjahres keine Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft sind aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Stellung die persönlich haftende Gesellschafterin, die Digital Growth GP GmbH, München (vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Dr. Axel Krieger, Herrn Dr. Patrick Beitel, Herrn Dr. Dirk Schmücking und Herrn Dr. Thomas Jetter) sowie die geschäftsführende Kommanditistin Digitalplus GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Die Digital Growth GP GmbH, München, ist persönlich haftende Gesellschafterin. Sie weist ein Stammkapital von EUR 25.000 aus.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 7.527.987 wurde den Verlustvortragskonten der Kommanditisten belastet.
München,
Geschäftsführer der Digital Growth GP GmbH, München, als persönlich haftender Gesellschafter der Digital Growth Fund I GmbH & Co. KG.
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