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Digital Growth Fund I GmbH & Co. KG: Wer muss das miese Ergebnis ausbaden?

gerardogomez (CC0), Pixabay
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Na, Sie raten es bestimmt. Nicht die Geschäftsführer der Gesllschaft sondern die Kommanditisten. Prima!

Digital Growth Fund I GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

Aktiva

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Beteiligungen 61.405.559 32.247.361
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Sonstige Vermögensgegenstände 73,922 209,604
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.868.975 518,366
63.348.456 32.975.331

Passiva

A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der geschäftsführenden Kommanditistin 1,000 1,000
II. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Kapitalkonto I (Einlagenkonto)
Zeichnungsbeträge 349.015.000 203.800.000
ausstehende, noch nicht eingeforderte Zeichnungsbeträge (269.083.049) (165.603.902)
79.931.951 38.196.098
2. Kapitalkonto II (Laufendes Konto)
3. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) (16.651.931) (5.474.164)
63.280.020 32.721.934
63.281.020 32.722.934
B. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten 67,436 252,397
63.348.456 32.975.331

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft Digital Growth Fund I GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in München und wird unter der Registernummer HRA 104670 beim Amtsgericht München geführt. Die Gesellschaft erfüllt gemäß § 264a HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB die Kriterien für eine kleine Personengesellschaft.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für kleine Personengesellschaften gemäß § 264 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Postenbezeichnungen gemäß § 266 HGB und § 275 HGB wurden teilweise angepasst.

Im aktuellen Geschäftsjahr wird aus Vereinfachungsgründen teilweise von § 266 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und eine verkürzte Bilanz für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 und 5 HGB angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle dem Grunde nach bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz / Sonstige finanzielle Verpflichtungen

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 14.935 (Vorjahr: EUR 194.337) enthalten.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die Gesellschaft hat weitere Kapitalmittel in Höhe von EUR 12.216.530 (USD 13.999.990) für ein neues Beteiligungsunternehmen zugesagt.

Die Gesellschaft hat fünf Beteiligungsunternehmen weitere Kapitalmittel in Höhe von insgesamt EUR 20.531.179 (Vorjahr: null) zugesagt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verteilen sich wie folgt:

01. Januar –
31. Dezember 2018
01. Januar –
31. Dezember 2017
EUR EUR
Verwaltungsgebühren 10.156.445 4.082.519
Organisationskosten 562.760 1.070.599
Verwaltungskosten 249.599 87.440
Anwalts- und sonstige Honorare 99.260 61.711
Sonstige Aufwendungen 59.086 32.574
Prüfungskosten 32.863 20.015
Transaktionskosten 15.053 23.508
Kosten für abgebrochene Transaktionen 2.142
Netto – Währungsverlust 559
11.177.767 5.378.366

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält als Gegenleistung für die Verwaltung der Angelegenheiten der Gesellschaft die jährlichen Verwaltungsgebühren und die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine jährliche Haftungsgebühr als Gegenleistung für die unbeschränkte Haftung.

V. Ergänzende Angaben

Mitarbeiter

Im Sinne von § 285 Nr. 7 HGB waren während des Geschäftsjahres keine Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt.

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft sind aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Stellung die persönlich haftende Gesellschafterin, die Digital Growth GP GmbH, München (vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Dr. Axel Krieger, Herrn Dr. Patrick Beitel, Herrn Dr. Dirk Schmücking und Herrn Dr. Thomas Jetter) sowie die geschäftsführende Kommanditistin Digitalplus GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die Digital Growth GP GmbH, München, ist persönlich haftende Gesellschafterin. Sie weist ein Stammkapital von EUR 25.000 aus.

Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 11.177.767 wurde den Verlustvortragskonten der Kommanditisten belastet.

 

München,

Geschäftsführer der Digital Growth GP GmbH, München,
als persönlich haftender Gesellschafter
der Digital Growth Fund I GmbH & Co. KG

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