„Digital Lawyer Service“: Unter diesem Absender erging eine Abmahnung an ein Unternehmen in Deutschland wegen angeblichen Verstoßes gegen Informations- und Datenschutzbestimmungen auf deren Internetseite.
Der Anbieter gab darin unzutreffend vor, zu der Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. beauftragt worden zu sein. Das abgemahnte Unternehmen sollte eine Strafgebühr von 26.500 € auf ein Bankkonto der „Digital Lawyer Service LLC“ oder auf deren Paypal-Konto zahlen.
Der vzbv stellt klar, dass er kein Unternehmen mit der Bezeichnung „Digital Lawyer Service“ zu irgendwelchen rechtlichen Handlungen beauftragt hat.
Der vzbv hat inzwischen Strafanzeige erstattet.
Unternehmen, die gleichartige Schreiben der „Digital Lawyer Service“ erhalten haben, werden gebeten, dies dem vzbv (info@vzbv.de) zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
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