Startseite Allgemeines Digital Services Act
Allgemeines

Digital Services Act

fancycrave1 (CC0), Pixabay
Teilen

Wer regelmäßig online aktiv ist, kommentiert, teilt, folgt, online einkauft oder einfach nur ein Teenager mit Smartphone in der Familie hat, sollte nun besonders aufmerksam sein: Der DSA steht kurz vor seiner Einführung in Deutschland.

Der DSA, oder Digital Services Act, ist keine neue Berühmtheit, sondern eine EU-Richtlinie, die sich für die Rechte von Internetverbrauchern stark macht. Diese Richtlinie verpflichtet Betreiber von sozialen Netzwerken und Handelsplattformen in Europa, verstärkt gegen Falschinformationen und Hassrede vorzugehen. Ab dem 17. Februar wird der DSA auch in Deutschland in Kraft treten.

Zwei Schlüsselbegriffe stehen im Mittelpunkt des DSA: Sorgfaltspflichten und Transparenz. Das Hauptziel ist es, die Möglichkeiten zu verbessern, mit denen Nutzer beispielsweise Desinformationen, Hassrede oder Produktfälschungen melden können. Plattformen sind dann verstärkt dazu verpflichtet, diesen Meldungen nachzugehen und die Verantwortlichen zu ermitteln.

Zu den betroffenen Plattformen gehören Anbieter aus verschiedenen Bereichen wie Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Online-Suchmaschinen, App-Stores, Reise- und Unterkunftsplattformen sowie Content-Sharing-Plattformen.

Der DSA regelt insbesondere folgende Themenfelder:

Manipulative Algorithmen
Handel mit illegalen Waren, Dienstleistungen und Inhalten
Datennutzung und -weitergabe in Netzwerken und ähnlichen Plattformen

Susanne Dehmel vom IT-Branchenverband Bitkom sieht die strengeren Regelungen grundsätzlich positiv. „Ich glaube schon, dass das eine solide gesetzliche Regelung ist, mit den Pflichten, die jetzt festgeschrieben werden“, sagt sie zu BR24. Allerdings bleibt die Umsetzung für sie noch fraglich, da die Unternehmen einen erheblichen Aufwand betreiben müssen.

Zu den Veränderungen gehört beispielsweise, dass Nutzer künftig das Recht haben werden zu erfahren, wie ihre Daten verwendet werden. Persönliche und sensible Daten dürfen nicht mehr verwendet werden, um gezielt Werbung auszuspielen. Zudem sollen Nutzer erweiterte Möglichkeiten zum Widerspruch erhalten, und das Beschwerdemanagement soll verbessert werden, um fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte schnell und zuverlässig zu löschen.

Für die größten Online-Unternehmen besteht seit 2023 eine direkte Überwachung durch die EU-Kommission. Zusätzlich gibt es auf europäischer und nationaler Ebene staatliche Anlaufstellen für Beschwerden im Bereich Verbraucherschutz. In Deutschland können sich Verbraucher an örtliche Polizeibehörden oder Onlinewachen wenden, um strafrechtlich relevante Inhalte zu melden. Die Koordination erfolgt durch die Bundesnetzagentur.

Auf EU-Ebene hat der DSA bereits erste Erfolge gezeigt. Die Europäische Kommission hat im Januar 17 große Online-Dienste wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften verwarnt. Amazon, Facebook und Google wurden unter anderem aufgefordert, zusätzliche Informationen darüber zu liefern, wie sie europäischen Forschern Zugang zu ihren Daten gewähren.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die letzte Runde für Imfarr: Leipzig sagt „Nein, danke!“

Das österreichische Immobilienunternehmen Imfarr hat wohl seine letzte Chance auf Rettung verspielt...

Allgemeines

McDonald’s USA bringt größten Menüwechsel seit Jahren

McDonald’s kündigt mit dem neuen „McValue“-Menü eine bedeutende Neuausrichtung seines Angebots an,...

Allgemeines

Lexo Living eG unsere Bilanzanalyse

Die Bilanz der LEXO Living eG zum Geschäftsjahr 2022 weist aus Anlegersicht...

Allgemeines

Mögliche Konsequenzen bei ausbleibender Zustimmung der Anleger zur Verlängerung der Anleihe

Die Blue Energy Group AG hat ihre Anleihegläubiger zur Abstimmung über eine...