Digitale Märkte

Published On: Mittwoch, 15.12.2021By

Das EU-Parlament hat am Dienstagabend in Straßburg über das Gesetz über digitale Märkte abgestimmt. Der Digital Markets Act (DMA) wurde zuvor in der Debatte als „Meilenstein“ im Kampf gegen Onlineriesen bezeichnet. Sein Ziel ist kein geringeres, als die Marktmacht von großen Tech-Unternehmen wie Facebook, Google und Co. aufzubrechen. Mit ganz konkreten Folgen für die Nutzerinnen und Nutzer.

Doch worum geht es konkret? Einer der zentralen Punkte des DMA ist: In Zukunft sollen die Gatekeeper zur Interoperabilität ihrer Kerndienste gezwungen werden. Netzpolitik-Journalist Alexander Fanta erklärt gegenüber ORF.at: „Das bedeutet etwa, dass WhatsApp-Nutzer Nachrichten mit den Nutzern anderer Dienste wie etwa Telegram oder Signal austauschen können.“

Neben Messenger-Diensten sollen von der Interoperabilität auch andere Zusatzprodukte von Social Media betroffen sein – etwa Timelines und Newsfeeds. Als Vergleich wird oft die Zusammenführung von SMS und E-Mails auf dem Handy genannt. Auch dafür habe sich einst eine praktische technische Lösung gefunden.

Die Interoperabilität würde die Marktmacht von Facebook aufbrechen und es erlauben, neue Dienste mit besseren Standards und weniger politischen Altlasten zu etablieren, so Fanta. Schließlich gehe es darum, „den Menschen Alternativen zu diesen großen Plattformen zu geben“. Sowohl die Fachwelt als auch die Politik ist sich aber einig, dass hierbei besonders Wert auf die Datensicherheit der Nutzerinnen und Nutzer gelegt werden müsse.

Personalisierte Werbung als Streitpunkt

Zudem sieht der Vorschlag vor, dass es Gatekeeper ermöglichen müssten, vorinstallierte Apps auf den eigenen Geräten deinstallieren zu können. Auch dürfen die Konzerne eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber jenen der Konkurrenz behandeln. Das würde etwa Amazon treffen.

Neben viel Lob gab es von den Abgeordneten aber auch Kritik, vor allem was die derzeitige Ausgestaltung von personalisierter Werbung betrifft. Zwar soll es in Zukunft ein Verbot von dieser geben, das gelte derzeit aber nur für das Tracking von Minderjährigen zu Werbezwecken. Für manche Parteien und Fachleute greift das nicht weit genug. Persönliche Daten dürften kein Geschäftsmodell sein, so der Tenor von vor allem linken Parteien.

Ein generelles Verbot soll es hingegen für „Dark Patterns“ geben. Nutzerinnen und Nutzer dürften demnach in Zukunft also nicht mehr von irreführenden Designs zu Handlungen verleitet werden. Zum Beispiel eine Anmeldung zu einem bestimmten Dienst oder den Kauf eines Produkts, das sie eigentlich gar nicht wollten. Der Grundgedanke dahinter: Etwas abzulehnen müsse in Zukunft genauso einfach sein, wie einer Sache zuzustimmen.

Die Strafen bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen sind hoch und reichen von 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bis zur Aufspaltung und Zerschlagung von Plattformen.

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