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DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG-ganz mieses Investment für die Anleger

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DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 20.04.2016

Registereintrag: Handelsregister, Registergericht: AG Hamburg, Register-Nr.: A 114024

Bilanz zum 20. April 2016

Aktiva

20.04.2016 31.12.2015
Euro Euro
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Beteiligungen 5.119.836,58 5.586.513,79
2. Ausleihungen 164.651,17 164.651,17
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 1,00 1,00
1,00 1,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.831,51 3.903,57
3.832,51 3.904,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.130,55 2.261,10
5.289.450,81 5.757.330,58

Passiva

20.04.2016 31.12.2015
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile
1. Kapitalanteil Komplementär 0,00 0,00
2. Kapitalanteil Kommanditist 19.281.000,00 19.281.000,00
II. Rücklagen 578.430,00 578.430,00
III. Entnahmen -3.814,19 -3.199,19
IV. Verlustvortrag -14.401.829,71 -13.728.441,41
V. Jahresfehlbetrag -550.470,20 -673.388,30
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 75.343,00 62.293,00
2. Steuerrückstellungen 4.400,00 4.400,00
79.743,00 66.693,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 207.794,67 142.760,23
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 207.794,67; Vorjahr TEuro 143)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 98.597,24 93.476,25
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 98.597,24; Vorjahr TEuro 93)
306.391,91 236.236,48
5.289.450,81 5.757.330,58

Lagebericht 2016

der DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG

I. Liquidationsbeschluss

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 21. April 2016 hat den Verkauf der Vermögensgegenstände mit anschließender Liquidation beschlossen und die Komplementärin zur Liquidatorin bestellt.

Das Vermögen der Gesellschaft soll nach dem Willen der gesetzlichen Vertreter bis spätestens Ende 2017 veräußert und die Schulden bis dahin beglichen werden. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft soll nach einem Verkauf der Anteile an den Projektgesellschaften für die Projekte in Szczecin sowie einem Verkauf der unbebauten Grundstücke in Zawierce, Kołobrzeg, Głogów und Krosno eingestellt werden.

Daher kann von einer Unternehmensfortführung nicht mehr ausgegangen werden. Vielmehr ist der möglichst zügige Verkauf der Grundstücke bzw. der Anteile an den polnischen Objektgesellschaften vorgesehen.

Auf die Ausführungen im Nachtragsbericht (Abschnitt IV.) wird hingewiesen.

II. Ursprüngliche Anlagestrategie und Anlageziele

DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG ist ein geschlossener Immobilienfonds. Gesellschaftsvertraglicher Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Immobilienprojektentwicklungen, die ein diversifiziertes Portfolio von ausschließlich in Polen belegenen Grundstücken mit Gewerbeimmobilien bilden, mit dem Ziel, die erworbenen Immobilienprojektentwicklungen zur Erzielung einer Wertsteigerung zu entwickeln, wirtschaftlich zu optimieren und wieder zu verkaufen. Die Gesellschaft kann nach dem Gesellschaftsvertrag zum Erreichen des vorgenannten Zweckes polnische Projektgesellschaften mit einem im vorgenannten Sinn entsprechenden Unternehmensgegenstand errichten.

Bei der DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG handelt es sich um einen sogenannten Blind Pool, bei dem im Zeitpunkt der Kapitaleinwerbung noch nicht feststand, welche Projekt in Polen erworben und entwickelt werden soll.

III. Wirtschaftsbericht

1. Rahmenbedingungen

a) Wirtschaftliches Umfeld in Polen

Polen hat aktuell ca. 38,5 Millionen Einwohner und hat damit innerhalb der EU die sechstgrößte Einwohnerzahl. Die Einwohnerstruktur der polnischen Städte sieht wie folgt aus:

7 Städte mit über 400.000 Einwohner

9 Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 200.000 und 400.000

23 Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 100.000 und 200.000

72 Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 40.000 und 100.000

Polen ist seit 2004 Mitglied der EU. Im Durchschnitt ist das polnische Bruttosozialprodukt um 3,0 % in den letzten Jahren gestiegen, damit zeichnet die polnische Wirtschaft ein stabiles und relativ hohes Wachstum aus. Die Inflationsrate war in 2016 wie im Vorjahr negativ und betrug -0,6 %. Insgesamt zeichnet Polen weiterhin eine stabile Währung aus, bezogen auf die letzten fünf Jahre betrug die durchschnittliche Inflationsrate 0,6%.

In Polen stieg der private Konsum seiner Bürger im Jahr 2016 um ca. 4 % an und folgt weiter dem Trend der letzten Jahre, in dem sich der Privatkonsum nahezu verdoppelt hat. In 2016 wurden hierfür PLN 749 Milliarden aufgewendet, dies entspricht in etwa EUR 178 Milliarden.

b) Situation auf dem polnischen Markt für Retail-Immobilien

Der Bestand an modernen Retail-Immobilien ist in Polen in 2016 um ca. 0,5 Mio. m2 angestiegen und beträgt derzeit ca. 13,5 Mio. m2. Von der Gesamtfläche entfallen ca. 71 % auf die Kategorie Shopping-Center, ca. 27 % auf die Retail-Center und ca. 2 % auf die Outlet-Center. Die Anzahl der Shopping-Center hat sich um 15 Stück auf 565 Stück erhöht. In 2017 befinden sich ca. 650.000 m2 Fläche im Bau. In den größten polnischen Städten betrug die durchschnittliche Leerstandquote je nach Stadt von 6,2 % in Poznań bis 1,9 % in Warschau.

Bei der Dichte von Shopping-Centern pro 1.000 Einwohner ist das Verhältnis im Vergleich zum Vorjahr von Polen zum westeuropäischen Niveau stabil geblieben mit 248 m2 zu 264 m2.

Es traten 17 neue Marken mit ihren Filialen in den polnischen Markt ein und sorgen damit ebenfalls für eine stabile Nachfrage. Leider zogen sich auch einige Marken komplett aus dem polnischen Markt zurück.

Der Online-Handel spielt in Polen mit einem Anteil von ca. 4 % am gesamten Einzelhandelsumsatz im Vergleich mit anderen europäischen Ländern eine untergeordnete Rolle, trotzdem müssen sich die Betreiber von Shopping-Centern auf veränderte Gewohnheiten von Konsumenten einstellen. Dies beinhaltet, dass sich Konsumenten Produkte im Geschäft anschauen und dann im Internet bestellen oder andersherum sich im Internet über Produkte informieren und diese dann im lokalen Geschäft erwerben. Zur Belebung außerhalb der Geschäftszeiten und Vermeidung von Leerstand wird erwartet, dass zukünftig Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen vermehrt in Einkaufszentren intrigiert werden.

c) Mietpreisentwicklung

In 2016 sind die Mieten relativ stabil geblieben. Das erläuterte hohe Neubauvolumen wird wie im Vorjahr die Polarisierung von Shopping Centern weiterführen. Es wird erwartet, dass Projekte mit einer optimalen Lage und Mietermix mit stabilen Mieten-rechnen können, während schlecht konzipierte Center in sekundären Lagen steigende Leerstände und Mietrückgänge aufgrund der erhöhten Konkurrenz zu erwarten haben.

d) Politische Lage

Ab dem 01. September 2016 wurde in Polen eine neue Einzelhandelssteuer eingeführt. Die Bemessungsgrundlage der Steuer ist der Umsatz. Die Höhe der Steuer ist gestaffelt. Aufgrund des gestaffelten Systems der Steuer, befürchtet die EU, dass bestimmten Firmen zu Unrecht Vorteile gewährt werden. Dies verstößt möglicherweise gegen EU-Beihilfe Vorschriften und soll genauer untersucht werden. Nach einer Entscheidung der EU-Kommission darf diese Steuer bis zur endgültigen Entscheidung nicht mehr erhoben werden. Die Steuer wird zurzeit von der polnischen Regierung überarbeitet und es ist geplant, dass diese Ende 2017 wieder eingeführt wird.

Auch wenn die Kennzahlen von Polen positiv sind, gerät die Währung aufgrund der neuen Regierung weiterhin unter Druck. Der Trend der ansteigenden Renditen der polnischen Staatsanleihen aus 2015 hat sich in 2016 fortgesetzt. Zudem hat der Zlo-ty in 2016 gegenüber dem EUR wie im Vorjahr ca. 3 % verloren.

2. Geschäftsverlauf

a) Immobilien-Portfolio

Die Gesellschaft hat über polnische Gesellschaften in der Rechtsform der Spolka Komandytowa (Sp. k.) – vergleichbar einer Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – mittelbar in die folgenden Immobilien-Projekte investiert:

Szczecin

Zawierce

Kołobrzeg

Głogów

Krosno

Die DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG hat sich an den polnischen Projektgesellschaften als Kommanditistin beteiligt. Die Geschäftsführung der Projektgesellschaft obliegt der jeweiligen Komplementärin in der Rechtsform einer nach polnischem Recht errichteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Lediglich bei dem Projekt in Szczecin handelt es sich um ein fertiggestelltes Projekt, das Mieteinahmen erzielt. Die übrigen Projekte erzielen keine Mieteinnahmen. An den anderen genannten Orten sind bislang noch keine Baumaßnahmen durchgeführt worden. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 20. April 2016 wurde kein Projekt verkauft. Die Projekte im Einzelnen:

b) Szczecin

Das Projekt Szczecin, das gemeinschaftlich mit dem DIREKT INVEST POLEN 5. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG gehalten wird, ist in einem guten Zustand und weist leichte Gebrauchsspuren auf. Die Vermietungsquote konnte erheblich verbessert werden. Die schwer vermietbare Fläche, welche im Geschäftsbericht 2014 als Mietfläche Lager ausgewiesen wurde, konnte an einen Betreiber eines sogenannten Lasertag Game vermietet werden. Dies erfolgte zu einem der Beschaffenheit der Fläche angemessenen Mietpreis von anfänglichen EUR 1,63 je m2 ab Herbst 2016. Die Vermietung der Fläche verbessert die Einnahmesituation und den Wert des Projektes.

Aufgrund der hohen Baukosten im Verhältnis zu den erzielten Mieteinahmen sowie der hohen Bankfinanzierung ergeben sich voraussichtlich keine oder nur geringe finanziellen Rückflüsse für die Fonds DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG und DIREKT INVEST POLEN 5. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG. Vorrangig sind die Verbindlichkeiten sowie die Darlehen zwischen den polnischen Gesellschaften zurückzuzahlen.

c) Zawierce

Die Direkt Invest Fonds 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG ist alleinige Anteilseignerin der polnischen Projektgesellschaft für Zawierce.

Das Grundstück liegt ein Stück außerhalb der Ortschaft. Nach Auskunft der Geschäftsführung der polnischen Projektgesellschaft konnte für dieses Projekt kein Ankermieter gefunden werden. Allerdings gibt es Mietinteressenten, die sich einem Ankermieter anschließen würden.

d) Kołobrzeg

Das Grundstück für das Projekt Kołobrzeg wird gemeinsam mit den Fonds Direkt Invest Polen 2. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG und DIREKT INVEST POLEN 5. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG gehalten.

Die Gesellschaft wird von den DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG und DIREKT INVEST POLEN 2. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG mittelbar durch die 2. DIP Sp. z o.o. 2. Funds 3. Project Sp.k. und von der DIREKT INVEST POLEN 5. mittelbar durch die 16. DIP Sp. z o.o. 2. Funds 8. Project Sp.k. gehalten.

Das unbebaute Grundstück befindet sich ca. einen bis zwei Kilometer außerhalb der Stadt ohne Nachbarbebauung. Die Geschäftsführung der polnischen Projektgesellschaft ist zuversichtlich für den Erfolg des geplanten Retail-Parks, da innerhalb der Stadtgrenze eine Neuerrichtung aufgrund der Bebauungspläne nicht genehmigt werden würde.

Es wurde ein Lebensmittelhändler als Ankermieter gefunden. Um den Wert des Grundstückes zu erhalten, wird in Abstimmung mit dem Ankermieter die Konzeption des Projektes abgestimmt, damit die Baugenehmigung beauftragt werden kann. Hierzu musste ein Architekt beauftragt werden, obwohl nur begrenzt Liquidität zur Verfügung steht. Weitere Maßnahmen konnten mangels Liquidität nicht umgesetzt werden.

Auf dem Nachbargrundstück plant ein Wettbewerber ebenfalls Handelsflächen. Dies könnte den Wert des Grundstückes negativ beeinflussen.

e) Głogów

Das Grundstück für das Projekt Głogów wird gemeinschaftlich mit den Fonds DIREKT INVEST POLEN 5. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG gehalten. Es liegt zentral zur Ortsmitte.

Die Veräußerung eines Teilgrundstückes an einen Kaufinteressenten, der dort ein SB-Warenhaus errichten möchte, ist leider nicht möglich. Der Kaufinteressent wird keine Baugenehmigung für ein Teilgrundstück erhalten, da die Stadt Głogów eine Gesamtbebauung des Grundstückes in der Größenordnung in Höhe von 0,6 gemäß GFZ als Minimum festgelegt hat, dies entspricht einer Nutzfläche von ca. 18.000 m2. Ein besonderes Risiko liegt vor, da noch eine Straße errichtet werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 50 % der von der Stadt budgetierten Kosten und betragen derzeit zwischen PLN 3 Mio. und PLN 5 Mio., die die Stadt seit September 2016 einfordern kann. Damit ist dieses Projekt gefährdet und bedarf einer kurzfristigen Lösung.

Auf die Ausführungen im Nachtragsbericht wird hingewiesen.

f) Krosno

Das Grundstück für das Projekt Krosno, das gemeinschaftlich mit den Fonds DIREKT INVEST POLEN 3. und DIREKT INVEST POLEN 5. gehalten wird, liegt im Süd-Osten von Polen; 35 km von der Grenze zur Slowakei und 100 km von der Grenze zur Ukraine entfernt.

Das in den Lageberichten für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 erläuterte Missverhältnis zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem ermittelten Wert durch einen unabhängigen Wertgutachter, und dass sich dadurch ein drohendes Verlustpotential ergibt, hat sich verschärft. Das Grundstück wurde aktiv zum Wert eines Gutachtens angeboten, es fand sich leider kein Käufer.

Zudem besteht die Notwendigkeit eine Straße zu errichten, falls man auf dem Grundstück ein Einkaufzentrum entwickeln möchte. Die geschätzten Errichtungskosten der Straße würden sich auf ca. PLN 27 Mio. (ca. EUR 6,25 Mio.) belaufen. Ein Konkurrent hat mit der Errichtung eines Einkaufszentrums in einer stadtnahen Lage begonnen. Das Grundstück kann voraussichtlich nur noch als landwirtschaftliche Fläche angesehen werden. Aufgrund des Schadens, der den Anlegern durch den Erwerb des Grundstückes Krosno entstanden ist, soll versucht werden, Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung der alten Fondsgeschäftsführung geltend zu machen.

Für dieses Grundstück besteht kein konkretes Interesse seitens eines Käufers. Derzeit wird versucht, dass sich im Rahmen eines Gesamtverkaufes aller Projekte, ein potentieller Käufer dazu verpflichtet, das Grundstück zu erwerben, da neben dem riesigen Wertverlust zusätzlich noch grundstücksbezogene Kosten anfallen.

g) Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung des Finanzamt Hamburg-Am Tierpark wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

h) Investitionsausschuss

Der Investitionsausschuss, dessen Einrichtung auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung im September 2014 durch die Gesellschafter beschlossene wurde, besteht, um möglichst effektiv und kostengünstig agieren zu können aus Teilen der Beiräten der Fondsgesellschaften, welche an der jeweiligen Projektgesellschaft beteiligt ist. Aufgabe des Investitionsausschusses ist es, der Fondsgeschäftsführung bei wichtigen Projektentscheidungen beratend zur Seite zu stehen. Eine Geschäftsordnung für den Investitionsausschuss liegt vor.

3. Lage der Gesellschaft

a) Finanzlage

Die Gesellschaft wurde durch die Treuhandkommanditistin mit einer Einlage in Höhe von EUR 1.000 ausgestattet. Im Zuge der Einwerbung von Anlegergeldern in den Jahren 2012 und 2013 wurde ein Kommanditkapital in Höhe von insgesamt EUR 19.280.000 eingeworben.

Das eingeworbene Kapital wurde als Eigenkapital den polnischen Projektgesellschaften zur Verfügungen gestellt und zur Abdeckung einmaliger und laufender Kosten der Fondsgesellschaft verwendet. Zum 20. April 2016 verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel in Höhe von rd. EUR 3.800.

Die Gesellschaft hat zur Abdeckung von Kosten des Geschäftsbetriebs Nachrang-darlehen gemäß der Beschlussfassung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 29. April 2015 in Höhe von EUR 82.600 aufgenommen. Damit wurde der Maximalbetrag von 2 % des Kommanditkapitals (EUR 385.000) bei weitem nicht erreicht, so dass deutlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung standen, um die laufenden Aufwendungen decken zu können. Die Bildung einer – wenn auch geringen – Liquiditätsreserve war unter diesen Umständen nicht möglich.

Die Finanzlage der Gesellschaft ist im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 20. April 2016 unverändert angespannt. Mit Dienstleistern und Lieferanten mussten Stundungsvereinbarungen getroffen werden, da keine ausreichende Liquidität zur Verfügung stand, um alle Rechnungen bei Fälligkeit bezahlen zu können. Die polnischen Projektgesellschaften generieren – mit Ausnahme der Gesellschaft für das Projekt in Szczecin – keine (Miet-)Einnahmen. Daher ist auch in den polnischen Projektgesellschaften nur in geringem Umfang Liquidität vorhanden, so dass nennenswerte Liquiditätstransfers von den Projektgesellschaften an die DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG derzeit nicht möglich sind. Im Jahre 2015 konnten lediglich liquide Mittel in Höhe von EUR 60.000 an die DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG transferiert werden. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 20. April 2016 wurden liquide Mittel in Höhe von EUR 3.000 an die DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG transferiert.

Weder die Finanzlage des DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG noch die Liquiditätsausstattung der polnischen Projektgesellschaften lassen es zu, auf den erworbenen Grundstücken Bauvorhaben zu realisieren. Eine signifikante Verbesserung der Finanzlage kann daher nur durch die Veräußerung von mindestens einen Teil der Investitionsprojekte herbeigeführt werden. Erst nach der Veräußerung der Projekte bzw. der Projektgesellschaften können die Gläubiger der Gesellschaft befriedigt werden. Die Geschäftsführung des DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG bemüht sich um entsprechende Verkäufe. Bis dahin wird sich die Geschäftsführung darum bemühen, die mit den Gläubigern der Gesellschaft eingegangenen Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbaren zu verlängern bzw. Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen für neu eingegangene Verbindlichkeiten abzuschließen. Die Geschäftsführung ist aufgrund der überschaubaren Anzahl der Gläubiger zuversichtlich, eine Zahlungsunfähigkeit der DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG auf diesem Wege vermeiden zu können.

Die Gesellschaft ist nicht bei Banken verschuldet (Eigenkapital-Fonds). Ein Bankkredit wurde jedoch von der polnischen Projektgesellschaft für das Objekt in Stettin aufgenommen.

Nach dem aktuellen Kenntnistand sind keine Umstände bekannt, welche die Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund bei den polnischen Projektgesellschaften darstellen könnten. Durch verbesserte Vermietungsergebnisse und regelmäßiger Tilgung in Stettin scheinen auch im Falle eines Verkaufs die Verbindlichkeiten bedient werden zu können. Für den Fall, das Darlehen zwischen den Projektgesellschaften ausfallen, wurde ein Gesellschafterbeschluss gefasst, dass die darlehensgebende Projektgesellschaft die darlehensnehmende Projektgesellschaft nicht in die Insolvenz treibt. Dafür verpflichtet sich der mittelbar darlehensnehmende Fonds in jeden Fall 50 Prozent auch etwaiger ausfallender Darlehen zurück zu zahlen. Dies soll mittelbar oder unmittelbar in bar oder durch Übertragung von Vermögenswerten geschehen.

Die Projektgesellschaft Krosno erwartet weitere Darlehensrückzahlungen. Diese liquiden Mittel sollen (wie in den Vorjahren) die Engpässe in Stettin, welche hauptsächlich aus einer Tilgungsleistung resultiert, und die Engpässe der weiteren Grundstücksgesellschaften ausgleichen. Nach Realisierung eines Verkaufs eines oder mehrerer Grundstücke steht voraussichtlich ausreichend Liquidität zur Verfügung, um die bestehenden Verbindlichkeiten und die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs der Gesellschaft bezahlen zu können.

b) Vermögenslage

Das Vermögen der Gesellschaft besteht ganz überwiegend aus Beteiligungen an polnischen Projektgesellschaften. Aufgrund der vorliegenden Bewertungsgutachten für die Projekte in Szczecin, Zawierce, Kołobrzeg, Głogów und Krosno waren bereits in den Vorjahren erhebliche Wertberichtigungen auf die Beteiligungsbuchwerte der polnischen Projektgesellschaften erforderlich. Durch weitere Wertberichtigungen, Zuschreibungen und Kapitalmaßnahmen haben sich die Beteiligungsbuchwerte zum 20. April 2016 gegenüber dem Vorjahr von TEUR 5.573 auf TEUR 5.109 ermäßigt. Die Bewertung zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres vom 1.Januar bis 20. April 2016 stellte sich für die Projekte des Portfolios wie folgt dar:

Projektgesellschaft für Investitionen
in Euro
Bewertung
in Euro
Szczecin 1.500.240,00 23.747,48
Zawierce 7.465.000,00 3.376.031,62
Kołobrzeg 2.169.240,00 1.403.035,84
Głogów 1.500.000,00 134.208,83
Krosno 2.800.240,00 172.312,81
Summe 15.434.720,00 5.109.336,58

Die Bewertung der polnischen Projektgesellschaften erfolgte mit dem Marktpreis als beizulegenden Wert. Es handelt sich um den Betrag, den ein fremder Dritter aufgrund eines am Jahresende 2016 abgeschlossenen schuldrechtlichen Vertrags für die Kommanditbeteiligungen an den polnischen Objektgesellschaften zu zahlen bereit war. Hinweise, dass die Wertverhältnisse am Abschlussstichtag andere waren, liegen nicht vor.

Die im Rumpfgeschäftsjahr 2016 vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Buchwerte der Beteiligungen sollten ausreichend sein, um im Beteiligungsbuchwert eine marktgerechte Bewertung der Immobilien in den genannten Projektgesellschaften abzubilden.

Die Investitionen in die polnischen Projektgesellschaften erfolgten ausschließlich mit Eigenkapital. Das Eigenkapital der DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG beträgt am 20. April 2016 TEUR 4.903 (Vorjahr TEUR 5.454), die Eigenkapitalquote beträgt 92,69 Prozent (Vorjahr 94,74 Prozent). Der Rückgang der Eigenkapitalquote ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft nicht über die erforderlichen Geldmittel verfügt, um die laufenden Kosten für Geschäftsführung, Treuhand- und Beteiligungsverwaltung, Rechtsberatung usw. zu bezahlen und sich die geschuldeten Vergütungen stunden ließ.

Im Wesentlichen aufgrund von Wertberichtigungen auf die Beteiligungen reduzierte sich die Bilanzsumme zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2016 bis zum 20. April 2016 auf TEUR 5.289 (Vorjahr: TEUR 5.757).

c) Ertragslage

Die Gesellschaft schloss das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 20. April 2016 aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Beteiligungen an den polnischen Projektgesellschaften sowie den laufenden Aufwendungen mit einem Verlust in Höhe von TEUR 550 (Vorjahr: TEUR 673) ab. Die im Geschäftsjahr vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf TEUR 757 (Vorjahr: TEUR 1.325). Es handelt sich bei den Wertberichtigungen um nicht realisierte Wertverluste. Den außerplanmäßigen Abschreibungen stehen Zuschreibungen in Höhe von TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 1.070) gegenüber. Es handelt sich bei den Zuschrei-bungen um nicht realisierte Wertsteigerungen.

Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 20. April 2016 wurde keines der Projekte des Fonds veräußert. Von den polnischen Projektgesellschaften erzielt nur das Projekt Szczecin Mieteinnahmen. Die Fondsgesellschaft selbst unterhält keinen Geschäftsbetrieb, durch den Einnahmen generiert werden können.

d) Rechtliche Verhältnisse

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 29. April 2015 beschloss den Eintritt der Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH in die Gesellschaft und die Bestellung der Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH zur persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft.

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung beschloss des Weiteren die Abberufung der elbfonds Verwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und den Ausschluss der elbfonds Verwaltung GmbH aus wichtigem Grund gemäß § 15 Abs. 3 lit. c des Gesellschaftsvertrags aus der Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wurde in § 4 Abs. 1 entsprechend geändert. Die Beschlüsse wurden mit der erforderlichen Mehrheit und mit sofortiger Wirkung gefasst.

Der Geschäftsführer der Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH erklärte den Beitritt der von ihm vertretenen Gesellschaft zur DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG, Hamburg.

Die elbfonds Verwaltung GmbH, erhob gegen den Abwahlbeschluss Anfechtungsklage beim Landgericht Hamburg. Mit Urteil vom 13. Mai 2016 – 418 HKO 63/15 – wies das Landgericht Hamburg diese Anfechtungsklage ab.

Gegen diese Abweisung ihrer Anfechtungsklage ließ die elbfonds Verwaltung GmbH, vertreten durch den hiesigen Antragsgegner, Berufung einlegen. Diese Berufung hat die elbfonds Verwaltung GmbH jedoch am 11. November 2016 zurückgenommen. Die Urteile, die die Abwahl bestätigt haben, sind daher rechtskräftig geworden.

Die außerordentliche Gesellschaftsversammlung vom 21. April 2016 beschloss die Liquidation der Gesellschaft. Zur Liquidatorin wurde die Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH bestellt. Geschäftsführer der Liquidatorin ist.

Die schriftliche außerordentliche Gesellschaftsversammlung beschloss mit Protokoll vom 3. April 2017 den Liquidationsbeschluss aufzuheben und die Gesellschaft ohne Liquidation aufzulösen.

IV. Prognosebericht

Vorrangiges Ziel der Geschäftsführung ist es unverändert, die Objekte bzw. die Kommanditanteile an den polnischen Objektgesellschaften zeitnah zu marktüblichen Konditionen zu verkaufen, um eine möglichst zügige Auflösung der Fondsgesellschaft mit der höchstmöglichen Rückführung der sich daraus ergebenden noch vorhandenen Liquidität an die Anleger zu erreichen. Um das zu realisieren, bemüht sich die Geschäftsführung um den zügigen Verkauf der bebauten und unbebauten Immobilien an einen oder mehrere Investoren. Die Geschäftsführung will hierbei jedoch keinen übereilten Verkäufe tätigen, sondern strebt Veräußerung von Projekten zu marktgerechten Verkaufspreis an.

Weiterhin liegt ein Hauptaugenmerk der Geschäftsführung darauf, die bekannten und kritisierten Darlehen zwischen den Projektgesellschaften zurückzuführen und gleichzeitig die Projektgesellschaften ordentlich zu liquidieren oder im Ganzen zu veräußern

Die von der Geschäftsführung erstellte Liquiditätsprognose ermittelt für das Jahr 2017 ein ausgeglichenes Ergebnis. Die Prognoserechnung geht davon aus, dass es im Jahre 2017 gelingt, die Objekte bzw. die Anteile an den Projektgesellschaften zu verkaufen und die Kaufpreiszahlungen zu vereinnahmen. Wie dargestellt kann die Liquidität nur durch den Verkauf der Projekte bzw. von Anteilen an Projektgesellschaften beschafft werden. Dann sind zunächst die Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen, die bislang ihre Ansprüche gestundet haben bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Gesellschaft geschlossen haben, um die Gesellschaft vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Nach erfolgreichem Verkauf soll der angestrebte Liquiditätsüberschuss an die Anleger ausgezahlt werden.

V. Chancen- und Risikobericht

a) Finanzwirtschaftliche Risiken

Trotz der von den Treugebern gewährten Nachrangdarlehen befindet sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation. Die zur Existenzsicherung des Fonds aus dem Kreis der Treugeber entgegengenommenen erforderlichen Nach-rangdarlehen beliefen sich zum 20. April 2016 auf EUR 82.600. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom 29. April 2015 hatte beschlossen, Nachrangdarlehen von Treugebern in Höhe von maximal EUR 385.000 entgegenzunehmen. Die Frist für die Einwerbung weiterer Nachrangdarlehen ist abgelaufen

Eine Verbesserung der Liquiditätssituation der Gesellschaft wird voraussichtlich erst nach dem Verkauf von mindestens einem Teil der Projekte eintreten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gegenwärtig nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann, ob, wann und zu welchen Preisen Projekte verkauft werden können. Hier besteht das Risiko, dass Veräußerungen spät und zu geringen Preisen erfolgen oder Verkaufsverhandlungen endgültig scheitern.

b) Ertragsrisiken

Da gegenwärtig substantielle Erträge nur aus dem Verkauf von Immobilien erwartet werden können, hängt die Ertragslage der Gesellschaft im Wesentlichen davon ab, ob, wann und zu welchen Preisen solche Veräußerungen erfolgen können. Hier besteht das Risiko, dass Veräußerungen spät und zu geringen Preisen erfolgen oder Verkaufsverhandlungen endgültig scheitern.

c) Rechtliche Risiken

Polnische gesellschaftsrechtliche Vorschriften könnten in bestimmten Fällen ein Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten analog zu § 172 Abs. 4 HGB vorsehen. Aufgrund der Verlustsituation der Fonds könnten – zumindest nach deutschem gesellschaftsrechtlichen Verständnis – Kapitalrückzahlungen der polnischen Projektgesellschaften an den Fonds geeignet sein, ein solches Wiederaufleben der Haftung zu begründen. Die Geschäftsführung des Fonds weist darauf hin, dass es zwischen dem 1. Januar und dem 20. April 2016 Kapitalrückzahlungen an den deutsche Fonds gegeben hat, und zwar in Höhe von insgesamt EUR 3.000 (Zahlung der Gesellschaft für das Projekt in Głogów).

VI. Zusätzliche Angaben nach § 24 VermAnlG

Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 20. April 2016 von der Gesellschaft an Funktionsträger die folgenden Vergütungen gezahlt (soweit betreffend einschließlich Umsatzsteuer):

an die Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin

Haftungsvergütung EUR 0,00

Geschäftsführungs- und Verwaltungsvergütung EUR 0,00

an die Elbtreuhand Martius 7 GmbH

Treuhandvergütung EUR 0,00

Ausgewiesen werden die tatsächlich gezahlten Vergütungen. Aufgrund der angespannten Liquiditätslage der Gesellschaft wurden die bestehenden Vergütungsansprüche der Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH und der Elbtreuhand Martius 7 GmbH im Rumpfgeschäftsjahr 2016 nicht erfüllt.

Bei den vorstehenden Vergütungen handelt es sich indexierte Festvergütungen. Variable, d. h. gewinnabhängige Vergütungen sind im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 20. April 2016 nicht gezahlt worden.

 

Hamburg, den 30. Juni 2017

Sascha Acker, Geschäftsführer

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

„Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG in der Fassung festgestellt wird, die dem Jahresabschluss zum 20. April 2016 zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der DIREKT INVEST POLEN 7 Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 20. April 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs, 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung mit den im nachfolgenden Absatz dargestellten Ausnahmen eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 20. April 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf Folgendes hin:

Nach den Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Lagebericht ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit davon abhängig, dass die Gläubiger ihre gewährten Stundungen weiter aufrechterhalten und, wenn notwendig, neue Stundungen erteilen. Sollte dies nicht gelingen, besteht Insolvenzgefahr.

Weiterhin sieht die Geschäftsführung eine rechtliche Unsicherheit, ob die polnischen Objektgesellschaften die Gesellschaft auf Leistungen aus dem Gesellschaftsverhältnis in Anspruch nehmen, Sofern bei Inanspruchnahme keine ausreichenden liquiden Mittel bzw. andere Finanzierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, besteht Insolvenzgefahr.“

 

Hamburg, den 29. August 2017

GGV Hansa GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Jeß, Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 20. April 2016

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Aufgrund des Liquidationsbeschlusses der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 21. April 2017 ist ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 20. April 2016 zu bilden.

Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft i. S. d. § 264a HGB i.V. m. § 267 HGB auf und hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auch die für bestimmte Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu beachten. Die Gesellschaft erfüllt darüber hinaus die Größenmerkmale einer Kleinstgesellschaft i. S. d. § 267a HGB.

In der Bilanz zum 20. April 2016 wurden die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Pflichteinlage des Kommanditisten im Eigenkapital als Kapitalanteil des Kommanditisten ausgewiesen (§ 264c Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Satz 2 HGB).

Bei der Aufstellung des Abschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften in Anspruch genommen.

Da es sich bei dem Geschäftsjahr 2016 um ein Rumpfgeschäftsjahr handelt, sind die Zahlen und Angaben im Jahresabschluss zum 20. April 2016 nur eingeschränkt mit den Zahlen und Angaben im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 vergleichbar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angesichts der am 21. April 2016 beschlossenen Liquidation der Gesellschaft wurde bei der Bilanzierung und Bewertung nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Der Jahresabschluss enthält alle sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Stichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich unter Veräußerungsgesichtspunkten. Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dabei wurde das das Vorsichtsprinzip (einschließlich Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip) beachtet.

Die Beteiligungen des Finanzanlagevermögens wurden mit den bei Veräußerung unter fremden Dritten erzielbaren Beträgen bewertet. Im Vorjahr erfolgte eine Bewertung mit dem Nettovermögenswert der jeweiligen Beteiligung. Die Änderung der Bewertungsmethode gegenüber früheren Abschlussstichtagen erfolgte, da nunmehr eine kurzfristige Veräußerung der Beteiligungen beabsichtigt ist. Bei dauerhafter Wertminderung wurde eine Abscheibung auf den erzielbaren Betrag (niedrigerer beizulegender Wert) vorgenommen. Sofern gegenüber dem Vorjahr eine Werterholungen festzustellen waren, wurde das Zuschreibungsgebot des § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Bei Zuschreibungen wurde § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB beachtet.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Liquide Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Im Finanzanlagevermögen werden die Beteiligungen an den polnischen Objektgesellschaften für die Objekte Szczecin, Krosno, Kołobrzeg, Głogów und Zawierce ausgewiesen.

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Abschlussstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 233.779,97 (Vorjahr Euro 194.863,08).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschreibungen auf den Buchwert der Beteiligungen an den Objektgesellschaften für die Objekte in Kołobrzeg (TEuro 230), Szczecin (TEuro 24) und Głogów (TEuro 40) gemäß § 253 Abs. 5 HGB, mit denen in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf die niedrigeren beizulegenden Wert teilweise ausgeglichen werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Aufwandspositionen zusammen: Geschäftsführungsvergütung (TEuro 23), Treuhandvergütung (TEuro 18), Rechts- und Beratungskosten (TEuro 25) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEuro 37).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen an den Objektgesellschaften für die Objekte in Krosno (TEuro 34) und Zawierce (TEuro 723).

V. Weitere Angaben

Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH.

Das gezeichnete Kapital der Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, beträgt Euro 25.000.

Geschäftsführer der Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH ist Herr Sascha Acker. Der Geschäftsführer Herr Sascha Acker ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft beschäftigte im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 20. April 2016 keine eigenen Mitarbeiter.

Die Gesellschaft verfügt am Abschlussstichtag über folgende Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von mindestens 20 Prozent:

Name und Sitz des Unternehmens Eigenkapital
in TPLN
(in TEuro)
Ergebnis des letzten mit Jahresabschluss abgeschlossenen Geschäftsjahres
in TPLN
(in TEuro)
Beteiligungsquote
in %
(gerundet)
22. DIP Sp. z o.o. 1. Fund 3. Project Sp. k., Warschau, Polen, Objekt Szczecin 4.345 (1.015) -1.575. (-368) 26
3. DIP Invest Sp. z o.o. 5. Fund 3. Project Sp. k., Warschau, Polen, Objekt Krosno (vormals Stalowa Wola) 19.902 (4.648) 1.472 (344) 21
1. DIP Invest Sp. z o.o. 5. Fund 1. Project Sp. k., Warschau, Polen, Objekt Zawierce 21.851 (5.103) -501 (-117) 100
19. DIP Invest Sp. z o.o. 2. Fund 11. Project Sp. k., Warschau, Polen, Objekt Kołobrzeg 19.559 (4.568) -438 (-102) 34
DIP Holding GmbH, Hamburg, Deutschland 47 TEUR -3 TEUR 21

Daneben besteht folgende Beteiligung an einer weiteren polnischen Objektgesellschaft:

Name und Sitz des Unternehmens Eigenkapital
in TPLN
(in TEuro)
Ergebnis des letzten mit Jahresabschluss abgeschlossenen Geschäftsjahres
in TPLN
(in TEuro)
Beteiligungsquote
in %
4. DIP Invest Sp. z o.o. 5. Fund 4. Project Sp. k., Warschau, Polen, Objekt Głogów 20.623 (4.816) -70 (-16) 14

Die Angabe des nach polnischen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Eigenkapitals zum 31. Dezember 2015 sowie des Ergebnisses des Jahres 2015 in Euro erfolgt lediglich zu Informationszwecken. Die Umrechnung des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2015 und des Ergebnisses des Geschäftsjahrs 2015 erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag von Euro 1 = PLN 4,2660. Die vorstehenden Angaben in EUR lassen keine Schlussfolgerungen über die Bewertung der Beteiligungen an den polnischen Objektgesellschaften zu, da die Bewertung der Beteiligungen im Wesentlichen von deren inneren Wert abhängig ist und nicht vom Wechselkurs zwischen Euro und Polnischem Złoty am Abschlussstichtag.

Die angegebene gerundete Beteiligungsquote bezieht sich gemäß § 285 Nr. 11 HGB auf den rechnerischen Anteil der Gesellschaft am Eigenkapital der jeweiligen polnischen Objektgesellschaft. Die Beteiligung am Erfolg der Gesellschaft kann aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder anderweitiger Vereinbarungen von der Beteiligungsquote abweichen.

 

Hamburg, den 30. Juni 2017

Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH

gez. Acker, Geschäftsführer

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 20. April 2016

2016 2015
Euro Euro
1. Sonstige betriebliche Erträge 293.606,04 1.070.496,88
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 85.278,71 411.645,18
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen 757.283,20 1.325.273,45
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.514,33 2.566,55
5. Steuern vom Ertrag 0,00 -4.400,00
6. Ergebnis nach Steuern -550.470,20 -673.388,30
7. Jahresfehlbetrag -550.470,20 -673.388,30

Erklärung gem. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2016

Nach bestem Wissen versichern wir, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hamburg, im Juni 2017

Elbtreuhand Immobilien Fondsverwaltungsgesellschaft mbH

gez. Sascha Acker, Geschäftsführer

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses zum 20.04.2016 durch die Gesellschafterversammlung

Noch nicht erfolgt

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