Immer mehr Direktinvestments tauchen auf dem deutschen Kapitalanlagemarkt auf. Container, Eisenbahnwaggons usw. Bei einem Direktinvestment beteiligt sich der Anleger nicht über einen Fonds, sondern wird direkter Eigentümer eines bestimmten Sachwerts, wie etwa eines Waggons oder Containers. Der Klassiker unter den Direktinvestments ist darum auch die Eigentumswohnung zur Kapitalanlage. Die Frage, die sich aber jeder Investor in ein Direktinvestment stellen sollte ist, „was mache ich mit meinem Investment, wenn der Mietvertrag für den Container und/oder den Güterwaggon abgelaufen ist?“. Also, auch hier bitte Vorsicht walten lassen.
Vollkommen richtig erkannt! Durch die geplante Überarbeitung des VermAnlVerkProspG wird nichts für den Anleger besser, sondern im Ergebnis werden genau deswegen Konstrukte verkauft werden, neben denen das Nachrangdarlehen transparent, nachvollziehbar, organsisert, strukturiert und gut einschätzbar erscheinen wird. Gut gemacht lieber Gesetzgeber. Das Ziel vollkommen verfehlt. Setzen! sechs!
In Zukunft ist ganz viel Vorsicht geboten. Durch die Regulierungen kommen Produkte am Markt die „Jeder“ verkaufen darf/kann/will. Es muss mehr Aufklärung in Richtung Privatanleger geben, damit die überhaupt wissen was sich am Markt tut.
Richtig: Hintergrund ist die kommende Regulierung und damit das de facto Verbot von Nachrang-Darlehen. Aus diesem Grund rollt eine Menge Kaufvertragsrecht mit Bruchteilseigentum auf uns zu.