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Direktinvestments mit Rückkaufsversprechen auch möglicherweise ein Einlagegeschäft?

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Darauf hat uns ein Rechtsanwalt in einem Gespräch mit unserer Redaktion aufmerksam gemacht. Es gibt bei so manchem Direktinvestment ein Versprechen an die Anleger das nach Ablauf eines Vermietungszeitraums das Produkt zurückgekauft werde. das alleine schon kann bedeuten das man hier ins Einlagegeschäft (KWG) rutscht. Da wird derzeit so manches Modell von der BaFin derzeit wohl überprüft. Man hat den Eindruck das die BaFin derzeit „freie Personalkapazitäten“ dafür nutzt um den grauen Kapitalmarkt zu bereinigen. Freie Kapazitäten dürfte man vor allem im Beriech der Prospektprüfung der Fonds haben, da dürfte es gegenüber früheren Jahren recht wenig zu tun geben aus unserer Sicht. Es ist sicherlich aber auch ein richtiger Weg, denn je mehr solcher Modelle rechtzeitig auf den BaFin Prüfstand kommen, desto geringer dann der Schaden der für die Anleger entstehen könnte.

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