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Direktinvestments und deren Risiken

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Schiffscontainer, Baumplantagen oder Solaranlagen – bei Direktinvestments erwerben Anleger Eigentum am jeweiligen Anlageobjekt und vermieten oder verpachten es gleich wieder an den Anbieter zurück. In ihren Informationsunterlagen weisen einige Anbieter jedoch nicht ausreichend auf die Risiken und Verpflichtungen hin, die Anleger gerade mit diesem Eigentümer-Status eingehen. Dies zeigen Beobachtungen der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen.

„In den vorliegenden Fällen betonen Anbieter von Direktinvestments, wie sicher und solide solche Anlagen seien, und spielen die Risiken herunter“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen. „Risiken ergeben sich aber oft gerade aus dem Status des Anlegers als Eigentümer oder Miteigentümer. Diese Informationen sind für Anleger extrem wichtig.“

Aber auch in den gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensanlagen-Informationsblättern und Verkaufsprospekten, die die Anbieter zur Verfügung stellen müssen, erläutern manche Anbieter mögliche Verlustszenarien oder weitergehende Verpflichtungen nur unzureichend oder leugnen sie ganz.

Eigentümer tragen weitreichende Risiken

Ob Direktinvestments in Container oder Wald – nach Beobachtung des Marktwächterteams können für Anleger finanzielle Verpflichtungen verschiedenster Art entstehen:

  • Wird bei einem Holzinvestment der Anleger Eigentümer eines Grundstücks, kann er durch Zerstörung der Holzernte einen Totalverlust erleiden. Als Grundstückseigentümer muss er dennoch für Abgaben und Steuern und möglicherweise auch für die Grundstückspflege aufkommen.
  • Kommt zum Beispiel bei einem Container der vertraglich vorgesehene Rückkauf nicht zustande, etwa weil das Unternehmen insolvent ist, muss sich der Anleger selbst um den Verkauf bemühen. Braucht er dafür einen Makler oder Vermittler, entstehen zusätzliche Kosten.
  • Fällt das Unternehmen aus, so haftet der Anleger für Wartung und Pflege des Anlageobjekts. Bei einer Baumplantage können beispielsweise weitere Kosten durch den Einsatz von Personal entstehen, das die Bewirtschaftung des Grundstücks übernimmt. Bei Containern können Hafengebühren anfallen.
  • Konsequenz aus der Haftung: Als (Mit-)Eigentümer müssen Anleger möglicherweise über das investierte Kapital hinaus Zahlungen leisten.

In Verkaufsprospekten und Vermögensanlagen-Blättern stellen Anbieter diese Risiken nicht immer umfassend dar. So fehlte in einem Prospekt zu einem Bauminvestment in Südamerika der Hinweis, dass Anleger nach Laufzeitende den Verkauf ihrer Grundstücke selbst organisieren und bis dahin möglicherweise für Steuern und die Grundstückspflege aufkommen müssen.

Die Marktwächter-Experten fanden auch die Formulierung „Es gibt keine weiteren Umstände, unter denen der Anleger verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen. Insbesondere gibt es keine Umstände, unter denen der Anleger haftet“. „Diese Aussage ist nicht richtig, da ein Anleger in seiner Eigenschaft als Eigentümer sehr wohl haften kann“, kritisiert Brandes. „Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, in ihren Informationsunterlagen über mögliche weitergehende Verpflichtungen und Haftungsrisiken aufzuklären“.

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