Dirk Naumann wirbt auch heute noch für das Unternehmen Deutsche Lichtmiete auf seiner Internetseite.
Daher gehen wir davon aus, dass jener Dirk Naumann dann die Produkte der Deutschen Lichtmiete auch an seine Kunden verkauft hat. Genau deshalb haben wir ihm dann auch eine Presseanfrage übermittelt.
Deutsche Lichtmiete
Insolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Im Rahmen meiner Recherchen zum Unternehmen Deutsche Lichtmiete AG habe ich zur Kenntnis genommen, dass auch Sie diese Produkte an Anleger vermittelt haben. Ich gestatte mir daher nachfolgende Fragen an Sie zu richten. Für die Beantwortung bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen.
Seit wann vermitteln Sie Produkte der Deutschen Lichtmiete?
Welches Volumen haben Sie dabei an Anleger vermittelt?
Gab es in ihrem Hause eine Plausibilitätsprüfung des an Anleger empfohlenen bzw. vermittelten Investments?
Haben Sie ihre investierten Anleger bereits über die Entwicklungen in Sachen Deutsche Lichtmiete informiert?
Was empfehlen Sie den investierten Anlegern nun?
Ihre Rückantwort bitte bis zum 5. Januar 2022 um 16 Uhr
Eine Rückantwort haben wir dann leider nicht bekommen. Nun, auch Dirk Naumann könnte sich da nun demnächst Haftungsansprüchen von Kunden gegenübersehen, denn dafür werden dann sicherlich Anlegerschutzanwälte sorgen. Für diese ist der Vermittler natürlich ein potentieller Gegner und ein wichtiges Argument vom Anleger, ein Mandat zu bekommen.
Ob der Berater da wirklich eine „Falschberatung“ durchgeführt hat, wird dann in jedem Einzelfall immer ein Gericht entscheiden müssen, so Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld, der in seinem Anwaltsleben schon Tausende von Beratern erfolgreich vertreten hat.
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