Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ( „<em>Disclosure-VO</em>“ bzw. „SFDR“)[1] legt harmonisierte Vorschriften für FinanzmarktteilnehmerInnen und FinanzberaterInnen hinsichtlich der Offenlegung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten fest.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) arbeiten Entwürfe für technische Regulierungsstandards ([ Regulatory Technical Standards /lang], RTS) zur genaueren Ausgestaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2088 aus und übermitteln diese nach Fertigstellung der Europäischen Kommission.[2]
Aufgrund der Komplexität und dem technischen Detailgrad der RTS verzögern sich Teile der Entwürfe. John Berrigan, der Generaldirektor der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, welche innerhalb der Kommission für den Bereich Bank- und Finanzwesen zuständig ist, informierte das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union in einem Brief[3] vom 08.07.2021 über den diesbezüglichen Status quo. Aufgrund der Verzögerungen werde angestrebt, alle dreizehn derzeit in Entwicklung befindlichen RTS in einem delegierten Rechtsakt zu bündeln und diesen mit 01.07.2022 in Anwendung treten zu lassen. Das ursprünglich festgesetzte Anwendungsdatum war der 01.01.2022, es handelt sich daher um eine Verschiebung um sechs Monate.
Die nunmehr geplante Anwendbarkeit der RTS mit 01.07.2022 hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende grundsätzliche Anwendbarkeit der Disclosure-VO seit 10.03.2021 und der in ihr normierten Offenlegungspflichten. Eine prinzipienbasierte Einhaltung durch Finanzmarktteilnehmer*innen und Finanzberater*innen ist daher schon jetzt rechtlich erforderlich. Dies hat sowohl die Europäische Kommission in ihrem veröffentlichten Schreiben[4] vom 30.10.2020 wie auch die ESAs in ihrem Joint Supervisory Statement[5] vom 25.02.2021 klargestellt. Die zum Teil bereits erstellten und noch nicht in Kraft gesetzten RTS[6]-Entwürfe zur Disclosure-VO sind öffentlich abrufbar und können in der Zeitspanne bis 01.07.2022 FinanzmarktteilnehmerInnen und FinanzberaterInnen als Orientierungshilfe dienen, wie die Verpflichtungen der Disclosure-VO umgesetzt werden können.
[1] Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ABl. Nr. L 317 vom 09.12.2019 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, ABl. Nr. L 198 vom 22.06.2020 S. 13, EUR-Lex – 32019R2088 – DE – EUR-Lex (europa.eu) (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) .
[2] Vgl. bspw. Art. 2a Abs. 3, 4 Abs. 6 und 7, 8 Abs. 3 und 4, 9 Abs. 5 und 6, 10 Abs. 2 sowie 11 Abs. 4 und 5 Verordnung (EU) 2019/2088.
[3] Europäische Kommission, Information regarding regulatory technical standards under the Sustainable Finance Disclosure Regulation 2019/2088, https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/About%20Us/Missions%20and%20tasks/Correspondence%20with%20EU%20institutions/2021/1017691/20210707-COM%20letter%20to%20EP%20and%20Council%20SFDR%20RTS-J.Berrigan.pdf (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) .
[4] Europäische Kommission, Application of Regulation (EU) 2019/2088 on the sustainability-related disclosures in the financial services sector, https://www.eiopa.europa.eu/document-library/letter/letter-european-commission-esas-application-of-regulation-eu-20192088_en (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) .
[5] Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden, Joint ESA Supervisory Statement on the application of the Sustainable Finance Disclosure Regulation, https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/jc_2021_06_joint_esas_supervisory_statement_-_sfdr.pdf (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) .
[6] Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden, The three European Supervisory Authoritites publish the final report and draft RTS on disclosures under SFDR, https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/three-european-supervisory-authorities-publish-final-report-and-draft-rts (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) .
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