Nach einem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim durch einen afghanischen Staatsangehörigen ist die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan erneut entfacht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte an, dass ihr Ministerium derzeit prüfe, ob die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern nach der aktuellen Rechtslage möglich sei. Sie betonte jedoch auch, dass der Tatverdächtige im Fall Mannheim nicht ausreisepflichtig gewesen sei.
Die Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, vertritt die Auffassung, dass Abschiebungen in Länder, in denen Menschen mit dem Tod bedroht werden, nicht stattfinden sollten. Diese Position steht im Einklang mit der derzeitigen Praxis, Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund der prekären Sicherheitslage weitgehend auszusetzen.
Die Debatte wirft erneut Fragen auf, wie mit straffälligen Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern umgegangen werden soll, wenn eine Abschiebung in ihr Herkunftsland aufgrund der dortigen Gefahrenlage nicht möglich ist. Es gilt, eine Balance zwischen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und den humanitären Verpflichtungen gegenüber schutzbedürftigen Personen zu finden.
Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die Prüfung des Bundesinnenministeriums hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten für Abschiebungen nach Afghanistan kommen wird und wie sich die politische Debatte zu diesem Thema weiterentwickelt.
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