Nachdem am 29. August 2018 das Bundeskabinett die Gründung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ (Disruptive Technologien) beschlossen und ein entsprechendes Eckpunktepapier verabschiedet hat, hat die Bundesregierung mehrere internationale Agenturen analysiert. Als Vorbild einer Staatsagentur wird immer wieder die amerikanische Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) genannt.
Disruptive Technologien
Beispiel: die jahrhundertelange Entwicklung der Pferdekutsche endete um 1900 abrupt, als die Autos erfunden wurden. Digitalkamera, Handys oder die CD Rom gelten als typische Beispiele. Deutschland als entwickeltes Technologieland droht tief zu fallen. So bezahlt in Kenia jeder mit dem Handy. Das Entwicklungsland hat die Festnetztechnologie übersprungen und mit der Einführung des Mobilfunks auch gleich sein Bankenwesen aufgebaut. Vor einem solchen Wechsel stehen die deutschen Banken noch. Warum in Deutschland Überweisungen noch Tage dauern, kann niemand nachvollziehen. Der Strukturwandel kann heftig werden (insbesondere für die 500.000 Menschen, die im Bankensektor in Deutschland arbeiten).
Deutschland will dabei sein
Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die neue Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen eine Innovationsausrichtung auf radikale technologische Neuheiten oder ein hohes Potenzial für eine marktverändernde Wirkung erhalten soll. Außerdem wird ein personenzentrierter Ansatz verfolgt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5679) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/4824).
Der Bund ist bei der Errichtung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen der Auffassung, dass Freiheit mit Verantwortung bei der Förderung von Forschung und Innovation einhergehen muss. Dieses sei im Rahmen der unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen den Organen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und der Gesellschafterin auszutarieren. Für die Anlaufphase erarbeite die Agentur in Abstimmung mit dem Gesellschafter einige konkrete Themengebiete, damit die Agentur schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen kann. In Zukunft sollen die Themen grundsätzlich durch die Agentur gefunden und im Aufsichtsrat beraten werden.
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, „EIC“) soll laut den Entwürfen der EU-Kommission für das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ eine gezielte, maßgeschneiderte Förderung, insbesondere von Sprunginnovationen, ermöglichen. Aus Sicht der Bundesregierung soll sich der künftige EIC insbesondere auf die Innovations- und Wachstumsfinanzierung von technologieintensiven Start-ups konzentrieren.
Bei der Erstellung der Eckpunkte seien keine Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft direkt eingebunden gewesen. Die Eckpunkte berücksichtigen jedoch den intensiven Austausch mit den externen Experten im Vorfeld der Erstellung. Die Bundesregierung habe nach der Veröffentlichung der Eckpunkte regen Zuspruch aus Wissenschaft und Wirtschaft zu dem Beschluss erhalten, eine Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen zu gründen. Zur Struktur der Förderorganisation und der Förderinstrumente arbeiteten das BMBF und das BMWi derzeit an der Identifizierung von Pilotinitiativen zu den Innovationswettbewerben. Eine Festlegung auf Themen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Das Thema Künstliche Intelligenz nehme aber innerhalb der Bundesregierung einen wichtigen Stellenwert ein.
Die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen soll so frei wie möglich agieren, damit ihr eine möglichst unabhängige Rolle zukommen kann.
Kritische Stimmen
Kritiker bemerken, dass es nicht Aufgabe des Staates sei zu agieren, sondern zu beobachten und zu regulieren. Auch seinen die Kosten der Agentur zu hoch.
Kommentar hinterlassen