Eine Grundverzinsung und dann doch keine? Zumindest kann man das aus dem Text herauslesen den uns ein User übermittelt hat. Hier heißt es Zitat: Die Grundverzinsung beträgt 7,5 Prozent. Die Verzinsung erhöht sich auf bis zu 15 Prozent pro Jahr, falls der handelsrechtliche Jahresüberschuss über 500.000 Euro liegen sollte. Bei einem niedrigeren Jahresüberschuss von über 100.000 Euro (200.000 Euro) beträgt die Gesamtverzinsung 9,5 Prozent (12,5 Prozent). Grundsätzlich ist auch die Zahlung der Grundverzinsung von der Bonität der Darlehensnehmerin abhängig. Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das (z. B. bei einer Insolvenz) erst nach den nicht nachrangigen Darlehen bedient wird. Das vorliegende Nachrangdarlehen ist nachrangig zu allen Forderungen gegenwärtiger und zukünftiger Gläubiger und nicht besichert. Ein Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der Darlehensnehmerin herbeiführen würde. Ein Nachrangdarlehen ist aber vorrangig zum Kommanditkapital (Eigenkapital). Die Kommanditisten (Eigentümer des Unternehmens) dürfen kein Kapital aus dem Unternehmen entnehmen, wenn und solange die Nachrangdarlehensgeber nicht bedient worden sind. Zitat Ende
Das Angebot ist schon wieder so ehrlich, das man das empfehlen könnte, wollen wir aber nicht, weil das Unternehmen erst im Jahre 2012 gegründet wurde. Es gibt keine Bilanz und gar nichts.
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