Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass dm seine Produkte nicht mehr als „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben darf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Rechtsstreit gegen dm gewonnen.
Der größte Drogeriemarkt Deutschlands, dm, darf seine Produkte nicht mehr mit den Begriffen „klimaneutral“ und „umweltneutral“ kennzeichnen, wie das Landgericht Karlsruhe entschieden hat. Die DUH hatte dm vorgeworfen, Verbraucher zu täuschen, da die Produkte nicht tatsächlich klima- oder umweltneutral seien. Vielmehr würden die Umweltauswirkungen, die bei der Herstellung entstehen, nur von dm ausgeglichen.
Die DUH kritisierte auch, dass auf den Produkten nicht klar ersichtlich sei, wie die Klima- oder Umweltneutralität erreicht werde. Das Gericht stimmte dieser Ansicht zu und bemängelte, dass Informationen den Verbrauchern vorenthalten wurden. Ein Logo auf den Verpackungen wies zwar auf weitere Informationen auf der Webseite hin, jedoch sei nicht klar ersichtlich, dass diese dort zu finden seien. Ein Siegel wurde als irreführend eingestuft.
Vor der Verhandlung hatte dm erklärt, dass sie die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt haben, um einen umweltverträglichen Konsum zu ermöglichen. Diese Serie umfasst mehr als 100 Artikel, bei denen nicht nur die CO₂-Emissionen betrachtet werden, sondern auch andere Umweltauswirkungen. Das Unternehmen versucht, diese Auswirkungen in der Produktentwicklung zu reduzieren und die verbleibenden, unvermeidbaren Umweltauswirkungen durch nachhaltige Flächenaufwertung zu kompensieren.
Die DUH hatte bereits im Mai gegen dm geklagt, woraufhin dm zustimmte, das Label „klimaneutral“ auf Produkten zu entfernen. Produkte mit diesem Label werden derzeit abverkauft. Für den Begriff „umweltneutral“ wollte dm interne Prüfungen durchführen, ob es alternative Möglichkeiten gibt.
Die Deutsche Umwelthilfe hat auch gegen andere Unternehmen, darunter Danone, Netto und Eurowings, rechtliche Schritte wegen Werbung mit Klimaneutralität eingeleitet.
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