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Döpfner mischt mit

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Immowelt Holding AG

Nürnberg

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG

Dr. Mathias Döpfner, Berlin, hat uns am 22. Dezember 2020 Folgendes mitgeteilt:

„Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich, Dr. Mathias Döpfner, Berlin, gegenüber der Immowelt Holding AG folgende Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO i.V.m. § 20 Abs. 1 und 4 AktG:

Mir gehört gemäß § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung und zugleich auch eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der Immowelt Holding AG kraft Zurechnung der unmittelbaren Beteiligung der Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co an der Axel Springer SE aufgrund einer bestehenden Poolvereinbarung.“

 

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