Internetprovider können von einem Gericht dazu verpflichtet werden, Webseiten zu sperren, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH). Es ging um die Blockade der kostenlosen Streamingseite kino.to (Az. C-314/12).
Kommentar hinterlassen