Vertrauen ist die Grundlage jeder Beziehung. Richtig meine Damen und Herren, aber Vertrauen haftet nicht wenn es darauf ankommt. Bei Bauträgerunternehmen die solch eine überschuldete Bilanz vorweisen muss man als Käufer einer Immobilie immer vorsichtig sein. Hier wurde die Überschuldung der Gesellschaft nur durch den Rangrücktritt eines Gläubigers gewährleistet. Achten Sie bei Anzahlungen darauf, das es dafür eine in der Höhe nachweisbare Gegenleistung besteht. Gegen Sie in Vorleistung dann nur mit der Absicherung einer Rückbürgschaft des Bauträgers. Wichtig ist auch, daß sie mit dem Bauträger darüber sprechen, wie er Ansprüche aus der Gewährleistung absichern will und kann.
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