In der Bilanz wird dieser Betrag als planmäßiger Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Da fragt man sich aber, „woraus wurden dann die Ausschüttungen an die Fondsanleger bezahlt?“ Wir hoffen nicht aus Einzahlungen anderer Gesellschafter bzw. das sich Fondszeichner da wieder mal ein Darlehen aus dem eigenen Vermögen gegeben haben. Mittlerweile kennen wir kaum noch eine Beteiligung im geschlossenen Fondsbereich, wo die Ausschüttungen nicht als Darlehen an die Fondszeichner gegeben werden. Letztlich bedeutet dies immer, das im Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds, diese zurückgefordert werden könnten. Die Erfahrung zeigt, spätestens ein Insolvenzverwalter versucht das dann. Beteiligungen, wo man über Jahre mit Rückforderungen rechnen muss, weil man sich ein eigenes Darlehen gegeben hat, halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
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