Die BaFin hat am 10. Juni 2021 eine Geldbuße in Höhe von 160.000 Euro gegen die Dorval Asset Management festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Dorval Asset Management hatte eine Stimmrechtsmitteilung nicht rechtzeitig abgegeben.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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