DPAM CAPITAL B SA
Publikumsfonds (SICAV) nach belgischem Recht gemäß
der Richtlinie 2009/65/EG
Rue Guimard 18, B-1040 Brüssel
Gesellschaftsregister (RPM) Brüssel – Umsatzsteuer-ID: BE 0444.047.885
– MITTEILUNG ÜBER AUßERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNGEN
I. Außerordentliche Mitgliederversammlung jedes Teilfonds des DPAM CAPITAL B
Die Anteilinhaber jedes Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B (nachstehend die Sicav) werden hiermit zu außerordentlichen Hauptversammlungen eingeladen, die nacheinander im Notariat von Sophie Maquet und Stijn Joye, Avenue Louise 350 in 1050 Brüssel am 24. März 2022 zu folgenden Zeiten abgehalten werden:
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term | um 09:00 Uhr |
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 | um 09:10 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value | um 09:20 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index | um 09:30 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index | um 09:40 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index | um 09:50 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value | um 10:00 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable | um 10:10 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index | um 10:20 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities US Index | um 10:30 Uhr |
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index | um 10:40 Uhr |
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable | um 10:50 Uhr |
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable | um 11:00 Uhr |
und zwar zum Zweck der Beratung und Beschlussfassung getrennt und nacheinander über die nachstehende Tagesordnung, die für jede Hauptversammlung der vorstehend genannten Teilfonds identisch sein wird:
A. TAGESORDNUNG: Vorschlag der Verschmelzung durch Aufnahme des einzigen Teilfonds der SICAV ATLAS durch einen neuen Teilfonds der SICAV DPAM CAPITAL B
A.1. Folgende Teilfonds sollen verschmolzen werden:
SICAV DPAM CAPITAL B | SICAV DPAM INVEST B |
Aufzunehmende Teilfonds | Neue aufnehmende Teilfonds |
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term | DPAM B Bonds EUR Medium Term |
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 | DPAM B Corporate Bonds EUR 2023 |
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value | DPAM B Equities EMU Behavioral Value |
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index | DPAM B Equities EMU Index |
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index | DPAM B Equities Europe Index |
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index | DPAM B Equities Japan Index |
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value | DPAM B Equities US Behavioral Value |
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable | DPAM B Equities US Dividend Sustainable |
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index | DPAM B Equities US ESG Leaders Index |
DPAM CAPITAL B Equities US Index | DPAM B Equities US Index |
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index | DPAM B Equities World ex Japan, Europe & USA Index |
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable | DPAM B Real Estate EMU Dividend Sustainable |
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable | DPAM B Real Estate EMU Sustainable |
Die Anteilinhaber können die von der Umstrukturierung betroffenen ISIN-Codes im Anhang zum gemeinsamen Verschmelzungsplan einsehen.
A.2. Dokumente und Berichte: Kenntnisnahme und Prüfung der folgenden Dokumente
✓ Gemeinsamer Verschmelzungsplan in Form einer privatschriftlichen Urkunde durch die betroffenen Verwaltungsräte der SICAVs, welche die in Artikel 167 Abs. 1 des königlichen Erlasses vom 12. November 2012 bezüglich Organismen für gemeinsame Anlagen vorgeschriebenen Hinweise aufführt, die die Bedingungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen (im Folgenden der königliche Erlass 2012). Dieser Verschmelzungsentwurf wurde bis spätestens 10. Februar 2022 bei der Geschäftsstelle des französischsprachigen Unternehmensgerichts Brüssel hinterlegt.
✓ Erklärung der Depotbank, die gemäß Artikel 171 des königlichen Erlasses 2012 abgegeben wurde;
✓ Bericht des Abschlussprüfers, der gemäß Artikel 172 des königlichen Erlasses 2012 bezüglich der geplanten Verschmelzung erstellt wurde und
✓ Berichte des Abschlussprüfers bezüglich der drei vergangenen Geschäftsjahre der SICAV sowie der Jahres- und Halbjahresabschlüsse der drei vergangenen Geschäftsjahre;
Diese Dokumente stehen den Anteilinhabern mindestens einen Monat vor dem Datum der Hauptversammlung der zu verschmelzenden Teilfonds, welche über die geplante Verschmelzung beschließt, am Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenlos zur Verfügung.
B. BESCHLUSSVORLAGEN
Vorschlag 1: Es wird vorgeschlagen, den gemeinsamen Verschmelzungsplan durch Übertragung des gesamten Vermögens des aufzunehmenden Teilfonds der SICAV DPAM CAPITAL B auf den neuen aufnehmenden Teilfonds der SICAV DPAM INVEST B (deren Bezeichnungen vorstehend unter Punkt A.1 aufgeführt sind) gemäß Artikel 160, 2° und 163 des königlichen Erlasses 2012 zu folgenden Bedingungen zu genehmigen:
1° das gesamte Aktiv- und Passivvermögen des aufzunehmenden Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B wird durch Auflösung ohne Liquidation infolge der Transaktion auf den entsprechenden neuen aufnehmenden Teilfonds der Sicav DPAM INVEST B übertragen. Dieser neue Teilfonds wird im Anschluss an die Übertragung des gesamten Vermögens aufgrund der Verschmelzung durch Aufnahme aufgelegt;
2° Jeder Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds hat für jeden von ihm gehaltenen Anteil infolge der Transaktion Anspruch auf einen Anteil desselben Typs (und mit identischer Definition) sowie aus einer ähnlichen Anteilsklasse des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds; Anteilsklassen, die mit den im aufzunehmenden Teilfonds bestehenden Anteilsklassen identisch sind, werden im entsprechenden aufnehmenden Teilfonds im Anschluss an die Übertragung des gesamten Vermögens mittels der Verschmelzung durch Aufnahme geschaffen, so dass die im aufzunehmenden Teilfonds bestehenden ISIN-Codes im entsprechenden aufnehmenden Teilfonds unverändert bleiben.
Vorschlag 2: Vorschlag zur Genehmigung des Umtauschverhältnisses von Anteilen, das auf eins zu eins (1 Anteil für 1 Anteil) festgelegt wird und welches auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des aufzunehmenden Teilfonds datiert auf den 18. März 2022 (berechnet am 21. März 2022 bzw. 22. März 2022 für die aufzunehmenden Teilfonds J+1 und J+2, wie in der nachstehenden Aufstellung aufgeführt) berechnet wird.
Die Anteilinhaber des aufzunehmenden Teilfonds erhalten für jede der gezeichneten Anteilsklassen, die sie zum Zeitpunkt der Verschmelzung halten, einen Anteil des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds.
Wird einem Anteilinhaber nach dem Umtausch ein Bruchteil eines Anteils im Umtausch eines vollständigen Anteils zugeteilt, kann er sich diesen Anteilsbruchteil entweder von dem entsprechenden Teilfonds, der diesen Anteilsbruchteil aufnimmt, in bar und kostenlos (abgesehen von etwaigen Steuern) erstatten lassen, oder er komplettiert seinen Anteilsbruchteil durch Barzahlung, um eine volle Anzahl von Anteilen zu erhalten.
Vorschlag 3: Nach der Übertragung des gesamten Vermögens des aufzunehmenden Teilfonds wird die automatische Beendigung des aufzunehmenden Teilfonds gemäß Artikel 12:13 des Gesellschafts- und Vereinsrechts (Code des sociétés et des associations) vorgeschlagen.
Vorschlag 4: Es wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat sämtliche Befugnisse zu verleihen, die für die Umsetzung der zu fassenden Beschlüsse erforderlich sind.
Vorschlag 5: Es wird vorgeschlagen, den Verwaltungsratsmitgliedern und dem Abschlussprüfer der Sicav Entlastung für die Ausübung ihres Mandats bis zu dieser Versammlung zu erteilen.
Vorschlag 6: Im Anschluss an die Fusion und der Auflösung ihres letzten Teilfonds von Rechts wegen wird die Sicav unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Umstrukturierung durch die Hauptversammlung der Anteilinhaber der Sicav DPAM INVEST B nicht mehr bestehen.
*****
Die Anteilinhaber, die an den Hauptversammlungen teilnehmen oder sich vertreten lassen möchten, werden gebeten, diesbezüglich den Vorschriften von Artikel 22 der Satzung der SICAV Folge zu leisten. Namensanteile oder vom zugelassenen Kontoführer ausgestellte Bescheinigungen und eventuelle Vollmachten müssen spätestens drei Geschäftstage vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Zahlstelle oder bei der Verwaltungsgesellschaft hinterlegt werden. Die Beschlussfähigkeit der Versammlungen ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Anteile gegeben.
Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der vollständige Text des Entwurfs des neuen, nach dieser Änderung aktualisierten Prospekts der Sicav DPAM INVEST B (Umbenennung nach der Verschmelzung in DPAM B) kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich ist.
Die Anteilinhaber werden von der Abstimmung der vorliegenden Hauptversammlungen durch eine Mitteilung in Kenntnis gesetzt, die auf folgenden Websites veröffentlicht wird: www.dpamfunds.com, www.beama.be, www.fundinfo.com, und www.bundesanzeiger.de.
Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen und die letzten periodischen Berichte der SICAV sind auf Französisch, Niederländisch und Englisch kostenlos bei den Instituten erhältlich, die als Zahlstelle fungieren, oder auf der Website www.dpamfunds.com.
Verwaltungsgesellschaft: DPAM SA, rue Guimard 18, 1040 Brüssel
Zahlstelle: Banque Degroof Petercam SA, Rue de l’Industrie 44, B-1040 Brüssel
Weitere ausländische Korrespondenten:
Niederlande – Spanien: Banque Degroof Petercam SA, Rue de l’Industrie 44, B-1040 Brüssel
Deutschland: Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg.
Österreich: Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien.
Frankreich: Caceis Bank France, 1-3 place Valhubert, FR-75206 Paris Cedex 13.
Italien: ALLFUNDS BANK S.A.U., Milan Branch, via Bocchetto 6, I-20123 Mailand, und Société Générale Securities Services S.p.A., Via Benigno Crespi 19A, IT-MAC2 Mailand.
Luxemburg: Banque Degroof Petercam Luxembourg, 12, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg
II. Weitere Informationen für die Anteilinhaber
1. Kontext und Grund der geplanten Umstrukturierung
Diese Umstrukturierung ist im Kontext einer Umstrukturierung des Angebots von belgischen Fonds zu sehen, deren Verwaltungsgesellschaft DPAM ist, die auch deren Vermarktung und Vertrieb übernimmt. Grund für die Transaktion ist die Anpassung der Produktpalette an die Marktchancen und -nachfrage. Ziel ist es, eine klarere Konfiguration für die Anleger zu definieren und sich an den besten Praktiken der Vermögensverwaltungsbranche für eine Verwaltungsgesellschaft der Größe von DPAM zu orientieren. Diese Umstrukturierung zielt insbesondere auf Folgendes ab: (a) die administrative Verwaltung durch die Zentralisierung einer einheitlichen Dokumentation der Sicav/Teilfonds, die von der vorgeschlagenen Umstrukturierung betroffen sind (Prospekte, Jahres- und Halbjahresberichte usw.), und die Entscheidungen, die von einem einzigen Verwaltungsrat getroffen werden, zu erleichtern; (b) die Vertragsdokumentation mit den Dienstleistern (Verwaltungsgesellschaft, Depotstelle, Finanzdienstleistung usw.) zu vereinfachen und (c) die rechtliche Anpassung zu verbessern.
Nach dieser Umstrukturierung können die Kosten und die verschiedenen betrieblichen Aufgaben auf eine Struktur verteilt werden, die aus 37 Teilfonds besteht, was eine Rationalisierung der Kosten und eine effizientere Verwaltung der aufgenommenen Teilfonds im Interesse der Anleger ermöglicht.
2. Mögliche Auswirkungen der vorgeschlagenen Umstrukturierung auf die Anteilinhaber der aufzunehmenden Teilfonds und der aufnehmenden Teilfonds
a. |
Auswirkung auf die aufzunehmenden Teilfonds
|
||||||
b. |
Auswirkung auf die aufnehmenden Teilfonds
|
3. Eigenschaften der aufzunehmenden Teilfonds und der aufnehmenden Teilfonds
Ähnlichkeiten auf Ebene der SICAVs
Rechtsform | Publikumsfonds (SICAV) mit mehreren Teilfonds, dessen Anlagen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 2009/65/EG erfolgen und dessen Funktionsweise und Anlagetätigkeit dem belgischen Gesetz vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen, die die Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG und der für Organismen für gemeinsame Anlagen in Schuldtiteln erfüllen, unterliegen, sowie dem königlichen Erlass vom 12. November 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen, die die Bedingungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen |
Verwaltungsgesellschaft | Degroof Petercam Asset Management (oder DPAM) |
Delegation der Verwaltung | Degroof Petercam Asset Services |
Verwahrstelle | Banque Degroof Petercam Luxembourg, Belgian Branch |
Abschlussprüfer | PwC, Reviseurs d’Entreprises |
Datum des Jahresabschlusses | 31. Dezember |
Unterschiede auf Ebene der SICAVs
DPAM CAPITAL B | DPAM HORIZON B | DPAM INVEST B | |
Ordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber | 3. Donnerstag im März – 11 Uhr | 3. Mittwoch im März – 10 Uhr | 3. Mittwoch im März – 11 Uhr |
Vergütung des Abschlussprüfers der SICAV | € 3.250 je Teilfonds, jährlich, zzgl. UST. | € 3.375 je Teilfonds, jährlich, zzgl. UST. | € 3.375 je Teilfonds, jährlich, zzgl. UST. |
3. Ähnlichkeiten und Unterschiede der aufzunehmenden Teilfonds und der entsprechenden neuen aufnehmenden Teilfonds
Gemäß der vorstehenden Tagesordnung unter Punkt 2. sind die von der Verschmelzung betroffenen Teilfonds folgende:
SICAV DPAM CAPITAL B | SICAV DPAM INVEST B |
Aufzunehmende Teilfonds | Neue aufnehmende Teilfonds |
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term | DPAM B Bonds EUR Medium Term |
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 | DPAM B Corporate Bonds EUR 2023 |
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value | DPAM B Equities EMU Behavioral Value |
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index | DPAM B Equities EMU Index |
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index | DPAM B Equities Europe Index |
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index | DPAM B Equities Japan Index |
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value | DPAM B Equities US Behavioral Value |
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable | DPAM B Equities US Dividend Sustainable |
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index | DPAM B Equities US ESG Leaders Index |
DPAM CAPITAL B Equities US Index | DPAM B Equities US Index |
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index | DPAM B Equities World ex Japan, Europe & USA Index |
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable | DPAM B Real Estate EMU Dividend Sustainable |
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable | DPAM B Real Estate EMU Sustainable |
Sicav DPAM HORIZON B | SICAV DPAM INVEST B |
Aufzunehmende Teilfonds | Neue aufnehmende Teilfonds |
DPAM HORIZON B Active Strategy | DPAM B Active Strategy |
DPAM HORIZON B Balanced Flexible | DPAM B Balanced Flexible |
DPAM HORIZON B Balanced Growth | DPAM B Balanced Growth |
DPAM HORIZON B Balanced Low Strategy | DPAM B Balanced Low Strategy |
DPAM HORIZON B Balanced Strategy | DPAM B Balanced Strategy |
DPAM HORIZON B BONDS Eur Quality Short Term | DPAM B Bonds EUR Quality Short Term |
DPAM HORIZON B Bonds Global Inflation Linked | DPAM B Bonds Global Inflation Linked |
DPAM HORIZON B Defensive Strategy | DPAM B Defensive Strategy |
DPAM HORIZON B Global Diversified World | DPAM B Global Diversified World |
Es gibt keinen Unterschied zwischen den aufzunehmenden Teilfonds und den neuen aufnehmenden Teilfonds. Letztere sind den aufzunehmenden Teilfonds in jeder Hinsicht ähnlich. Sie haben die gleichen Eigenschaften, einschließlich:
― |
Anlageziel |
― |
Anlagepolitik |
― |
Anlagestrategie |
― |
Gebührenstruktur (einschließlich Verwaltungsgebühren) |
― |
Berechnung des Nettoinventarwerts und Bewertungstag |
― |
oder die für Zeichnungen und Rücknahmen geltenden Vorschriften. |
Mit Ausnahme der folgenden Teilfonds, in denen es spezifische Unterschiede gibt, die an die Preisgestaltung der anderen Teilfonds von DPAM INVEST B angepasst werden:
Aufzunehmender Teilfonds DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term |
Neuer aufnehmender Teilfonds DPAM B Bonds EUR Medium Term |
|
Vergütung der Verwaltung, pro Jahr, tägliche Einbehaltung | Max. 0,075%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse | Max. 0,045%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse |
Geschätzte sonstige Kosten | 0,050 % | 0,075 % |
Aufzunehmender Teilfonds DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 |
Neuer aufnehmender Teilfonds DPAM B Corporate Bonds EUR 2023 |
|
Vergütung der Verwaltung, pro Jahr, tägliche Einbehaltung | Max. 0,075%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse | Max. 0,045%, zuzüglich eines Aufschlags von EUR 2.000 je aktiver Anteilsklasse |
Geschätzte sonstige Kosten | 0,050 % | 0,075 % |
Alle anderen Eigenschaften sind identisch.
4. Besteuerung
Anleger werden darauf hingewiesen, dass sich ihre steuerliche Behandlung nach der Umsetzung der Umstrukturierung ändern kann.
Die Regeln für die Besteuerung von Einkünften oder Gewinnen, die gebietsfremde Anleger (natürliche oder juristische Personen) erzielen, hängen von den gesetzlichen Steuervorschriften ab, die je nach persönlicher Situation der jeweiligen Person und/oder dem Ort gelten, an dem das Kapital angelegt wird oder sich der Sitz befindet. Für den Fall, dass sich ein Anleger über seine steuerliche Situation im Unklaren ist, obliegt es ihm, fachlichen Rat einzuholen oder sich gegebenenfalls bei lokalen Einrichtungen zu informieren.
5. Kosten der Verschmelzung
Alle Kosten der Restrukturierung trägt die Verwaltungsgesellschaft DPAM.
6. Rechte der Beteiligten
Es gibt weder in den aufzunehmenden Teilfonds noch in den neuen aufnehmenden Teilfonds Anteile, die besondere Rechte übertragen, noch Inhaber von anderen Titeln als Anteilen.
Wie im Titel über die Identifizierung der Umstrukturierung im Verschmelzungsplan erwähnt, hat nach dieser Transaktion jeder Anteilinhaber jedes aufzunehmenden Teilfonds für jeden Anteil, den er in dem aufzunehmenden Teilfonds hält, Anspruch auf eine Anzahl von Anteilen desselben Typs und einer ähnlichen Anteilsklasse des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds. Die auszugebenden Anteile sind identisch und verleihen den Inhabern dieselben Rechte und Vorteile.
Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzungen, am 1. April 2022, verleihen die Anteile des aufnehmenden Teilfonds, die den Anteilinhabern des entsprechenden aufzunehmenden Teilfonds zugeteilt wurden, Anspruch auf eine Beteiligung an den Gewinnen.
Die diesen Anteilinhabern übertragenen Rechte sind mit den Rechten der Anteilinhaber des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds identisch.
7. Aussetzung des Handels der Anteile
Die Anträge auf Zeichnung und Rücknahme von Anteilen (oder Umtausch in Anteile anderer Teilfonds) jedes aufzunehmenden Teilfonds werden bis zu folgenden Zeitpunkten angenommen:
― |
14. März 2022 für den DPAM HORIZON B Balanced Growth, vor 15.00 Uhr |
― |
18. März 2022 für die übrigen aufzunehmenden Teilfonds vor dem in der folgenden Tabelle angegebenen Cut-Off: |
Aufnehmende Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B | 13:30 Uhr (belgische Zeit) |
|
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15:00 Uhr (belgische Zeit) |
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Aufzunehmende Teilfonds der Sicav DPAM HORIZON B: | 12:00 Uhr (belgische Zeit) |
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|||||||||||||
15:00 Uhr (belgische Zeit) |
|
Der Zeitraum, in dem die Anleger jedes aufzunehmenden Teilfonds die (abgesehen von Steuern und Abgaben, die von den Behörden in dem Land erhoben werden, in dem die Anteile vertrieben werden) kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen können, läuft ab dem 14. Februar 2022 bis zum 14. März 2022.
Sofern die Verschmelzung genehmigt wird, können die Anteilinhaber jedes aufzunehmenden Teilfonds, die ihre Rücknahmerechte nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist kostenlos ausgeübt haben oder die gegen die vorgeschlagene Verschmelzung gestimmt haben, ihre Rechte als Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds ab dem 1. April 2022 (Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung) ausüben.
Wird die Verschmelzung nicht genehmigt, werden die Anträge erneut ab dem 25. März 2022 mit Annahmeschluss zum vorstehend erwähnten Cut-Off angenommen.
8. Wesentliche Anlegerinformationen für Anleger der Anteilsklassen des aufnehmenden Teilfonds
Die wesentlichen Anlegerinformationen für Anleger der Anteilsklassen der aufnehmenden Teilfonds sind identisch mit den wesentlichen Anlegerinformationen der Anteilsklassen der entsprechenden aufzunehmenden Teilfonds.
Darüber hinaus wird die bisherige Wertentwicklung der aufgenommenen Anteilsklassen in den wesentlichen Anlegerinformationen der aufnehmenden Anteilsklassen aufgeführt.
Diese Informationen stehen auf der Website www.dpamfunds.com oder auf Anfrage der Anleger unter folgender Adresse zur Verfügung: dpam@degroofpetercam.com.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass es von Nutzen ist, diese wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen.
9. Schematische und chronologische Darstellung
Datum 2022 | Tag | Aufzunehmende Teilfonds | Aufnehmende Teilfonds | |
10.02. | Donnerstag | T – mindestens 6 Wochen vor T | Spätestens bei Einreichung des Verschmelzungsplans bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts | Spätestens bei Einreichung des Verschmelzungsplans bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts |
14.02. | Montag | T – mindestens 1 Monat | Veröffentlichung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und der Informationen für die Anteilinhaber Beginn des Zeitraums, in dem die Anteilinhaber die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen können |
Veröffentlichung der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und der Informationen für die Anteilinhaber |
14.03. | Montag | T – mindestens 5 Geschäftstage | Ende der Frist, in der die Anleger die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen können | |
DPAM HORIZON B Balanced Growth* Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge (Annahmeschluss um 15:00 Uhr) |
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15.03. | Dienstag | DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Berechnung des NIW vom 14.03. Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge |
||
16.03. | Mittwoch | DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | ||
17.03. | Donnerstag | DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | ||
18.03. | Freitag | DPAM HORIZON B Balanced Growth*: Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | ||
Sonstige Teilfonds T+1 und T+2***: Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge (letzter Cut-Off zur vorgenannten Zeit) |
||||
21.03. | Montag | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | ||
Teilfonds T+1***: Berechnung des auf den 18.03. datierten NIW | ||||
22.03. | Dienstag | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | ||
Teilfonds T+2***: Berechnung des auf den 18.03. datierten NIW | ||||
23.03. | Mittwoch | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | ||
24.03. | Donnerstag | T | Abhaltung der außerordentlichen Hauptversammlungen der Anteilinhaber der aufzunehmenden Teilfonds gemäß der geplanten Verschmelzung Berechnung des Umtauschverhältnisses auf der Grundlage des NIW. – vom 18.03. (berechnet am 21.03.) – vom 18.03. (berechnet am 22.03.) – vom 14.03. (berechnet am 15.03.) für den DPAM HORIZON B Balanced Growth*** Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge |
Abhaltung der außerordentlichen Hauptversammlung der Anteilinhaber der Sicav DPAM INVEST B zur vorgeschlagenen Verschmelzung. Berechnung des Umtauschverhältnisses der Anteile. |
25.03. | Freitag | T + 1** | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | |
28.03. | Montag | T + 2 | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | |
29.03. | Dienstag | T + 3 | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | |
30.03. | Mittwoch | T + 4 | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge | |
31.03. | Donnerstag | T + 5 | Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge Bestätigung des Umtauschverhältnisses durch den Abschlussprüfer |
Bestätigung des Umtauschverhältnisses durch den Abschlussprüfer |
01.04. | Freitag | T + 6 | Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung Die Anteilinhaber können ihre Rechte als Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds ausüben. Ende des Bestehens des aufzunehmenden Teilfonds Auflösung der Sicav kraft Gesetzes |
Auflegung der neuen Teilfonds Angenommene Zeichnungs- und Rücknahmeanträge |
04.04. | Montag | T + 7 | Veröffentlichung der gemeinsamen Pressemitteilung zum Ergebnis der Abstimmungen der Hauptversammlungen über die Durchführung der Verschmelzung | Veröffentlichung der gemeinsamen Pressemitteilung zum Ergebnis der Abstimmungen der Hauptversammlungen über die Durchführung der Verschmelzung |
Berechnung des auf den 01.04. datierten NIW |
* Der NIW des Teilfonds DPAM HORIZON B Balanced Growth wird wöchentlich bewertet, was eine Ausnahme im vorliegenden Schema darstellt.
** Bankgeschäftstage
*** Für Zeichnungs- oder Rücknahmeanträge von Anteilen oder auf Umschichtung in einen anderen Teilfonds, die am Tag T (T = jeder Geschäftstag, an dem der Finanzdienst für das Publikum geöffnet ist) gestellt werden, wird der NIW wie folgt berechnet:
Aufnehmende Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B | T + 1 |
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T + 2 |
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Aufzunehmende Teilfonds der Sicav DPAM HORIZON B | T + 1 |
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T + 1 (jede Woche) |
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T + 2 |
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10. Bestätigung des Umtauschverhältnisses und des Datums des Inkrafttretens der Verschmelzungen
Das Umtauschverhältnis wird vom Abschlussprüfer der Sicav spätestens am fünften Bankgeschäftstag nach den übereinstimmenden Beschlüssen der jeweiligen außerordentlichen Hauptversammlungen der aufzunehmenden Teilfonds der Sicav DPAM CAPITAL B und der Sicav DPAM HORIZON B sowie der Sicav DPAM INVEST B, d. h. spätestens am 31. März 2022, für rechtsgültig erklärt.
Die Verschmelzungen werden am sechsten Bankgeschäftstag nach den übereinstimmenden Beschlüssen der jeweiligen außerordentlichen Hauptversammlungen der aufzunehmenden Teilfonds sowie der Sicav DPAM INVEST B wirksam, d. h. am 1. April 2022, wobei Nicht-Geschäftstage berücksichtigt werden.
11. Datum, ab dem die zugeteilten Anteile des aufnehmenden Teilfonds Anspruch auf Beteiligung an den Gewinnen verleihen, und die Modalitäten in Bezug auf diesen Anspruch
Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzungen, am 1. April 2022, verleihen die Anteile des aufnehmenden Teilfonds, die den Anteilinhabern des entsprechenden aufzunehmenden Teilfonds zugeteilt wurden, Anspruch auf eine Beteiligung an den Gewinnen.
Die diesen Anteilinhabern übertragenen Rechte sind mit den Rechten der Anteilinhaber des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds identisch.
12. Regeln für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen
Die Anträge auf Zeichnung und Rücknahme von Anteilen (oder Umtausch in Anteile anderer Teilfonds) jedes aufzunehmenden Teilfonds werden bis zu folgenden Zeitpunkten angenommen: zum 18. März 2022 zu den vorstehend genannten Cut-Offs (belgische Zeit) (außer für DPAM HORIZON B Balanced Growth: akzeptiert bis zum 14. März 2022 vor 15.00 Uhr (belgische Zeit)).
Namensanteile der aufzunehmenden Teilfonds werden über die Registerstelle für Namensanteile automatisch umgetauscht.
Stückelose Anteile der aufzunehmenden Teilfonds werden über den Finanzintermediär des Kontoführers für stückelose Anteile automatisch umgetauscht.
13. Vertrieb im Ausland
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass die aufzunehmenden Teilfonds bislang außerhalb Belgiens in den folgenden Ländern zum Vertrieb registriert sind:
Aufzunehmende Teilfonds der DPAM CAPITAL B | AT | CH | DE | ES | FR | IT* | LU | NL |
DPAM CAPITAL B Bonds EUR Medium Term | X | X | X | X | X | X | ||
DPAM CAPITAL B Corporate Bonds EUR 2023 | X | |||||||
DPAM CAPITAL B Equities EMU Behavioral Value | X | X | X | X | X | X | X | X |
DPAM CAPITAL B Equities EMU Index | X | X | X | |||||
DPAM CAPITAL B Equities Europe Index | X | X | X | |||||
DPAM CAPITAL B Equities Japan Index | X | X | X | X | ||||
DPAM CAPITAL B Equities US Behavioral Value | X | X | X | X | X | X | X | X |
DPAM CAPITAL B Equities US Dividend Sustainable | X | X | X | X | X | X | X | X |
DPAM CAPITAL B Equities US ESG Leaders Index | ||||||||
DPAM CAPITAL B Equities US Index | X | X | X | X | ||||
DPAM CAPITAL B Equities World ex Japan, Europe & USA Index | X | X | X | X | ||||
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Dividend Sustainable | X | X | X | X | X | X | X | |
DPAM CAPITAL B Real Estate EMU Sustainable | X | X | X | X | X | X | X | X |
Aufzunehmende Teilfonds der DPAM HORIZON B | AT | CH | DE | ES | FR | IT* | LU | NL |
DPAM HORIZON B Active Strategy | X | X | X | X | X | X | ||
DPAM HORIZON B Balanced Flexible | X | X | X | X | ||||
DPAM HORIZON B Balanced Growth | ||||||||
DPAM HORIZON B Balanced Low Strategy | X | X | X | X | X | X | ||
DPAM HORIZON B Balanced Strategy | X | X | X | X | X | X | ||
DPAM HORIZON B BONDS Eur Quality Short Term. | X | X | X | X | X | X | ||
DPAM HORIZON B Bonds Global Inflation Linked | X | X | X | X | X | X | X | |
DPAM HORIZON B Defensive Strategy | X | X | X | X | X | X | ||
DPAM HORIZON B Global Diversified World |
* Registrierung von Anteilsklassen, die ausschließlich für institutionelle Anleger vorgesehen sind
Die neuen aufnehmenden Teilfonds der DPAM INVEST B Sicav werden ebenfalls in denselben Ländern zum Vertrieb registriert.
14. Sonstige Informationen
Umbenennung der Sicav von DPAM INVEST B in „DPAM B“.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung von DPAM INVEST B am 24. März 2022, die über die vorliegende Zusammenlegung abstimmen wird, wird den Anteilinhabern die Umbenennung der Sicav von DPAM INVEST B in DPAM B vorgeschlagen.
Dementsprechend werden auch die bestehenden Teilfonds der Sicav DPAM INVEST B umbenannt.
*****
Alle weiteren Informationen zur Verschmelzungstransaktion sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: dpam@degroofpetercam.com
Ein Exemplar der verschiedenen Berichte bezüglich der Verschmelzung, d. h. der in Artikel 172 des königlichen Erlasses 2012 vorgesehene Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers und/oder der Depotbank, stehen – sobald sie vorliegen – auf Anfrage unter untenstehender E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Die vorliegende Einberufung der Hauptversammlung an die Anteilinhaber sowie die Informationen für die Anteilinhaber sind auf den Websites www.dpamfunds.com, www.beama.be, www.fundinfo.com, und www.bundesanzeiger.de verfügbar.
Der Verwaltungsrat.
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